Beschlussvorlage - 0158/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Maßnahme zum Ausbau um eine weitere Gruppe und dem weitergehenden Umbau der Einrichtung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Sozialraum Eilpe/Delstern/Selbecke ist es vorgesehen, die städtische Kindertageseinrichtung Franzstraße (Hausnummer 51) um eine Gruppe zu erweitern. Resultierend aus dem Fehlbedarf an Betreuungsplätzen im Sozialraum und dem gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau an Plätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren, ist ein Ausbau des Betreuungsangebotes notwendig. Zusätzlich ist beabsichtigt, das Raumprogramm der Einrichtung zu optimieren, damit die Einrichtung als zukünftiges Kompetenzzentrum im Stadtbezirk ein weitergehendes Betreuungsangebot für Kinder mit und ohne Behinderung anbieten kann. Hierzu wurde im Rahmen einer trägerübergreifenden Konzeption ein sozialräumliches Konzept zur Inklusion in den Hagener Kindertageseinrichtungen abgestimmt, welches u. a. die Aufgabenübernahme als Kompetenzzentrum durch die Kita Franzstraße vorsieht.

 

Begründung

Der Sozialraum Eilpe/Delstern/Selbecke zählt zu den Sozialräumen mit Unterstützungsbedarf. Der genannte Fehlbedarf im Umfange von vier Gruppen resultiert insbesondere aus dem Zuzug von Familien mit Zuwanderungsgeschichte aus dem EU-Bereich. Um den Kindern und deren Familien frühzeitig ein Angebot zur Bildung, Förderung und Integration zu ermöglichen und die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, soll die Kindertageseinrichtung Franzstraße um eine Gruppe erweitert werden.

Bei dem neu zu errichtenden Bauteil handelt es sich um einen Anbau auf der vorderen Seite der Liegenschaft, welcher zukünftig Platz für eine Gruppe des Typ I (sechs Kinder unter drei und 14 Kinder von drei bis sechs Jahren) bieten wird.

Bedingt durch den beabsichtigten zusätzlichen Umbau der Einrichtung werden an dem Anbau darüber hinaus zwei weitere Räume, ein Raum für eine inklusive Betreuung und ein Personalraum, angebaut.

Mit dem ergänzenden Umbau der Einrichtung werden weitere Räume im Bestandsgebäude neu geschaffen bzw. durch eine Nutzungsänderung umgewidmet. Ziel ist es, die inklusive Betreuung in der Einrichtung optimal zu gestalten und einen Schwerpunkt im Stadtteil anbieten zu können. Im Einzelnen werden Schlafräume für die Kinder im Alter unter drei Jahren, bedingt durch den Anbau, verlagert und neu geschaffen, ein zweiter Raum für die inklusive Betreuung, ein Raum für die Sprachförderung und ein behindertengerechtes WC erstellt, ein Motorikzentrum im Bewegungsraum installiert und der Haupteingang, ebenfalls baulich bedingt, auf die Rückseite des Gebäudes verlagert.

Nach Fertigstellung des Anbaus wird ein Raumkonzept gemäß den Handlungsempfehlungen zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für fünf Gruppen entstehen. Durch die zusätzliche Gruppe des Typ I stellt sich dann die Gesamtsituation wie folgt darstellt:

2 x Gruppentyp I (jeweils maximal sechs Kinder unter drei und 14 Kinder von drei bis sechs Jahren), 1 x Gruppentyp II (zehn Kinder unter drei Jahren) und 2 x Gruppentyp III (25 bzw. 20 Kinder über drei Jahren, je nach gebuchter Stundenzahl).

 

Der Baukostenschätzung nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.500.000 €, mit dem der Anbau und die weiteren Umbaumaßnahmen realisiert werden können. Hierbei entfallen auf den Anbau für die Räume der Gruppe des Typ I, inklusive der beiden zuvor benannten zusätzlichen Räume und der Anpassung der Außenanlagen, 1.205.000 €. Auf die ergänzenden Umbaumaßnahmen entfallen 295.000 €. Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen.

