Beschlussvorlage - 0210/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
XII. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen - Verwaltungsgebührensatzung - vom 21.12.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.03.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2020
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Beschlussvorschlag
Der XII. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen – Verwaltungsgebührensatzung – vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0210/2020) ist.
Realisierungstermin: 01.04.2020
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt.
Begründung
Änderung der Tarifstelle 13a (erster Spiegelstrich) (Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz)
Der Gebührensatz für die zweite Leichenschau nach dem Bestattungsgesetz einschließlich der Ausstellung der amtlichen Bescheinigung mit festen Terminen in den Räumen des Krematoriums wird von 25,00 Euro auf 40,00 Euro erhöht.
Die Gebühr beinhaltet das Honorar für die zur Durchführung der Zweiten Leichenschau beauftragten Ärzte. Dieses Honorar wird um 5 Euro erhöht. Gleichzeitig ist aufgrund personeller und organisatorischer Veränderungen eine weitere Honorarkraft zur Unterstützung notwendig. Die Kosten für diese Honorarkraft in Höhe von 10 Euro werden ebenfalls auf die Gebühr umgelegt. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Erhöhung nicht, da den zu erwartenden Mehrausgaben jeweils Mehreinnahmen in gleicher Höhe gegenüber stehen.
Anlage:
XII. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.41.40 | Bezeichnung: | Gesundheit und Verbraucherschutz |
Auftrag: | 1.41.40.42 | Bezeichnung: | Gutachten und Behandlung |
Innenauftrag: | 853000000070 | Bezeichnung: | Leichenschauen |
| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 431100 | Verwaltungsgebühren | 20.000,00 € | 20.000,00 € |
Mehraufwand (+) | 529111 | Dienstaufwendungen Honorarkräfte | 20.000,00 € | 20.000,00 € |
Kurzbegründung: | |
x | Die Finanzierung ist in den Haushaltsjahren 2020/ 2021 noch nicht eingeplant, da sich die Notwendigkeit der Erhöhung der Honorarleistungen aufgrund kurzfristiger personeller und organisatorischer Umstrukturierungen von Seiten der Krematoriumsverwaltung ergeben hat. Dem Mehraufwand steht ein Mehrertrag in gleicher Höhe gegenüber.
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gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,2 kB
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