Berichtsvorlage - 0314/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Haushaltslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.04.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Ergebnisrechnung 2019
1.1 Eckdaten
Die Stadt Hagen ist als pflichtige Stärkungspaktkommune gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg in besonderem Maße zur Auskunft verpflichtet. Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans fordert die Bezirksregierung Arnsberg auch den Stand laut städtischem Controlling-Bericht ein.
Das vorläufige Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 4,41 Mio. € ab. Somit erfüllt die Stadt Hagen als pflichtige Stärkungspaktkommune die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes und erreicht damit einen ausgeglichenen Haushalt.
1.2 Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2019
Der Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2019 zum Stand 31.12.2019 stellt die größten Abweichungen dar und wird als Anlage I zur Berichtsvorlage beigefügt.
2. Haushaltssanierungsplan
2.1 HSP 2019, Controllingbericht Stand: 31.12.2019
Der HSP-Controllingbericht mit Stand 31.12.2019 wird als Anlage II dargestellt.
Das geplante Konsolidierungsvolumen im Haushaltssanierungsplan 2019 beträgt 77,3 Mio. €. Umgesetzt werden konnten die Maßnahmen mit einem Betrag von 80,1 Mio. €. Es ergibt sich demnach eine Verbesserung in Höhe von + 2,8 Mio. €.
2.2 HSP 2020, Controllingbericht Stand: 31.03.2020
Das Konsolidierungsvolumen im Haushaltssanierungsplan 2020 beträgt 82,4 Mio.€. Prognostiziert wird eine leichte Verbesserung um + 0,8 Mio. € .
Der HSP-Controllingbericht mit Stand 31.03.2020 wird als Anlage III beigelegt.
3. Gewerbesteuerentwicklung 2020
Der Haushaltsansatz für 2020 laut Ratsbeschluss vom 12.12.2019 beträgt 100 Mio. €. Nach der Jahressollstellung und den bisherigen Veränderungen lag das Steuersoll Mitte März noch erwartungsgemäß bei rund 84 Mio. €. Infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise sackte das Steuersoll auf aktuell 72 Mio. € ab.
Da eine Besserung der Lage nicht absehbar ist, wird von einem weiteren Absinken des Steuersolls ausgegangen. Eine Prognose für das Ende des Haushaltsjahrs ist nicht möglich.
4. Schuldenstand
| 03.04.2020 | Vorjahr |
Liquiditätskredite | 1.013.774.325 € | 1.022.256.740 € |
Investitionskredite | 81.114.748 € | 84.020.983 € |
4.1 Marktumfeld Zinsen
Die Coronavirus-Pandemie hat die wirtschaftliche Lage schlagartig verändert. Die Konjunkturprognosen wurden in den letzten Wochen mehrfach revidiert. Je nach weiterem Verlauf der Pandemie wird eine entsprechend tiefe Rezession erwartet. Die EZB und die Regierungen reagieren mit einer expansiven Geld- und Fiskalpolitik um den Abschwung zu bremsen und den nach einer Normalisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten erwarteten Aufschwung zu unterstützen.
Sowohl am Geldmarkt als auch am Kapitalmarkt kam es mit Zuspitzung der Coronakrise zu merklichen Zinsanstiegen. Die Entscheidung der EZB auf der Sitzung am 12.03.2020, die Leitzinsen nicht weiter zu senken, enttäuschen viele Erwartungen. Andererseits hat die EZB mit der Ausweitung des Anleiheankaufsprogramms um zunächst 120 Mrd. € und kurz darauf um weitere 750 Mrd. € zuletzt zu einer Stabilisierung des Anleihemarktes beigetragen.
Zinssätze
Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):
| 07.01.2020 | 21.02.2020 | 03.04.2020 |
EONIA (Tagesgeld) | -0,455 (-0,365) | -0,454 (-0,370) | -0,454 (-0,368) |
3 Monats-Euribor | -0,387 (-0,310) | -0,415 (-0,310) | -0,341 (-0,310) |
12 Monats-Euribor | -0,248 (-0,119) | -0,287 (-0,108) | -0,149 (-0,112) |
3 Jahre Swapsatz | -0,281 (-0,067) | -0,365 (-0,073) | -0,297 (-0,130) |
5 Jahre Swapsatz | -0,185 (0,182) | -0,319 (0,127) | -0,238 (0,039) |
10 Jahre Swapsatz | 0,119 (0,779) | -0,123 (0,646) | -0,053 (0,517) |
5. Coronakrise
Zum Stand 16.04.2020 sind bei der Stadt Hagen ca. 740.000 € für Maßnahmen im Bereich des Krisenmanagements angefallen, davon ca. 140.000 € für investive Beschaffungen, wie beispielsweise Waschmaschinen oder Desinfektionsgeräte.
Die restlichen 600.000 € sind im konsumtiven Bereich angefallen, wovon 63.000 € verausgabt und weitere 538.000 € beauftragt, aber noch nicht abgerechnet sind. Die Kosten im konsumtiven Bereich fallen überwiegend für Schutzkleidung, Desinfektionsmittel sowie Reinigung und öffentliche Bekanntmachungen an.
Die Aufwendungen für Integrationshelfer oder Schülerspezialverkehr, wie sie in Vorlage Nr. 0273/2020 dargestellt werden, belaufen sich auf insgesamt ca. 300.000 €.
Grundsätzlich besteht für soziale Dienstleister die Möglichkeit nach dem am 28.03.2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) einen subsidiären Zuschuss bei der Kommune zu beantragen. Insofern bleibt abzuwarten, in wieweit im Nachgang zur Coronakrise im Rahmen des Konnexitätsgesetzes ein Ausgleich zu erwarten ist.
