Beschlussvorlage - 0126/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

1. zum ersten stellvertretenden Schriftführer:        Herrn Dominik Lass

 

2. zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin:     Frau Katja Kanitz

 

Die Umsetzung erfolgt zum 01.04.2020.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Niederschrift über die im Rat der Stadt Hagen gefassten Beschlüsse vom Vorsitzenden des Rates, dem Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtkanzlei ist eine neue Bestellung des ersten stellvertretenden Schriftführers für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen vorzunehmen.

 

Darüber hinaus ist ebenfalls aufgrund des Wechsels von Frau Anke Jung die zweite Stellvertretung neben Frau Melanie Neuhaus neu mit Frau Katja Kanitz zu besetzen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um entsprechende Zustimmung gebeten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

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Auswirkungen

 

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26.03.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen