Beschlussvorlage - 0297/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis und beschließt die erweiterte und geänderte Maßnahmenliste, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

- entfällt -

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich zahlreiche Veränderungen in Umfang, Art, Kosten und Notwendigkeiten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt sind. Die Maßnahmen/Beträge rechts der roten Linie sind noch nicht begonnen bzw. über die Entwicklung hat die Verwaltung laufend berichtet, zuletzt mit der Vorlage Nr. 1099/2019 im Dezember 2019. Die folgenden Entwicklungen haben sich seitdem ergeben:

 

  1. Veränderungen

 

Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Aufgrund der Coronakrise können sich einzelne Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung zeitlich verzögern. Die Veränderungen zur Vorlage im Dezember 2019 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

  1. Zusätzliche Maßnahmen

 

Ziel ist es, die 100 % Förderquote des Förderpaketes voll auszuschöpfen. Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist absehbar, dass es bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommt. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das Förderprogramm KInvFG 2. Kapitel bzw. in die Bildungspauschale vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.

 

Zur Vorlage im Dezember 2019 wurden die folgenden Maßnahmen neu aufgenommen:

 

Lfd. Nr. Objekt Maßnahme Betrag in €

35.5 GS Helfe Einzäunung des Außengeländes         10.000

285 GES Eilpe Smartboards und Einrichtung       200.000

 

 

  1. Mittelabruf bei der NRW.Bank

 

Für 2020 steht aus dem Förderprogramm letztmalig ein Jahresbetrag von 6.928.918 € zum Abruf bereit. Hinzu kommt noch ein nicht abgerufener Betrag von 3.456.344 € aus 2019, sodass in 2020 ein Kontingent i. H. v. insgesamt 10.385.262 € zur Verfügung steht. Hiervon wurden mit Antrag Nr. 1/2020 im März 2020 bereits 2.821.100 € abgerufen. Somit können im Jahr 2020 noch 7.564.162 € bei der NRW.Bank beantragt werden.

 

  1. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung

 

Zum 31.12.2019 sind 11.440.450 € für die verschieden Maßnahmen abgerechnet worden. Inzwischen sind bereits über 110, meist kleine Maßnahmen, erfolgreich beendet worden. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen und durch umfangreiche Vergaben bei den größeren Projekten in 2020 erhöhen.

 

Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es wie bisher auch weiterhin schwierig für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien weiterhin Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verzögern sich diese Maßnahmen in der ursprünglich geplanten Zeitschiene nach hinten.

 

 

  1. Personalkostenanteil des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH)

 

Laut Aussage der NRW.Bank sind die Personalkosten des WBH aus dem Gute-Schule-Programm nicht förderfähig. Sie werden aus dem Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gedeckt. Sofern sich neue Maßnahmen ergeben, würden die anteiligen WBH-Personalkosten dafür im Haushalt 2022/23 eingeplant.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Förderprogramms Gute Schule 2020 statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/Finanzrechnung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den Fachbereich Bildung beim Fachbereich Finanzen angemeldet.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.05.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis und beschließt die erweiterte und geänderte Maßnahmenliste, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, ob und wie die Mnahme „Erweiterung Toilettenanlage in der Grundschule Emst“ durch eine Umschichtung innerhalb von Förderprogrammen realisiert werden kann, ohne dass dafür eine andere Maßnahme wegfällt. Die Maßnahme wird mit einem Kostenrahmen von 30.000 Euro veranschlagt.

 

Die Rückmeldung zur fehlenden Förderfähigkeit des zweigeschossigen Pavillons an der Grundschule Hestert wird mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Förderfähigkeit gegebenenfalls für einen eingeschossigen Pavillon erreicht werden kann. Dabei sollen alternative Förderprogramme geprüft werden.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

--

--

--

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0