Beschlussvorlage - 0420/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Beschluss des Rates gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung  NRW vom 28.04.2020 hat der Rat der Stadt Hagen seine Zuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der wie folgt beschließt:

 

Die  Laufzeit  des  Frauenförderplanes    der  mit  Ratsbeschluss  vom  30.06.2016 beschlossen      wurde   und   dessen     Gültigkeitsdauer   mit  Ratsbeschluss   vom 12.12.2019 bis 30.06.2020 verlängert wurde – wird  bis zur Beschlussfassung  über den Gleichstellungsplan, längstens bis 31.12.2020, verlängert.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 5 Absatz 6 Satz 1 LGG NRW kann in begründeten Einzelfällen die Laufzeit des bestehenden Gleichstellungsplans verlängert werden.

Die bisherige Laufzeitverlängerung erfolgte vor dem Hintergrund der Eingliederung des „Hagener Betriebes für Informationstechnologie“, der seit 01.01.2020 nicht mehr eine eigene Dienststelle im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes, sondern ein städtischer Fachbereich ist.

Anlass für die erneute Verlängerung ist, dass aufgrund der Regularien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein vollständiger Gremiendurchlauf nicht rechtzeitig möglich ist. Insbesondere kann die adäquate Einbeziehung des fachlich kundigen Frauenbeirates nicht erfolgen, so dass der Gleichstellungsplan ohne Vorberatung im Frauenbeirat in den Rat/HFA eingebracht werden würde. Die nochmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Frauenförderplans ist mit der Vorsitzenden des Frauenbeirates abgestimmt und wird von ihr akzeptiert. Diese Vorgehensweise entspricht den Interessen der aktuellen Mitglieder des Frauenbeirates, die die originäre Funktion haben, sich mit dieser frauenspezifischen Thematik fachlich ausführlich in einer Gremiensitzung auseinanderzusetzen.

Darüber hinaus gibt die Verlängerung der Gültigkeitsdauer allen an der Erstellung des Entwurfs des Gleichstellungsplans Beteiligten nochmals Gelegenheit, Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie waren Verwaltungsarbeiten beeinträchtigt.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen