Beschlussvorlage - 0312/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes der Stadt Hagen wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes der Stadt Hagen wird gem. § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW zugeleitet.

 

Begründung

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes der Stadt Hagen mit Datum vom 30.03.2020 aufgestellt.

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit gleichem Datum bestätigt.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Nach Durchführung der nach § 102 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Hagen zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).

 

Aufgrund der Coronakrise und einer damit einhergehenden besonderen Personalsituation in der Verwaltung, sowie der Tatsache, dass der Entwurf des Jahresabschlusses lediglich eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet wird, wird auf eine Druckversion des Entwurfs für jedes einzelne Ratsmitglied verzichtet und stattdessen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

 

Vor der Umbuchung auf die Aktivseite weist die Bilanz zum 31.12.2019 ein positives Eigenkapital in Höhe von 4.337.731,61 € aus. Es setzt sich zusammen aus dem positiven Jahresergebnis 2019 in Höhe von 4.412.337,16 € und aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO mit negativem Ergebnis in Höhe von 74.605,55 €.

 

Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bestand aus „Nicht abgedeckten Fehlbeträgen" auf der Aktivseite der Bilanz ein negatives Eigenkapital in Höhe von 98.202.667,46 €.

 

Das positive Eigenkapital 2019 in Höhe von 4.337.731,61 € verringert das negative Eigenkapital aus Vorjahren auf einen Betrag in Höhe von 93.864.935,85 €.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

14.05.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Mit Beschluss des Rates gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 28.04.2020 hat der Rat der Stadt Hagen seine Zuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der wie folgt beschließt:

 

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes der Stadt Hagen wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0