Berichtsvorlage - 0254/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Eintragung zur Kenntnis..

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Denkmalwert des Objekts „Sundernstr. 10-11“ wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen -LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 28.02.2017 und 08.01.2020 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.

Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz NRW liegen vor. Das Baudenkmal war daher in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen. Die Eintragung erfolgte am 06.06.2019 und wurde am 27.02.2020 präzisiert.

 

Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmals sowie der Denkmalumfang ergeben sich aus der Denkmallisten-Karteikarte, die in der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Hohenlimburg eingesehen werden kann.

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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28.05.2020 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen