Berichtsvorlage - 0468/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlichkeitsbeteiligung in den Bebauungsplanverfahren Nr. 4/19 Im Langen Lohe und Nr. 9/19 Auf der Gehre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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03.06.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Öffentlichkeitsbeteiligungen in den Bebauungsplanverfahren Im Langen Lohe und Auf der Gehre finden in Form von Onlinebeteiligungen statt, bei denen der aktuelle Stand der Planung und die städtebaulichen Entwürfe vorgestellt werden. Den Bürger*innen wird dabei die Möglichkeit gegeben, sich auf einer Internetplattform zu den Planungen zu äußern.
Begründung
Vorlauf
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe wurde im April 2019 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet und im Dezember 2019 aus planungsrechtlichen und ökologischen Gründen auf das Normalverfahren umgestellt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die Sportplatzfläche einer neuen Nutzung zuzuführen und zu Wohnbaufläche zu entwickeln. Neben Einfamilienhäusern sind ebenfalls Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre wurde im Dezember 2019 eingeleitet und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Im Sinne der Innenentwicklung soll das Plangebiet zu Wohnbaufläche entwickelt werden, bei der ausschließlich Einfamilienhäuser geplant werden.
Die beiden Plangebiete sind durch ein Waldstück und Tennisplätze räumlich voneinander getrennt. Über einen Weg kann eine fußläufige Verbindung geschaffen werden (s. Anlage 1).
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligungen
Für das Bebauungsplanverfahren Im Langen Lohe sind eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Offenlage vorgesehen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Diese Verfahrensschritte werden ebenfalls für die parallel stattfindende Teiländerung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung kann aufgrund der COVID-19-Pandemie bis auf Weiteres nicht als Bürgeranhörung/Workshop vor Ort stattfinden. Stattdessen wird eine Onlinebeteiligung durchgeführt, bei der die Bürger*innen sich über den aktuellen Stand der Planung informieren und den städtebaulichen Entwurf inkl. Varianten einsehen können (s. Anlagen 2, 3 und 4). Es soll insbesondere ein Stimmungsbild zum städtebaulichen Entwurf und der Einbeziehung bzw. Abrundung und städtebaulichen Fassung des Emster Marktplatzes eingeholt werden. Auf der Internetplattform wird es den Bürger*innen ermöglicht, ähnlich wie bereits bei der Beteiligung zum ISEK erfolgreich praktiziert, Anregungen im Plan zu verorten.
Bei der Einleitung des Verfahrens Auf der Gehre wurde beschlossen, auf die im Verfahren nach § 13a BauGB fakultative frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu verzichten. Stattdessen wurde die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt, bei der die Bürger*innen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert wurden. Nunmehr ist vorgesehen, dass die Bürger*innen ebenfalls im Rahmen einer Onlinebeteiligung über den aktuellen Stand der Planung und den städtebaulichen Entwurf (s. Anlage 5) informiert werden und ihnen anhand des Entwurfs die Möglichkeit zur Äußerung gegeben wird.
Die beiden Onlinebeteiligungen werden zeitgleich über einen Zeitraum von vier Wochen stattfinden. Es wird zudem geprüft, ob die Planungen im Internet per Livestream vorgestellt werden und die Bürger*innen telefonisch oder schriftlich Fragen stellen können.
Die Planunterlagen werden zusätzlich zur externen Internetplattform auch auf der Website der Stadt Hagen und vor Ort im Rathaus einsehbar sein. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amtsblatt auch durch eine flankierende Pressearbeit aufmerksam gemacht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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220,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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212,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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