Beschlussvorlage - 0398/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradstraße Augustastraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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03.06.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.06.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Augustastraße soll die erste Fahrradstraße in Hagen werden, die für den Kfz-Verkehr freigegeben ist. Sie ist den Radverkehr betreffend, eine wichtige stadtteilübergreifende als auch regional bedeutende Verbindung. Sowohl im Masterplan „Verkehr Hagen-Wehringhausen“, im Radverkehrskonzept der Stadt Hagen als auch in den streckenbezogenen Maßnahmenempfehlungen des Konzeptes für die Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes wird auf die Bedeutung der Augustastraße verwiesen und die Widmung zur Fahrradstraße, die für den Kfz-Verkehr freigegeben ist, empfohlen.
Begründung
Allgemeines zur Führungsform Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße haben Radfahrer*innen besondere Rechte und sie ist im Grunde eine Straße ausschließlich für Radfahrer*innen, die durch den Kfz-Verkehr genutzt werden darf, sofern sie für diesen freigegeben ist. Hiermit wird dem Radverkehr eine besondere Bedeutung eingeräumt. Fahrradstraßen sind Straßen, die mit dem Zeichen 244.1 zunächst für andere Fahrzeuge ausgeschlossen werden, es sei denn, sie werden durch ein Zusatzzeichen erlaubt. Somit ist es auch möglich, die Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr generell oder für Anlieger frei zu geben. Für den Fahrverkehr (auch Radverkehr) gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auch wenn eine Fahrradstraße für den Autoverkehr freigegeben wird, muss der Kfz-Verkehr sich dem Radverkehr unterordnen. Dieser darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr seine Geschwindigkeit verringern. Zudem ist es Radfahrer*innen erlaubt, nebeneinander zu fahren. Die StVO stellt Bedingungen für die Einrichtung von Fahrradstraßen: Auf Fahrradstraßen darf der Kfz-Verkehr nur gering sein (z.B. für Anlieger). Zudem kommen Fahrradstraßen nach VwV-StVO nur in Betracht, wenn der Radverkehr bereits die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Alternative Führungen für den Kfz-Verkehr sollten gegeben sein. Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße kann die zentrale Bedeutung des Radverkehrs auf besonderen Abschnitten verdeutlicht werden. Die Sicherheit des Radverkehrs wird erhöht, da auch der Kfz-Verkehr – wenn die Fahrradstraße für ihn freigegeben ist – nur langsam fahren darf und sich dem Radverkehr unterordnen muss. Zudem werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen erleichtern zudem die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen und den Radverkehr bündeln.
Ausgangssituation und Zielvorstellung Augustastraße /Bergischer Ring
Die regionale Verbindung vom Hagener Zentrum nach Ennepetal verläuft in Wehringhausen über die Augustastraße. Bei der Verbindung handelt es sich um eine regionale Radwegeverbindung nach dem Standard der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Augustastraße für die Nahmobilität in Wehringhausen wird hier der Empfehlung des „Masterplans Verkehr“ für Wehringhausen (Planersocietät, 2015) gefolgt und für den Abschnitt zwischen Bergischer Ring und Minervastraße die Anlage einer Fahrradstraße empfohlen.

Abbildung 1 Bergischer Ring/Augustastraße
Zurzeit ist die Augustastraße für den Kfz-Verkehr nur in eine Richtung befahrbar. Linksseitig sind auf dem gesamten Abschnitt zwischen der Södingstraße und dem Bergischen Ring nicht bewirtschaftete Parkplätze. Vom Bergischen Ring in die Augustastraße kommend, ist die Augustastraße zurzeit für den Radverkehr auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs in einer Richtung freigegeben. Die Breite des für Radfahrer*innen freigegebenen Gehweges beträgt 2,50m und ist mit einer durchgehenden roten Pflasterung, die einen Radweg andeuten soll und einem farblich helleren Pflaster versehen.

Abbildung 2 Einfahrt in die Augustastraße
Der Bereich zwischen der Södingstraße und dem Bergischen Ring ist den Radverkehr betreffend eine Engstelle. Der für Fahrradfahrer*innen freigegebene Gehweg grenzt zudem direkt an Hauseingänge. Die Führung des Radverkehrs über diesen Gehweg birgt Gefahren sowohl für Fußgänger*innen als auch Radfahrer*innen. Im Zuge des Ausbaus der Augustastraße zu einer Fahrradstraße sollen die beschriebenen Gefahrenstellen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen beseitigt werden. Die Augustastraße soll in beide Richtungen für den Radverkehr eine attraktive Verbindung zwischen den Stadtteilen Hagen Mitte/ Hagen Wehringhausen und Hagen Haspe darstellen sowie darüber hinaus seiner überregionalen Bedeutung gerecht werden.
