Beschlussvorlage - 0448/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Mit Beschluss des Rates gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 28.04.2020 hat der Rat der Stadt Hagen seine Zuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der wie folgt beschließt:

 

I.  Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 17.07.2020 zu entsenden.

II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters/der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herrn/Frau ______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.

III. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0447/2020, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt,

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten,
  2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in der vorgelegten Form festzustellen,

 

 

 

  1. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
  2. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und mit 97,926% mittelbar beteiligt ist, hält am 17.07.2020 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der ha.ge.we – Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH findet am 17.07.2020 im Sitzungszimmer der Gesellschaft, Neumarktstr. 1 a/1 b, 58095 Hagen statt.

 

Die Tagesordnung wird voraussichtlich u.a. folgende Punkte umfassen:

 

  1. Bericht der Geschäftsführung und deren Entlastung
  2. Bericht des Aufsichtsrates und dessen Entlastung
  3. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV mit Anhang)
  4. Verwendung des Bilanzgewinns (einschließlich Zuweisungsempfehlung in die anderen Gewinnrücklagen)
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0447/2020 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH am 15.07.2019 wurde Frau Corinna Niemann als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt. Für die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 02.01.2020 wurde Frau Angelika Kulla bestellt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.      gez.

Erik O. Schulz     Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister    Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss

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25.06.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen