Mitteilung - 0249/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord hatte in der Sitzung vom 05.02.2020 die Verwaltung um eine Prüfung gebeten, ob im Kreuzungsbereich der Helfer Straße und der Buschstraße die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ)/ Zebrastreifen  möglich ist.

 

Gemäß Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen FGÜ’s (u.A.) nur an Stellen angelegt werden-  Zitat: wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss.

 

Die Helfer Straße zeigt aber im angesprochenen Bereich für beide Fahrtrichtungen Linksabbiegespuren, so dass jeweils drei Fahrspuren gequert werden müssten.

 

Somit scheidet die Errichtung eines FGÜ an dieser Stelle leider aus.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Da die Anlage eines FGÜ nicht möglich ist, muss auch die Barrierefreiheit hier natürlich nicht weiter untersucht werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

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24.06.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Nord