Anfrage - 0318/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Unter welchen Auflagen werden zurzeit in der Hohenlimburger Zulassungsstelle

Fahrzeuge zugelassen?

 

2. Wie sind diese Auflagen begründet?

 

3. Führt die Umsetzung der Auflagen dazu, dass Fahrzeuge nur bei besonderer Dringlichkeit zugelassen werden können?

 

4. Welche Prioritäten werden dabei gesetzt?

 

5. Wie viele Kunden müssen abgewiesen werden?

 

6. Können auch kontaktlose Zulassungen (digital, Unterlagen werden eingereicht, etc.) vorgenommen werden?

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

   

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.04.2020 - Haupt- und Finanzausschuss