Mitteilung - 0415/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
InSEK Innenstadt Hohenlimburg - Information zum Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anke Sandkamp
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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28.05.2020
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Sachverhalt
Begründung
Mit Ratsbeschluss aus November 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Auftragsvergabe für das InSEK Stadtzentrum und das InSEK Hohenlimburg vorzubereiten. Entsprechend des Beschlusses wurde inzwischen mit der Fortschreibung der für die Hohenlimburger Innenstadt erstellten Kurzexpertise aus dem Jahr 2016 zu einem förderfähigen Entwicklungskonzept begonnen. Ende Februar 2020 wurde das Büro Plan-Lokal aus Dortmund mit der Konzepterstellung "InSEK Innenstadt Hohenlimburg" beauftragt.
Der zum Projektstart erarbeitete Zeitplan kann aufgrund der seit Anfang März vorherrschenden Situation rund um die COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht eingehalten werden.
Während der Konzepterstellung muss ein umfassendes Beteiligungsverfahren mit der Gesamtverwaltung, der Politik, den Investoren und Multiplikatoren sowie der Bürgerschaft stattfinden. Es war und ist aufgrund der bekannten Situation nicht möglich, diese für die Erstellung eines InSEKs obligatorische und grundlegende Bürgerbeteiligung aktuell durchzuführen. Durch dieses in mehreren Veranstaltungen stattfindende Beteiligungsverfahren werden die Bedürfnisse aller Akteure in besonderer Tiefe evaluiert und im "InSEK Innenstadt Hohenlimburg" Berücksichtigung finden. Eine gute Bürgerbeteiligung zeichnet sich aus durch einen lebhaften und kommunikativen Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, ihre Ideen, Interessen und Bedürfnisse unmittelbar anzubringen und mögliche Konfliktpotenziale frühzeitig aufzuzeigen. Durch diesen demokratischen Austausch wird eine Identifikation mit den Inhalten des InSEKs bei den relevanten Akteuren ermöglicht und darüber hinaus eine breite Akzeptanz für die zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzenden Einzelmaßnahmen gesteigert. Bei der Erstellung städtebaulicher Entwicklungskonzepte wird im Beteiligungsverfahren grundsätzlich der direkte Kontakt mit den Akteuren gesucht, da auf diesem Wege erfahrungsgemäß wesentlich bessere Planungsergebnisse erreicht werden. Bisher wird dabei bereits in manchen Fällen Onlinebeteiligung als ergänzendes Angebot angeboten. Dabei handelt es sich um vereinfachte digitale Verfahren (z.B. digitale Stadtkarte mit Möglichkeit Anmerkungen in textlicher Form einzufügen). Die Stadtverwaltung wie auch das beauftragte Planungsbüro erproben derzeit neue Herangehensweisen mit einem stärkeren Fokus auf Onlinebeteiligung, die jedoch den für die Förderung erforderlichen Beteiligungsprozess im Rahmen einer InSEK Erstellung noch nicht komplett ersetzen können. Bisher fehlen noch Alternativen um den direkten Dialog und die bereits in der Konzeptphase gewünschte Vernetzung der einzelnen Akteure untereinander gewährleisten zu können. Von einem reinen Onlinebeteiligungsverfahren ist daher im Rahmen der InSEK Erstellung abzuraten.
Nach aktueller Einschätzung wird sich die Situation nicht vor Sommer 2020, eher Herbst 2020, entspannen.
Das Büro Plan-Lokal nutzt die gewonnene Zeit für eine intensive Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse. Die vorhandenen Strukturen werden eingehend betrachtet und auf Stärken und Schwächen, Restriktionen und Chancen untersucht. Die notwendigen Basisdaten werden zusammengetragen und mögliche Abfragen durchgeführt und ausgewertet. Daraus können erste Leitbilder und Ziele formuliert werden.
Das ehrgeizige Ziel, eine Antragstellung auf eine Förderung durch das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" zum 30. September 2020 zu erreichen, kann nicht eingehalten werden.
Im engen und regen Austausch mit dem beauftragten Planungsbüro wird ein angepasster Zeitplan für die Erstellung des "InSEK Innenstadt Hohenlimburg" erarbeitet. Basierend auf der Annahme, dass Zusammenkünfte mehrerer Personen (unter anderem i.S.v. Workshops) ab Herbst 2020 wieder bedenkenlos möglich sind, wird eine Antragstellung zum 30. September 2021 angestrebt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. |
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Henning Keune Technischer Beigeordneter |
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