Beschlussvorlage - 0162/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung Gerätewagen Wasserrettung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christina Ott
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.05.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Es ist geplant, die Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeuges in Auftrag zu geben. Dieses soll für den Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung in den Jahren 2020/2021 zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rund 290.000 € beschafft werden.
Fahrzeugtyp | Kenn-zeichen | Erst-zulas-sung | IST-Standort | Verwendung Altfahrzeug | Bemerkung |
Gerätewagen Wasserrettung | HA -328 | 2004 | BF FRW Mitte | Ausmusterung über Zollauktion | Ersatz-beschaffung |
Begründung
Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen Wasserrettung aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, der gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand 01.01.2011, Ziffer 8. Ist-Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.1 Berufsfeuerwehr – 8.1.5 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Feuer- und Rettungswache Mitte (Seite 95) vorgehalten wird.
Am 02.08.2019 wurde die Wasserrettung der Berufsfeuerwehr Hagen zu einem überörtlichen Einsatz durch die Kreisleitstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises an die Ruhr nach Wetter angefordert.
Auf der Anfahrt ist beim Linksabbiegen ein Taucher aus der hohen Seitentür des Aufbaus gestürzt. Der Verunfallte schlug mit dem Hinterkopf auf einen Bordstein und zog sich hierbei schwerste Verletzungen zu, an denen er vier Tage später verstarb.
Das Einsatzfahrzeug wurde durch die Polizei noch an der Unfallstelle für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Fall einer „fahrlässigen Tötung“ sichergestellt.
Mittlerweile sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt.
Der Gerätewagen Wasserrettung ist seit dem Unfall nicht mehr im Einsatz. Um die Einsatzbereitschaft der Wasserrettung der Feuerwehr Hagen sicher zu stellen, konnte für einen befristeten Zeitraum ein ausgemustertes Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Essen zur Verfügung gestellt werden.
Es ist geplant, anstatt eines großen Einsatzfahrzeuges mit einem Sonderaufbau und einer sehr hohen Einstiegskante, zwei kleinere Standardeinsatzfahrzeuge zu beschaffen.
Ein tiefer Einstieg bietet für die Nutzer folgende Vorteile: Weiniger Belastung für die Gelenke, die Gefährdung durch Ausrutschen/Stolpern auf der Treppe wird reduziert und somit auch die Gefahr des Herabstürzens, insbesondere unter Berücksichtigung des Tragens von "Taucherkleidung" und der Stresssituation im Einsatzdienst.
Beide Fahrzeuge sollen zur Aufnahme einer Besatzung, bestehend aus einem Tauchtrupp sowie dem Fahrer und dem Fahrzeugführer, geeignet sein.
Zur Ausstattung des ersten Fahrzeuges gehören unter anderem alle Einsatzmittel für den Tauchereinsatz. Das zweite Fahrzeug soll zur Aufnahme und Heranführung der Strömungsretterausstattung geeignet sein. Gleichzeitig bilden die beiden Fahrzeuge gegenseitig eine Redundanz beim technischen Ausfall eines der Einsatzfahrzeuge.
Bisher wurde die Rückfallebene durch den Wechsel des Kofferaufbaus auf ein anderes Fahrgestell sichergestellt. Diese Vorgehensweise hat sich allerdings als nicht praktikabel herausgestellt.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 290.000 € inklusive der Mehrwertsteuer.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird als europaweite Ausschreibung im mehreren Losen ohne Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell/ Ausbau
Los 2 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens 15 Jahren vorgegeben. (Brandschutzbedarfsplan S. 96). Dieses Fahrzeug ist 15 Jahre alt. Das Fahrgestell und der Aufbau der jetzigen Gerätewagen Wasserrettung werden über die Zollauktion veräußert.
Wirtschaftlichkeit
Das Altfahrzeug HA-328 hatte am 02.08.2019 einen Verkehrsunfall, bei dem eine Einsatzkraft ums Leben gekommen war.
Aus moralischen und ethischen Verpflichtungen hat 37 den Entschluss gefasst, das vorhandene Einsatzfahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Kofferaufbau, nicht mehr einzusetzen.
Die Ersatzbeschaffung von zwei kleineren Einsatzfahrzeugen ist rund 60.000 € preiswerter als die im Finanzplan vorgesehene Ersatzbeschaffung.
Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Das Altfahrzeug (Fahrgestell und Kofferaufbau) werden nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert und über die Zollauktion verkauft.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung um ein Fahrzeug erweitert.
Die laut NKF–Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei dem vorgenannten Einsatzmittel überschritten und liegt über der festgelegten Nutzungsdauer.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme
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x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter
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x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brand- und Katastrophenschutz |
Finanzstelle: | 5000002 | Bezeichnung: | Erwerb von Fahrzeugen |
| Finanzpos. | Gesamt | HH-Jahr 2020 |
Einzahlung(-) |
| € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | 290.000,00 € | 290.000,00 € |
Eigenanteil |
| 290.000,00 € | 290.000,00 € |
Kurzbegründung:
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x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge in Höhe von insgesamt 290.000,- € sind als |
Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. |
Entsprechend der Nutzungsdauer von 19 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung von |
15.263,- € zu rechnen. |
Passiva:
Die Finanzierung erfolgt aus der Allgemeinen Investitionspauschale. Somit wird in Höhe von |
290.000,- € ein Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet. Dieser wird parallel |
zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst (jährlich 15.263,- €). |
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 4.350 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 15.263 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 19.613 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 15.263 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 4.350 € |
