Beschlussvorlage - 0301/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zur Verwendung der zwei Kontingente wie in der Vorlage dargestellt zu.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die Förderung bis zum 15.06.2020 über das E-Government-Verfahren FamZ.Web/KiBiz.Web zu bean-tragen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der Anlage zum Erlass vom 04.03.2020 (Rundschreiben Nr.10/2020) teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Förderung der neuen Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsfrist für die Förderung der neuen Familienzentren endet am 15. Juni 2020.

Ein Kontingent soll zukünftig für das Bahnhofsviertel (Kita „Kolibri“) zur Verfügung stehen. Das zweite Kontingent ist für die geplante neue Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Eilpe/Dahl vorgesehen. Da sich die Einrichtung noch in der Planung befindet, wurde mit Schreiben vom 14.04.2020 beim Ministerium die Verschiebung der Vergabe des zweiten Kontingents beantragt.

 

 

Begründung

In der Anlage zum Erlass vom 04.03.2020 (Rundschreiben Nr.10/2020) teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Förderung der neuen Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsfrist für die Förderung der neuen Familienzentren endet am 15. Juni 2020.

 

Laut Prioritätenliste ist der Ausbau der Familienzentren in Hagen bereits abgeschlossen. Aktuell bestehen 27 Familienzentren, die größtenteils als Verbünde mehrerer Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 31 Kontingenten geführt werden.

 

Aufgrund der regelmäßigen Betrachtung der Entwicklung in den Sozialräumen und insbesondere vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus an Kinderbetreuungs-einrichtungen wird vorgeschlagen, ein Kontingent für die 2019 im Bahnhofsviertel eröffnete Kindertageseinrichtung „Kolibri“ in der ehemaligen Martin-Luther Kirche zur Verfügung zu stellen.

Mit Jahresbeginn 2014 wurde die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Staaten Rumänien und Bulgarien ausgeweitet. Von der Zuwanderung aus Süd-/Osteuropa war die Stadt Hagen von Beginn an besonders stark betroffen. Zudem setzte zum Jahresende 2014 die Flüchtlingswelle, insbesondere aus Syrien, ein. Dies führte zu einem enormen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere in der Hagener Innenstadt und speziell im Bahnhofsviertel mit seinem preiswerten Altbaubestand, der vor allem von Familien aus Süd-/Osteuropa vorzugsweise gewählt wurde.

Ein wichtiger Ansatz der Integration ist es die Kinder möglichst frühzeitig in das deutsche Bildungssystem aufzunehmen und somit auch Einfluss auf die Integration der Eltern nehmen zu können. Mit dem Standort in der ehemaligen Martin-Luther Kirche konnte ein zentraler Anlaufpunkt für alle Familien im Bereich des Bahnhofs geschaffen werden. Der Ausbau als Familienzentrum eröffnet der Einrichtung vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung der Kinder und Familien vor Ort.

 

Ebenso wie das Bahnhofsviertel ist auch der Stadtbezirk Eilpe/Dahl überproportional von der Zuwanderung betroffen.

Bisher gibt es lediglich im Zentrum von Eilpe ein großes Verbundfamilienzentrum. Dies vor dem Hintergrund, dass die Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger alle fußläufig untereinander erreichbar sind.

Der Fachbereich Jugend und Soziales ist seit Jahren bemüht auch in dem zweiten, Ballungsraum des Stadtbezirkes Eilpe (Riegerbusch, Rafflenbusch), der sich oberhalb des Eilper Zentrums befindet, eine Kindertageseinrichtung zu errichten.

Diese Planungen können nun auf den Weg gebracht werden.

Hierdurch ist es den dort lebenden Familien erstmalig möglich fußläufig eine Kindertageseinrichtung zu erreichen und unmittelbaren Unterstützungsbedarf in ihrem direkten Lebensumfeld zu erhalten. 

Durch die frühzeitige Festlegung die zukünftige Kindertageseinrichtung als Familienzentrum zu führen, besteht die Möglichkeit ein entsprechend umfangreicheres Raumprogramm in die Planung aufzunehmen.

Daher wurde mit Schreiben vom 14.04.2020 beim Ministerium die Verschiebung der Vergabe des zweiten Kontingents auf das nächste Kindergartenjahr beantragt. Eine Antwort des Ministeriums lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor.

 

Die Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) nach § 78 SGB VIII hat der dargestellten Vergabe der neuen Kontingente einstimmig zugestimmt.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Alle Familienzentren sind inklusiv aufgestellt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

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Beschlüsse

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27.05.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen