Beschlussvorlage - 0246/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Finanzierung  des Mehrbedarfs in Höhe von 100.000 Euro aus der Sportpauschale zu.

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen stimmt der Ausschreibung für den Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße unter Berücksichtigung der genannten Kriterien zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

keine

 

 

Begründung

In enger Absprache mit dem Servicezentrum Sport hat der Wirtschaftsbetrieb Hagen die Planung für den Umbau des bestehenden Tennenplatzes an der Alexanderstraße in einen Kunstrasenplatz erarbeitet und die Kriterien für eine Ausschreibung entwickelt. Folgende Aspekte sollen bei der Vergabe entsprechende Berücksichtigung finden: 

 

Umweltrelevante Planungsaspekte:

 

  1. Der planerische Ansatz des Sportplatzes sieht vor, den Austrag sämtlicher Kunststoffpartikel vom Spielfeld zu verhindern. Aufgrund dessen wird auf die Verwendung von Kunststoffgranulat zur Verfüllung des Kunstrasens verzichtet.
  2. Um sicherzustellen, dass der Austrag von Mikroplastik in Form von verschlissenen Kunstrasenfasern minimiert wird, erfolgt der Einbau eines Filterrinnensystems an den Längsseiten des Platzes als physikalische Barriere.
  3. Das bei den Aushubarbeiten für die Entwässerungsanlagen anfallende schadstoffbelastete Bodenmaterial (Trümmerschutt) wird einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
  4. Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Kanalnetzes erlaubt lediglich eine gedrosselte Einleitung des vom Sportplatz anfallenden Niederschlagwassers in den Bestandskanal. Dies macht den Einbau eines Regenrückhaltesystems mit Drosseleinrichtung notwendig.

 

Das Spielfeld wird folgende Größe haben:

 

  • Nettomaße: 100 x 65 Meter
  • Bruttomaße: 104 x 69 Meter
  • Gesamtfläche des Kunststoffrasens rund 7.200 Quadratmeter

 

Altbestand:

 

  • Spielfeld mit Tennenbelag, bisher keine Entwässerungseinrichtungen und Drainagesystem vorhanden.
  • Bespielbarkeit in Vergangenheit bereits stark eingeschränkt (Steine, Vernässung)
  • Ballfangzaun: Altbestand; Standsicherheit bei Überprüfung bestätigt; Notwendigkeit der Installation eines neuen Ballfangzaunes auf der östl. Platzseite, da dieser ansonsten schräg zum neuen Spielfeld stehen würde.

 

 

 

 

Kunststoffrasen:

 

  • Neuste Generation Kunstrasen gemäß DIN 18035-7:2019-12: multifunktional, mit 2 verschiedenen texturierten (=gekräuselten) Fasern, Polhöhe zwischen 35 und 40 mm, schwimmend verlegt, Verfüllung mit Quarzsandinfill (20-25 kg) im unteren Rasendrittel,

 

Kork scheidet als Infill aus, da der Sportplatz als Retentionsfläche bei Starkregenereignissen genutzt wird. Daher Sand als alternativer, nicht polymerbasierter Füllstoff für die Kunstrasenfläche. Die Spieleigenschaften und Schutzfunktion sind trotz fehlendem EPDM-Infill gegeben, da die Rasenfasern weiterentwickelt wurden (kein „Rückschritt“). Sicherstellung der sportfunktionellen Eigenschaften des Rasensystems durch die Installation einer gebundenen elastischen Tragschicht nach aktueller DIN 18035-7:2019-12 im Insitu-Verfahren.

 

Ausstattung:

 

  • Installation eines neuen Ballfangzauns, Höhe 6 Meter im Torbereich und abgestuft auf 4 m in den Randbereichen, jeweils 70 Meter lang, an der östl. Kopfseite des Platzes; der westl. Ballfangzaun kann verbleiben.
  • Installation einer Blitzschutzanlage nach aktuellen DIN-Vorgaben
  • Zwei neue Fußballtore Typ 1, sowie vier Stück mobile Jugendtore
  • Zuschauerbarrieren an den Seiten des Spielfeldes
  • Allseitige Umpflasterung des Spielfeldes mit Betonsteinpflaster inkl. Ausbuchtungen für Jugendtore
  • große Pflasterfläche vor dem Umkleidegebäude als Multifunktionsfläche
  • Eingrünung der Restflächen als Rasen

Flutlichtanlage: Altbestand; Standsicherheit bei Überprüfung bestätigt; Installation neuer Leuchtmittel und Neuausrichtung der Strahler.

 

In der Sitzung des Sport-und Freizeitausschusses am 04.07.2019 wurde der Bau des Kunstrasens Sportplatz Alexanderstr. mit einem Finanzierungsbesdarf von 1.100.000 Euro beschlossen (siehe Vorlage 0655/2019).

Aufgrund der aktuellen Kostenberechung mit Stand vom 27.02.2020 ergibt sich für den Bau des Kunstrasens ein Mehrbedarf in Höhe von 100.000 Euro, somit insgesamt 1.200.000 Euro.

Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

Finanzstelle:

5.000470

Bezeichnung:

Kunstrasen Sportplatz Alexanderstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

2022

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785200

1.200.000 €

140.000

1.060.000

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann aus Mitteln der Sportpauschale gesichert werden

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die wesentliche Verbesserung des Sportplatzes Alexanderstr. in Höhe von insgesamt 1.200.000 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der Kunstrasen unterliegt einer Nutzungsdauer von 15 Jahren und der Unterbau des Kunstrasens hat eine Nutzungsdauer von 45 Jahren. ²/3  Drittel der Gesamtkosten entfallen hierbei auf den Unterbau des Sportplatzes.

Eine außerplanmäßige Abschreibung der Sportfläche entfällt, da der Restbuchwert 0 Euro beträgt.

Der jährliche Abschreibungsaufwand für den Kunstrasen beläuft sich  auf 26.666,67 Euro und für den Unterbau auf 17.777,78 Euro, somit insgesamt 44.444,45 Euro.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 1.200.000 Euro auf der Passivseite der Bilanz als Sonderpostenzu bilanzieren. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 44.444,45 Euro.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

44.444,45

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

44.444,45

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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26.03.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen zieht aufgrund von § 2a Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung die Beschlussfassung an sich und beschließt wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Finanzierung des Mehrbedarfs in Höhe von 100.000 Euro aus der Sportpauschale zu.

Der Rat der Stadt Hagen der Stadt Hagen stimmt der Ausschreibung für den Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße unter Berücksichtigung der genannten Kriterien zu.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen