Beschlussvorlage - 0162/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Ersatzbeschaffung des Einsatzfahrzeuges Gerätewagen Wasserrettung in Auftrag zu geben. Der voraussichtliche Auftragswert beträgt 290.000 €.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Es ist geplant, die Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeuges in Auftrag zu geben. Dieses soll für den Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung in den Jahren 2020/2021 zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rund 290.000 € beschafft werden.

 

Fahrzeugtyp

Kenn-zeichen

Erst-zulas-sung

IST-Standort

Verwendung Altfahrzeug

Bemerkung

Gerätewagen Wasserrettung

HA -328

2004

BF      FRW Mitte

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatz-beschaffung

 

Begründung

 

Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen Wasserrettung aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, der gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand 01.01.2011, Ziffer 8. Ist-Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.1 Berufsfeuerwehr – 8.1.5 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 –  Feuer- und Rettungswache Mitte (Seite 95) vorgehalten wird.

 

Am 02.08.2019 wurde die Wasserrettung der Berufsfeuerwehr  Hagen zu einem überörtlichen Einsatz durch die Kreisleitstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises an die Ruhr nach Wetter angefordert.

 

Auf der Anfahrt ist beim Linksabbiegen ein Taucher aus der hohen Seitentür des Aufbaus gestürzt. Der Verunfallte schlug mit dem Hinterkopf auf einen Bordstein und zog sich hierbei schwerste Verletzungen zu, an denen er vier Tage später verstarb.

Das Einsatzfahrzeug wurde durch die Polizei noch an der Unfallstelle für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Fall einer „fahrlässigen Tötung“ sichergestellt.

 

Mittlerweile sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt.

 

Der Gerätewagen Wasserrettung ist seit dem Unfall nicht mehr im Einsatz. Um die Einsatzbereitschaft der Wasserrettung der Feuerwehr Hagen sicher zu stellen, konnte für einen befristeten Zeitraum ein ausgemustertes Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Essen zur Verfügung gestellt werden.

 

Es ist geplant, anstatt eines großen Einsatzfahrzeuges mit einem Sonderaufbau und einer sehr hohen Einstiegskante, zwei kleinere Standardeinsatzfahrzeuge zu beschaffen.

 

Ein tiefer Einstieg bietet für die Nutzer folgende Vorteile: Weiniger Belastung für  die Gelenke, die Gefährdung durch Ausrutschen/Stolpern auf der Treppe wird reduziert und somit auch die Gefahr des Herabstürzens, insbesondere unter Berücksichtigung des Tragens von "Taucherkleidung" und der Stresssituation im Einsatzdienst.

Beide Fahrzeuge sollen zur Aufnahme einer Besatzung, bestehend aus einem Tauchtrupp sowie dem Fahrer und dem Fahrzeugführer, geeignet sein.

 

Zur Ausstattung des ersten Fahrzeuges gehören unter anderem alle Einsatzmittel für den Tauchereinsatz. Das zweite Fahrzeug soll zur Aufnahme und Heranführung der Strömungsretterausstattung geeignet sein. Gleichzeitig bilden die beiden Fahrzeuge gegenseitig eine Redundanz beim technischen Ausfall eines der Einsatzfahrzeuge.

 

Bisher wurde die Rückfallebene durch den Wechsel des Kofferaufbaus auf ein anderes Fahrgestell sichergestellt. Diese Vorgehensweise hat sich allerdings als nicht praktikabel herausgestellt.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 290.000 € inklusive der Mehrwertsteuer.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird als europaweite Ausschreibung im mehreren Losen ohne Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell/ Ausbau

Los 2 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens 15 Jahren vorgegeben. (Brandschutzbedarfsplan S. 96). Dieses Fahrzeug ist  15 Jahre alt. Das Fahrgestell und der Aufbau der jetzigen Gerätewagen Wasserrettung werden über die Zollauktion veräußert.

 

Wirtschaftlichkeit

Das Altfahrzeug HA-328 hatte am 02.08.2019 einen Verkehrsunfall, bei dem eine Einsatzkraft ums Leben gekommen war.

 

Aus moralischen und ethischen Verpflichtungen hat 37 den Entschluss gefasst, das vorhandene Einsatzfahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Kofferaufbau, nicht mehr einzusetzen.

 

Die Ersatzbeschaffung von zwei kleineren Einsatzfahrzeugen ist rund 60.000 € preiswerter als die im Finanzplan vorgesehene Ersatzbeschaffung.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Das Altfahrzeug (Fahrgestell und Kofferaufbau)  werden nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert und über die Zollauktion verkauft.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung um ein Fahrzeug erweitert.

 

Die laut NKF–Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei dem vorgenannten Einsatzmittel überschritten und liegt über der festgelegten Nutzungsdauer.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

 

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5000002

Bezeichnung:

Erwerb von Fahrzeugen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

HH-Jahr 2020

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

290.000,00 €

290.000,00

Eigenanteil

 

290.000,00 €

290.000,00

 

Kurzbegründung:

 

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge in Höhe von insgesamt 290.000,- € sind als

Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Entsprechend der Nutzungsdauer von 19 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung von

15.263,- € zu rechnen.

 

Passiva:

 

Die Finanzierung erfolgt aus der Allgemeinen Investitionspauschale. Somit wird in Höhe von

290.000,- € ein Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet. Dieser wird parallel

zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst (jährlich 15.263,- €).

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

4.350

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

15.263

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

19.613

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-          15.263

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

4.350 €

 

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Auswirkungen

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen