Beschlussvorlage - 0201/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule - Anpassung der Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Regina Pott
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.03.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2020
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Beschlussvorschlag
- Der städtische Anteil der Finanzierung wird beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 bis zum Schuljahr 2021/22 (01.08.2020-31.07.2022) schuljährlich um 1,5% erhöht. Diese Dynamisierung gilt für alle OGS-Plätze.
- Die Regelung der bisherigen Überhangplätze bleibt bis einschließlich 2021/22 bestehen. Die Landesmittel für diese Plätze werden an die Träger weitergeleitet.
- Zukünftig werden alle Plätze für GU-Kinder einheitlich bezahlt. Dies geschieht kostenneutral für die Stadt Hagen, es wird dazu ein Mittelwert zwischen den angerechneten und den übrigen GU-Plätzen gebildet.
- Die Küchenpauschale wird für jeden Schulstandort von 6.700,-€ auf 8.000,-€ erhöht.
Sachverhalt
Begründung
Im aktuellen Schuljahr wird das OGS-Angebot von 2.290 Schülern an 27 Grundschulen und von 90 Kindern an 3 Förderschulen wahrgenommen. Die Durchführung dieses Angebots wurde den Trägern der Jugendhilfe als Kooperationspartner per Vertrag übertragen.
Die letzte Anpassung der Finanzierung der OGS wurde zum 01.08.2016 beschlossen. Aufgrund von Tarifsteigerungen im Personalbereich sowie durch allgemeine Kostensteigerungen haben die Träger der Hagener OGS um eine Anpassung der Beträge für die Finanzierung gebeten. In gemeinsamen Gesprächen wurden folgende Änderungen erarbeitet:
Jährliche Dynamisierung des städtischen Anteils:
Aufgrund der jährlichen Kostensteigerungen sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten der Träger soll der städtische Anteil beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 bis zum Schuljahr 2021/22 (01.08.2020 - 31.07.2022) schuljährlich um 1,5% erhöht werden. Der Betrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Diese Dynamisierung gilt für alle OGS-Plätze. Eine weitere Erhöhung des städtischen Anteils erfolgt nicht.
Überhangplätze:
Die Regelung der bisherigen Überhangplätze bleibt bis einschließlich Schuljahr 2021/22 bestehen. Die Landesmittel für diese Plätze werden an die Träger weitergeleitet.
Finanzierung aller „GU-Kinder“ mir einem einheitlichen Betrag:
Zukünftig werden alle Plätze für GU-Kinder in einheitlicher Höhe bezahlt. Dies geschieht kostenneutral für die Stadt Hagen, es wird dazu ein Mittelwert zwischen den angerechneten und den übrigen GU-Plätzen gebildet.
Berechnungsgrundlage für das SJ 2020/21:
| Anzahl der Plätze | Erstattungsbetrag nach bisheriger Regelung: | Summe |
Angerechnete GU-Plätze | 138 | 1.478,-€ | 203.964,-€ |
Übrige Plätze | 265 | 986,-€ | 261.290,-€ |
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| 465.254,-€ |
Bildung Mittelwert pro GU-Kind: 465.254,-€/403 Plätze=1.154,-€
Erhöhung der Küchenpauschale:
Aufgrund der gestiegenen Teilnehmerzahlen ist auch der Aufwand für die Essensverpflegung gestiegen. Die Küchenpauschale soll daher für jeden Schulstandort von 6.700,-€ auf 8.000,-€ erhöht werden. Die finanziellen Mittel für diese Erhöhung sind bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Der städtische Anteil der Betreuungskosten beläuft sich damit auf folgende Beträge:
| Aktuell | SJ 2020/21 | SJ 2021/22 |
GS, FL | 971,-€ | 986,-€ | 1.001,-€ |
FS | 1.456,-€ | 1.478,-€ | 1.500,-€ |
GU | 1.456,-€ für 138 SuS,-€ 971,-€ für weitere SuS | 1.154,-€ | 1.171,-€ |
Diese Änderungen werden ab dem Schuljahr 2020/21 bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 umgesetzt.
In diesem Zeitraum wird es nicht zu einer Neuausschreibung bestehender OGS-Standorte kommen.
Finanzierung:
In die Haushaltsplanung 2020 und 2021 sind 156 Plätze mehr eingeplant, als aufgrund von notwendigen Baumaßnahmen derzeit umgesetzt werden können. Die hier eingeplanten Haushaltsmittel sind auskömmlich zur Finanzierung der erhöhten Ausgaben durch die oben dargestellten Veränderungen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Produkt: | 1.21.11.41 | Bezeichnung: | Ganztagsunterricht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414100 | 0,00€ | 0,00€ | 0,00€ | € |
Aufwand (+) | 531800 | 87.931,25€ | 215.067,08€ | 128.748,67€ | € |
Eigenanteil |
| 87.931,25€ | 215.067,08€ | 128.748,67€ | € |
Teilplan: | 2121 | Bezeichnung: | Förderschulen |
Produkt: | 1.21.21.41 | Bezeichnung: | Ganztagsunterricht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414000 | 0,00€ | 0,00€ | 0,00€ | € |
Aufwand (+) | 531800 | 825,00€ | 1.980,00€ | 1.155,00€ | € |
Eigenanteil |
| 825,00€ | 1.980,00€ | 1.155,00€ | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
