Beschlussvorlage - 0210/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XII. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen – Verwaltungsgebührensatzung – vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0210/2020) ist.

 

Realisierungstermin: 01.04.2020

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

 

Änderung der Tarifstelle 13a (erster Spiegelstrich) (Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz)

 

Der Gebührensatz für die zweite Leichenschau nach dem Bestattungsgesetz einschließlich der Ausstellung der amtlichen Bescheinigung mit festen Terminen in den Räumen des Krematoriums wird von 25,00 Euro auf 40,00 Euro erhöht.

 

Die Gebühr beinhaltet das Honorar für die zur Durchführung der Zweiten Leichenschau beauftragten Ärzte. Dieses Honorar wird um 5 Euro erhöht. Gleichzeitig ist aufgrund personeller und organisatorischer Veränderungen eine weitere Honorarkraft zur Unterstützung notwendig. Die Kosten für diese Honorarkraft in Höhe von 10 Euro werden ebenfalls auf die Gebühr umgelegt. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Erhöhung nicht, da den zu erwartenden Mehrausgaben jeweils Mehreinnahmen in gleicher Höhe gegenüber stehen.

 

Anlage:

 

XII. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle  Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.41.40

Bezeichnung:

Gesundheit und Verbraucherschutz

Auftrag:

1.41.40.42

Bezeichnung:

Gutachten und Behandlung

Innenauftrag:

853000000070

Bezeichnung:

Leichenschauen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

431100

Verwaltungsgebühren

20.000,00

20.000,00

Mehraufwand (+)

529111

Dienstaufwendungen

Honorarkräfte

20.000,00

20.000,00

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist in den Haushaltsjahren 2020/ 2021 noch nicht eingeplant, da sich die Notwendigkeit der Erhöhung der Honorarleistungen aufgrund kurzfristiger personeller und organisatorischer Umstrukturierungen von Seiten der Krematoriumsverwaltung ergeben hat. 

Dem Mehraufwand steht ein Mehrertrag in gleicher Höhe gegenüber.

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.03.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.03.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen