Beschlussvorlage - 0287/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/19 (694) "eingeschänktes Gewerbegebiet Knippschildstraße"hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maximilian Reineke
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.06.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.06.2020
|
Beschlussvorschlag
a) Für den Stadtentwicklungsausschuss
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Nord wird die Verwaltung beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/19 (694) "eingeschänktes Gewerbegebiet Knippschildstraße" mit dem Sanitätshaus Riepe GmbH & Co. KG einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzuschließen.
b) Für die Bezirksvertretung Hagen-Nord
Die Verwaltung beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/19 (694) "eingeschänktes Gewerbegebiet Knippschildstraße" mit dem Sanitätshaus Riepe GmbH & Co. KG einen Erschlie-ßungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzu-schließen.
Realisierungszeitpunkt: Juni 2020
Sachverhalt
Begründung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) "eingeschänktes Gewer-begebiet Knippschildstraße" sollen die planungsrech Arbeitsplatz- und Standortsicherung des benachbarten Gewerbebetriebes (Hagener Straße 153) in Hagen geschaffen werden. Der Erschließungsträger beabsichtigt die Bebauung des Grundstücks und die Herstellung der hierfür notwendigen öffentlichen Erschließungsanlagen.
Daher hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen ein-schließlich deren Entwässerung und Beleuchtung, den Fuß- und Radweg, die Kostenübernahme für die Kompensationsmaßnahmen sowie alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.
Der Erschließungsträger ist bereit, die Kosten für vorstehend genannte Maßnahmen zu übernehmen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach der mängelfreien Gebrauchsabnahme - voraussichtlich im Jahr 2024/25 - erfolgen. Zur Sicherung des Vorhabens hinterlegt der Erschließungsträger eine unbefristete, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe von 335.000 € bei der Stadt. Die Kosten betragen für die Erschließungsanlage ca. 223.000 € und die Kompensation ca. 112.000 €.
Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbau- und Über-nahmevertrag zwischen dem Erschließungsträger und dem WBH sichergestellt.
Um die Erschließung des Gewerbegrundstücks zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit dem Sanitätshaus Riepe GmbH & Co. KG einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die unentgeltliche Übernahme der öffentlichen Straße (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die Höhe der Schenkung ergibt sich aus den tatsächlichen Herstellungskosten nach Fertigstellung der Maßnahme. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Parallel dazu ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauer finanziert. |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
|
gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
115,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