Neuplanung der Augustastraße
Die Neuplanung beginnt am Knotenpunkt Bergischer Ring. Zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung und dem Masterplan Verkehr Wehringhausen folgend, wird hier die Möglichkeit geschaffen, auf einer rot markierten Aufstellfläche, im Sichtfeld und vor dem Kfz-Verkehr den Knotenpunkt über den Bergischen Ring zu überqueren. Hierzu wird die vorhandene Markierung entfernt und eine neue Markierung mit besagter Aufstellfläche aufgebracht. Das Signal der Lichtsignalanlage muss für diesen Bereich ebenfalls angepasst werden.
Weiter geht es über den Bergischen Ring in die Augustastraße hinein. Die Augustastraße wird bis zur Minervastraße zur ersten Fahrradstraße in Hagen. Um diese zukünftige Radhauptverbindung zu ermöglichen, bedarf es insbesondere in diesem Bereich bis zur Södingstraße einer Umplanung des Status Quo.
Die nicht bewirtschafteten Parkflächen werden hierzu zu einem Teil, auf den vom Bergischen Ring aus gesehen, linken Fahrbahnrand verlegt. Damit einhergehend wird die vorhandene Pflanzfläche ebenfalls auf die andere Fahrbahnseite verlegt. Der dafür zu fällende Baum wächst zurzeit schon in die Leitungen der Straßenbeleuchtung und wird durch zwei neu zu pflanzende Straßenbäume auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite ersetzt. Auch im Bereich der Kreuzung Augustastraße / Bergischer Ring verhilft nun eine rot markierte vorgezogene Haltefläche gemäß ERA Standard 2010 Radfahrer*innen, im Sichtfeld des Autoverkehrs den Knotenpunkt zu überqueren. Im Bereich vom Bergischen Ring bis zur Södingstraße werden dazu die vorhandenen Verkehrsschilder aufgenommen und beim Bauhof zwischengelagert. Der zu fällende Baum wird samt Wurzelstock gerodet. Die vorhandenen Bordsteine werden beseitigt und der vorhandene Oberbau ausgetauscht. Darauf aufbauend wird der neue Straßenquerschnitt hergestellt. Die Länge der Parkfläche ändert sich hierbei nur geringfügig.
Die Augustastraße soll, wie erwähnt, vom Bergischen Ring bis zur Mündung in die Minervastraße zu einer Fahrradstraße gewidmet werden. Die hierzu gebrauchten Infrastrukturelemente orientieren sich am Konzept für das Regionale Radwegenetz in der Metropole Ruhr. Dies soll eine einheitliche Gestaltung und Erkennbarkeit von Fahrradstraßen über die Stadtgrenzen im gesamten Raum der Metropole Ruhr ermöglichen. Hierzu wird die Fahrradstraße zunächst mit den Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende der Fahrradstraße sowie dem Zusatzzeichen „Kfz-frei“ ausgewiesen. Zur Verdeutlichung und Kenntlichmachung der Fahrradstraße als solche sollen Piktogramme in den Kreuzungsbereichen Augustastraße/ Södingstraße, Augustastraße/ Sternstraße, Augustastraße/ Mauerstraße, Augustastraße/ Kottmannstraße, Augustastraße/ Bachstraße, Augustastraße / Pelmkestraße und zuletzt Augustastraße / Minervastraße markiert werden. Die Piktogramme werden sich jeweils über einen Großteil der Straßenbreite erstrecken und in einer Größe von 2,00m x 2,00m markiert.
Finanzierung
Der Umbau der Augustastraße ist in der Finanzplanung, TP 1.54.10 – Öffentliche Infrastruktur für die Jahre 2020 - 2024 enthalten. Die Gesamtkosten in Höhe von 188.000 Euro sind in den Jahren 2020 - 27.000 Euro, 2021 - 140.000 Euro eingeplant. Die Restsumme in Höhe von 21.000 Euro wird in der Planung 2022 berücksichtigt.
Über das Fördergebiet "Nahmobilität" des Landes Nordrhein-Westfalen wird mit einer Bezuschussung der Maßnahme in Höhe von 138.700 Euro gerechnet.
Diese Vorlage enthält noch keine finanziellen Auswirkungen. Diese werden in der Vorlage für den förmlichen Baubeschluss dargestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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