Beschlussvorlage - 0273/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Integrationshelfer

Es werden bis zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes am 20.04.2020, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, die geleisteten und auch die bis dato bewilligten, aber nicht geleisteten Stunden für Inklusionshelfer im bisherigen Umfang vergütet.

 

2. Schülerspezialverkehr

Die Bus- und Taxiunternehmer, die für die Stadt Hagen im Schülerspezialverkehr tätig sind, erhalten für die Zeit des Corona-bedingten Ausfalls des Schülerspezialverkehrs eine Pauschale, die den Einnahmeausfall durch die entfallenden Fahrten kompensiert.

 

3. Mittagsverpflegung OGS

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den OGS-Trägern nachzufragen, welche Maßnahmen aus deren Sicht erforderlich sind, um nach Wiederaufnahme des regulären OGS-Betriebs die Versorgung mit Mittagessen sicherzustellen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen und Zahlungen zur Sicherstellung der Infrastruktur nach Wiederaufnahme des Betriebes in eigener Verantwortung vorzunehmen. 

 

4. Betreuung im Rahmen der Fördermaßnahmen Schule von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr durch den Förderverein der Grundschule Helfe

Der Förderverein der Grundschule Helfe bekommt einen Zuschuss, der es ihm ermöglicht, die Gehälter der Mitarbeiterinnen auszuzahlen. Die mögliche Beantragung von Kurzarbeitergeld ist durch den Förderverein zu klären.

 

Die unter Punkt 1 bis 4 dargelegten Leistungsgewährungen sind nachrangig und  stehen unter dem Vorbehalt einer fehlenden Möglichkeit,  diese oder entsprechende Leistungen von dritter Seite zu erlangen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Um bei den Trägern während der Corona-Pandemie für den o. a. Aufgabenbereich Planungssicherheit bzw. die Möglichkeit zur Erarbeitung alternativer Refinanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, schlägt der Fachbereich Jugend und Soziales folgende Vorgehensweise vor:

 

 

1. Integrationshelfer:

 

Bei Ausfall der vereinbarten Zahlungen besteht die Gefahr, dass bei Wiederaufnahme des Schulunterrichtes nicht mehr ausreichend Schulbegleiter und Inklusionshelfer zur Verfügung stehen. Damit würden die individuellen Rechtsansprüche gem. SGB XII bzw. § 35 a SGB VIII nicht mehr erfüllt werden können. Es wird daher vorgeschlagen, die Zahlungen fortzuführen. Ausfallansprüche Dritter sind durch die Träger vorrangig zu eruieren.

 

Für die Zahlungen bis zum 19.04.2020 entstehen unter Berücksichtigung der Ferienzeiten folgende Kosten in den einzelnen Arbeitsbereichen, die in den jeweiligen Haushaltsansätzen berücksichtigt sind.

 

Kostenübersicht Integrationshelfer

 

 

Kosten/Monat

Integrationshelfer Fachstelle § 35 a

  85.711,54 €

Integrationshelfer ASD und PKD

  15.261,93 €

Integrationshelfer SGB XII

100.000,00

 

Gesamt

 

200.973,47

 

 

2.Schülerspezialverkehr:

 

Bei Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Osterferien oder auch zu einem ggfls. späteren Zeitpunkt muss sichergestellt sein, dass die Unternehmen, die den Schülerspezialverkehr übernehmen, direkt wieder für die erforderlichen Fahrten zur Verfügung stehen.

Die Busunternehmen werden nach tatsächlich durchgeführten Fahrten bezahlt und müssen daher große Verluste für den Ausfall der Fahrten während der Schulschließungen in Kauf nehmen.

Folgende monatliche Zahlungen erfolgen in etwa an die Unternehmen, die in den jeweiligen Haushaltsansätzen berücksichtigt sind:

 

Kostenübersicht Schülerspezialverkehr

 

 

 

Kosten/Monat

Busunternehmen

 

54.953,36 €

Einzelfahrten mit Taxi

 

  1.760,00 €

Hagener Straßenbahn

 

33.345,00 €

 

 

 

Gesamt

 

90.058,36 €

 

Auch seitens der HVG werden nur tatsächlich ausgeführte Fahrten in Rechnung gestellt. Teilweise werden jedoch auch diese im Auftrag der HVG durch private Unternehmen durchgeführt.

 

 

3. Mittagsverpflegung OGS

 

Die Mittagsverpflegung der in der OGS betreuten Kinder wird durch die einzelnen Träger sichergestellt. Diese beauftragen dazu Caterer, die das Essen für die Kinder liefern. Durch die Schließung der OGS geraten auch die Caterer in eine finanziell schwierige Situation und haben in einem Fall bereits angekündigt, der Stadt Hagen als Schulträger eine Rechnung für entstehende Kosten bzw. Verdienstausfälle auszustellen. Ein Rechtsbeistand hat einem Caterer dieses Vorgehen empfohlen, auch wenn kein direktes Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Hagen und dem Caterer besteht.

 

 

4. Betreuung im Rahmen der Fördermaßnahme Schule von 8 bis 13 Uhr durch den Förderverein der Grundschule Helfe:

 

 

An der Grundschule Helfe übernimmt der Förderverein die Betreuung der Kinder im Rahmen der Fördermaßnahme Schule von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Aufgrund der Schulschließung erhält der Förderverein im April und ggf. Mai keine Elternbeiträge. Einnahmen in Höhe von 4.800,00 € für 57 Kinder brechen weg. Der Förderverein ist daher nicht in der Lage, die Gehälter der Mitarbeiterinnen, die die Betreuung durchführen, zu zahlen.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilpläne:

3630

3111 

Bezeichnung:

Leistungen für junge Menschen/Familien

Soziale Leistungen nach SGB XII

Produkt:

1363041

1311140

Bezeichnung:

Hilfe zur Erziehung SGB VIII

Soziale Leistungen nach SGB XII i. E.

 

 

Kostenart

April 2020

Mai 2020

Juni 2020

Juli 2020

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

533180

533183

100.973,47

100.000,00€

100.973,47

100.000,00€

100.973,47

100.000,00€

100.973,47

100.000,00€

Eigenanteil

 

200.973,47

200.973,47

200.973,47

200.973,47

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant.

 

 

 

Teilpläne

2111-2143

Bezeichnung

Schülerspezialverkehr div. Schulen

Produkt

12111-12143

Bezeichnung

Schülerspezialverkehr div. Schulen

Teilplan

2111

Bezeichnung

Grundschulen

Produkt

1211141

Bezeichnung

Ganztag GS

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

April 2020

Mai 2020

Juni 2020

Juli 2020

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

527200

90.058,36€

90.058,36€

90.058,36€

90.058,36€

Aufwand (+)

531800

4.800,00€

4.800,00€

4.800,00€

4.800,00€

Eigenanteil

 

94.858,36

94.858,36€€

94.858,36€€

94.858,36€€

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann im lfd. Haushalt sichergestellt werden.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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