Beschlussvorlage - 0274/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Hinsichtlich der nach dem 19.04.2020 zur Entscheidung durch die Ausschüsse des Rates der Stadt Hagen anstehenden Angelegenheiten macht der Rat von seinem Rückholrecht nach § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen Gebrauch und überträgt sie zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Zur Verringerung der Ansteckungsgefahr mit COVID-19 wird auch die politische Gremientätigkeit weitgehend eingeschränkt. Sämtliche Ausschusssitzungen bis zum 19.04.2020 sind bzw. werden abgesagt. Lediglich die Ratssitzung am 26.03.2020 wird durchgeführt.

 

Um auch in derartigen Krisensituationen politische Handlungsfähigkeit zu erhalten, hat der Rat die Zuständigkeitsordnung um einen neu eingefügten § 2a ergänzt (s. Drucksachennummer 0271/2020).

 

Vor dem Hintergrund der jetzigen Ausnahmesituation wird der Rat der Stadt gebeten, mit dem vorgeschlagenen Beschluss von der Regelung des § 2a Abs. 2 zur Verringerung der Ansteckungsgefahr Gebrauch zu machen und die nach dem 19.04.2020 anstehenden dringend erforderlichen (politischen) Entscheidungen, für die ansonsten zahlreiche Ausschusssitzungen durchzuführen wären, an sich zu ziehen und gebündelt auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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26.03.2020 - Rat der Stadt Hagen