Beschlussvorlage - 0296/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Weisung an die HVG zur Umsetzung der Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit Sanierung des Richard-Römer-Lennbades
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.04.2020
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG weist die HVG an, die im Förderantrag der Stadt Hagen dargestellten und bewilligten Maßnahmen betr. die Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit des Richard-Römer-Lennebades gemäß Ratsbeschluss vom 26.09.2019 (DS 0828/2019, 0828-1/2019, 0828-2/2019) in Abstimmung mit Stadt Hagen umzusetzen.
Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.
2. Der Rat der Stadt Hagen erteilt der Verwaltung der Stadt Hagen den Auftrag, die Fördermaßnahme in enger Abstimmung mit der HVG auf Grundlage der bewilligten Maßnahme umzusetzen.
3. Die Ziffern 2. und 3. stehen unter dem Vorbehalt, dass ein formeller und wirksamer Fördermittelbescheid des Landes vorliegt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat beschließt, dass für das Richard-Römer-Lennebad ein Antrag in dem Förderprogramm des Bund-Länder-Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ gestellt wird.
- Der Rat beschließt die Komplementärfinanzierung jeweils zu 75 Prozent aus der Bildungspauschale und zu 25 Prozent aus der Sportpauschale.
- Weitere Investitionen in den Gastronomie- und Saunabereich, sowie des Wohngebäude bedürfen der vorherigen Beschlussfassung durch den Rat.
- Die beigefügte Anlage wird zur Kenntnis genommen.
Inzwischen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW die Liste der Maßnahmen veröffentlicht, die in dem Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ berücksichtigt werden. Die beantragte Sanierung des Richard-Römer-Lennebades ist auf dieser Liste enthalten.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg verzögert sich die Erteilung des Zuwendungsbescheides aufgrund der Corona Pandemie etwas. Die Bezirksregierung wartet noch auf die Mittelbereitstellung durch das Ministerium. Erst wenn diese vorliegt, kann der Zuwendungsbescheid erteilt und unterzeichnet werden.
Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wann dies der Fall ist, wurde durch die Bezirksregierung mit Schreiben vom 19.03.2020 ein vorzeitiger förderunschädliche Maßnahmenbeginn mit Schreiben der Bezirksregierung vom 19.03.2020 zugelassen, da eine kurzfristige und zeitnahe Umsetzung der Maßnahme gewährleistet sein soll.
Damit gewährleistet werden kann, dass mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme durch die Beteiligten zeitnah begonnen werden kann, soll daher an die HVG ein weisender Beschluss des Rates der Stadt Hagen ergehen.
Grundlage des Förderantrages war das Gutachten und die Kostenberechnung des Büros Rohling Planung GmbH vom 11.09.2019. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme wurden bereits in der DS 0828/2019 dargestellt und sind im Haushalt eingeplant.
Die durch die HVG umzusetzenden Maßnahmen beschränken sich zunächst auf die im Förderantrag bewilligten Maßnahmen. Die im Antrag dargestellten Kosten sollten dabei nicht überschritten werden.
Die Stadt Hagen wird die Umsetzung in enger Abstimmung mit der HVG durchführen. Insbesondere ist durch die Stadt Hagen als Zuwendungsnehmer sicherzustellen, dass die Umsetzung zuwendungskonform und rechtssicher erfolgt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme wurden bereits in der DS 0828/2019 dargestellt und sind im Haushalt eingeplant. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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| gez. Henning Keune |
| Technischer Beigeordneter |

30.04.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Mit Beschluss des Rates gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 28.04.2020 hat der Rat der Stadt Hagen seine Zuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der wie folgt beschließt:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG weist die HVG an, die im Förderantrag der Stadt Hagen dargestellten und bewilligten Maßnahmen betr. die Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit des Richard-Römer-Lennebades gemäß Ratsbeschluss vom 26.09.2019 (DS 0828/2019, 0828-1/2019, 0828-2/2019) in Abstimmung mit Stadt Hagen umzusetzen.
Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen erteilt der Verwaltung der Stadt Hagen den Auftrag, die Fördermaßnahme in enger Abstimmung mit der HVG auf Grundlage der bewilligten Maßnahme umzusetzen.
3. Die Ziffern 2. und 3. stehen unter dem Vorbehalt, dass ein formeller und wirksamer Fördermittelbescheid des Landes vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD | 5 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | 1 |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||