Beschlussvorlage - 0347/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Essensausgabe an städtischen Schulen ab dem 01.01.2021 für den Rest des Schuljahrs 2020/2021 und das Schuljahr 2021/22 mit der Option einer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich Schuljahr 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessika Szwed
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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14.05.2020
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Beschlussvorschlag
Der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Essensausgabe an den drei städtischen Gesamtschulen und zwei städtischen Sekundarschulen ab dem 1.1.2021 für den Rest des Schuljahrs 2020/21 und das Schuljahr 2021/2022 mit der Option einer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich Schuljahr 2023/2024 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Die Stadt Hagen betreibt zz. drei Gesamtschulen und zwei Sekundarschulen im Ganztagsbetrieb, an denen eine Mittagsverpflegung angeboten wird. Es ist beabsichtigt wie bisher einen Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagsverpflegung an diesen Schulen abzuschließen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens wird notwendig, da die bisherigen Verträge enden.
Mit dem Ausbau von Ganztagsangeboten wächst die Bedeutung der Schulverpflegung deutlich. Gründe dafür sind u. a. veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie z. B. die Erwerbstätigkeit beider Elternteile und die sich daraus ergebenden verminderten zeitlichen Möglichkeiten für die Nahrungszubereitung.
Die Schulen, damit auch die Kommunen als Schulträger, tragen mit ihrem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag eine größere Verantwortung für die Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten Kinder.
Daher wird die Verpflegungsorganisation nach den neuesten ernährungsphysiologischen Erkenntnissen in Form eine kind- bzw. altersgerechten, vollwertigen und abwechslungsreichen Ernährung erfolgen (gemäß dem „Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“.
Die Verpflegung an den Schulen muss sich an diesen Empfehlungen orientieren.
Finanzierung:
Da wg. der geringen Essenszahlen hohe Fixkosten und nur relativ geringe variable Kosten anfallen, soll die Ausschreibung eine Kombination einer Bewirtschaftungspauschale und eines Preises pro Essen enthalten. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen wird von einer durchschnittlichen Monatspauschale von 952€ pro Schule ausgegangen. Summe 4.760 € Monat. Wenn man den Durchschnittswert der bei der letzten Ausschreibung geforderten Preise pro Essen zu Grunde legt, wären dies 4,84 €. Im Sj. 2018/19 wurden 26.107 Essen abgerechnet. Die Eltern zahlen pro Essen 3 €.
Jahressummen:
Festbetrag: 57.120 €
Essen: 126.358 €
Summe: 183.478 €
Für 6 Monate im Jahr 2023 anteilig: 91.739 €
Die HSP-Maßnahme 16_PK.001 „Caterer“ wird nicht negativ beeinflusst, da der jetzige Auftragswert deutlich unter dem Angebot des letzten Caterers (265.685 €) liegt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2118 2116 | Bezeichnung: | Gesamtschulen Sekundarschulen |
Produkt: | 1211840 1211640 | Bezeichnung: | Schulträger Gesamtschulen Schulträger Sekundarschulen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 448800 | 78.321 € | 78.321 € | 39.160 € | € |
Aufwand (+) | 528150 | 183.478 € | 183.478€ | 91.739 € | € |
Eigenanteil |
| 105.157 € | 105.157 € | 52.579 € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

14.05.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Essensausgabe an den drei städtischen Gesamtschulen und zwei städtischen Sekundarschulen ab dem 01.01.2021 für den Rest des Schuljahrs 2020/21 und das Schuljahr 2021/2022 mit der Option einer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich Schuljahr 2023/2024 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD | 6 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | 1 |
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FDP | -- | -- | -- |
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||