Zudem wurden die Zahlungen der Elternbeiträge für den Kita-und OGS-Bereich zunächst für den Monat April nicht erhoben (Vorlage 0272/2020). Dies verursacht Mindererträge in Höhe von rund 580.000 € monatlich. Hierzu haben sich die Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung auf den Kompromiss verständigt, dass die Einnahmeausfälle je zur Hälfte zum Land und von den Kommunen getragen werden.
Die Rückerstattung von Gebühren und Entgelten bei der Musikschule und der VHS kann mit einer Haushaltsbelastung von ca. 20.000 € monatlich beziffert werden.
Im Bereich der IT sind bereits zusätzliche Beschaffungen für Hard- und Software in Höhe von ca. 71.000 € getätigt worden, von denen ca. 60.000 € investiv für "Homeoffice"- Software (Token) angefallen sind.
Zum aktuellen Zeitpunkt beziffern sich die zusätzlichen Haushaltsbelastungen konsumtiv auf ca. 1,3 Mio. € und investiv auf ca. 150.000 €.
Das Anordnungssoll 2020 für die Gewerbesteuer ist seit der Jahressollstellung im Januar von 84 Mio. Euro, einem kurzzeitigen Zwischenstand von 90 Mio. Euro, auf aktuell 72 Mio. Euro gesunken. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es bereits vor Verschärfung der Coronakrise in Deutschland Mitte März Abgänge in Höhe von 10 Mio. Euro gegeben hat, nachdem die Krise in China Auswirkungen auf unsere Automobilzulieferer gezeigt hat. Eine Prognose über die weitere Entwicklung ist nicht möglich, es wird jedoch von einem weiteren Sinken des Anordnungssolls ausgegangen. Eine Verringerung von Gewerbesteuerforderungen (Anordnungssoll) wird ausgelöst durch Veranlagungen (Steuerfestsetzungen) für frühere Jahre oder durch veränderte Festsetzung von Vorauszahlungen auf Antrag des Steuerpflichtigen durch das Finanzamt. Durch die Coronakrise kommt es zu deutlich mehr Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr.
Die bestehenden Gewerbesteuerforderungen werden bei besonderer coronabedingter Belastung derzeit, gestützt auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Ratsvorlage 0277/2020), nach entsprechenden Anträgen in der Regel gestundet. Hierdurch verringern sich zwar nicht die Gewerbesteuerforderungen, jedoch die Ist-Einnahmen. Die Stundungen erfolgen momentan für 6 Monate ab Fälligkeit, so dass der Geldeingang noch in 2020 erfolgen müsste. Sollte die Coronakrise jedoch andauern, ist mit Anträgen auf Anschlussstundung zu rechnen, was dazu führen könnte, dass Forderungen in diesem Haushaltsjahr nicht mehr beglichen werden.
Eine entsprechende Regelung trifft der genannte Ratsbeschluss für Vergnügungssteuerforderungen, weil Spielhallen seit der Schließung am 16.03.2020 keine Einnahmen mehr erzielen. Für den Zeitraum, in denen die Spielhallen geschlossen sind entstehen keine entsprechenden Vergnügungssteuern. Ebenso sind die Vergnügungssteuereinnahmen aus Spielapparaten in Gaststätten betroffen.
Stand 16.04.2020 liegen 120 Stundungsanträge mit Coronabegründung vor mit einem Volumen von knapp 2,8 Mio. €. Davon entfallen 28 Anträge und 381.000 € auf die Vergnügungssteuer.
Durch das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie vom 14.04.2020 wurde das Stärkungspaktgesetz insofern geändert, dass die Berichtspflicht sich auf die Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses spätestens zum 30.06.2020 beschränkt und in diesem Jahr das Einhalten des Haushaltssanierungsplans unterstellt und damit die Auszahlung der Mittel zum 01.10.2020 erfolgen wird.
Die Verwaltung konnte allerdings zum 15.04.2020 den Controllingbericht über die Ergebnisrechnung und die Controllingberichte des Haushaltssanierungsplans zum 31.12.2019 und zum 31.03.2020 - wie dieser Berichtsvorlage beigefügt - der Bezirksregierung Arnsberg vorlegen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) hat mit Schreiben vom 06.04.2020 angekündigt, dass die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Kommunalen Haushaltsrechts vorlegen wird, der den in dieser Form einmaligen und außergewöhnlichen pandemiebedingten negativen Folgen für die finanzwirtschaftliche Situation der Kommunen Rechnungen tragen soll. Darin soll unter anderem geregelt werden, dass die pandemiebedingten Finanzschäden in den Haushalten der Gemeinden mittels des außerordentlichen Ergebnisses im Jahresabschluss isoliert und über die Dauer von 50 Jahren abgeschrieben werden können. Ferner soll die Pflicht der Gemeinden für das Jahr 2020 ausgesetzt werden, bei erheblichen Abweichungen vom geplanten Jahresergebnis einen Nachtragshaushaltsplan aufstellen zu müssen. Darüber hinaus sind für Stärkungspaktkommunen Sonderhilfen des Landes angekündigt worden.
Die Coronakrise hat auch zu Unsicherheiten an den Finanzmärkten geführt. Ein Teil des städtischen Kreditportfolios besteht aus niedrig verzinsten Krediten mit kurzer Laufzeit. Um das durch kurzfristig fällige Kredite bestehende Liquiditätsrisiko zu reduzieren, wurde ein Teil dieser Kredite in längere Laufzeiten umgeschichtet.
Mögliche Auswirkungen auf die Beteiligungsunternehmen werden in einer gesonderten Berichtsvorlage dargestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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