Zur Finanzierung der Maßnahmen werden seitens des Fachbereiches Jugend und Soziales zwei Anträge auf Investitionsfördermittel beim Land NRW gestellt. Mit dem ersten Antrag sollen die investiven Baukosten für die neue Gruppe des Typ I gefördert werden. Hierfür können Fördermittel für 20 neue Plätze in Höhe von insgesamt 540.000 € (20 x 30.000 € abzgl. 10%-igem Eigenanteil) beantragt werden. Mit dem zweiten Antrag werden Mittel für die Förderung der Erweiterung und Verbesserung des Raumprogramms beantragt. Hierfür können Mittel in einer Höhe von bis zu 286.875 € beantragt werden. Durch den Einsatz der Fördermittel verbleibt ein durch die Stadt Hagen zu finanzierender Eigenanteil in Höhe von 673.125 €. Dieser Eigenanteil wird aus den Mitteln der Bildungspauschale finanziert.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Kindergartenjahr 2020/2021 vorgesehen.

 

Für den Betrieb der Gruppe entstehen im Rahmen der Betriebskosten folgende Personalkosten:

Fachkraft

Eingruppierung

Jahreswert

Insgesamt

2

S8a

49.200 €/pro FK

98.400 €

 

Der von der Stadt Hagen zu zahlende Betriebskostenanteil (Kindpauschalen) beläuft

sich für 2021 auf 176.000 €/jährlich (Kindpauschale 8.800 € x 20 Kinder). Refinanziert werden diese Betriebskosten zu 37,2% vom Land = 65.472 €.

Insgesamt hat die Stadt Hagen für die neue Gruppe der Kindertageseinrichtung einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 110.528 €/jährlich aufzubringen. Die Betriebskosten entstehen erst mit der Fertigstellung der Anbaumaßnahme ab dem Kindergartenjahr 2021/2022.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Kindertageseinrichtung wird barrierefrei zugänglich sein und als Kompetenzzentrum für Kinder mit und ohne Behinderung ausgebaut.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1365041

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414200

- 27.280

- 65.472

-  67.436

   - 69.459

Aufwand (+)

531800

73.333

176.000

181.280

186.718

Eigenanteil 

 

46.053

110.528

113.844

117.259

 

Die Erträge erhöhen sich noch um die Elternbeiträge, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können.

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert, für die Haushaltsjahre 2022 ff. werden die Erträge und Aufwendungen bei den folgenden Haushaltsplanungen berücksichtigt.

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000400

Bezeichnung:

An- und Umbau Kita Franzstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2020

2021

Einzahlung(-)

681200

- 826.875 €

- 826.875

Auszahlung (+)

785100

1.500.000 €

1.500.000

Eigenanteil

 

673.125 €

673.125

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung erfolgt in voller Höhe aus Fördermitteln und Mitteln der Bildungspauschale

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für den Anbau in Höhe von 1.155.000 € sind als Anschaffungs-/ Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren und über eine Nutzungsdauer von 70 Jahren abzuschreiben. Dadurch entsteht ein jährlicher Aufwand von 16.500 €. Die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 50.000 € sind ebenfalls als Anschaffungs-/ Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren und über eine Nutzungsdauer von 7 Jahren abzuschreiben. Dadurch entsteht ein jährlicher Aufwand von rd. 7.143 €.

Die Kosten für den Umbau, der durch die investive Maßnahme veranlasst ist, sind auf dem bestehenden Gebäudeteil zu aktivieren und über die Restnutzungsdauer von 42 Jahren abzuschreiben. Dadurch entsteht ein weiterer jährlicher Aufwand von rd. 7.024 €. Die jährliche Abschreibung beträgt somit insgesamt 30.667 €.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Für den Anbau werden Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 540.000 € beantragt. Für die Umbaumaßnahme werden ebenfalls Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 286.875 € beantragt. Die restliche Finanzierung erfolgt aus der Bildungspauschale, sodass eine 100%-ige Finanzierung des Projektes erfolgt. Diese Einnahmen sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. Die jährliche ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens betragt insgesamt 30.667 €.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

30.667

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-30.667

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

5. Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

2 SuE

Fachkräfte

S8a

sind im

Stellenplan

2021

einzurichten.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.05.2020 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.05.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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04.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:

 

Der Maßnahme zum Ausbau um eine weitere Gruppe und dem weitergehenden Umbau der Einrichtung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0