Beschlussvorlage - 0201/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der städtische Anteil der Finanzierung wird beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 bis zum Schuljahr 2021/22 (01.08.2020-31.07.2022) schuljährlich um 1,5% erhöht. Diese Dynamisierung gilt für alle OGS-Plätze.
  2. Die Regelung der bisherigen Überhangplätze bleibt bis einschließlich 2021/22 bestehen. Die Landesmittel für diese Plätze werden an die Träger weitergeleitet.
  3. Zukünftig werden alle Plätze für GU-Kinder einheitlich bezahlt. Dies geschieht kostenneutral für die Stadt Hagen, es wird dazu ein Mittelwert zwischen den angerechneten und den übrigen GU-Plätzen gebildet.
  4. Die Küchenpauschale wird für jeden Schulstandort von 6.700,-€ auf 8.000,-€ erhöht.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Im aktuellen Schuljahr wird das OGS-Angebot von 2.290 Schülern an 27 Grundschulen und von 90 Kindern an 3 Förderschulen wahrgenommen. Die Durchführung dieses Angebots wurde den Trägern der Jugendhilfe als Kooperationspartner per Vertrag übertragen.

Die letzte Anpassung der Finanzierung der OGS wurde zum 01.08.2016 beschlossen. Aufgrund von Tarifsteigerungen im Personalbereich sowie durch allgemeine Kostensteigerungen haben die Träger der Hagener OGS um eine Anpassung der Beträge für die Finanzierung gebeten. In gemeinsamen Gesprächen wurden folgende Änderungen erarbeitet:

 

Jährliche Dynamisierung des städtischen Anteils:

Aufgrund der jährlichen Kostensteigerungen sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten der Träger soll der städtische Anteil beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 bis zum Schuljahr 2021/22 (01.08.2020 - 31.07.2022) schuljährlich um 1,5% erhöht werden. Der Betrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Diese Dynamisierung gilt für alle OGS-Plätze. Eine weitere Erhöhung des städtischen Anteils erfolgt nicht.

 

Überhangplätze:

Die Regelung der bisherigen Überhangplätze bleibt bis einschließlich Schuljahr 2021/22 bestehen. Die Landesmittel für diese Plätze werden an die Träger weitergeleitet.

 

Finanzierung aller „GU-Kinder“ mir einem einheitlichen Betrag:

Zukünftig werden alle Plätze für GU-Kinder in einheitlicher Höhe bezahlt. Dies geschieht kostenneutral für die Stadt Hagen, es wird dazu ein Mittelwert zwischen den angerechneten und den übrigen GU-Plätzen gebildet.

 

Berechnungsgrundlage für das SJ 2020/21:

 

Anzahl der Plätze

Erstattungsbetrag nach bisheriger Regelung:

Summe

Angerechnete GU-Plätze

138

1.478,-€

203.964,-€

Übrige Plätze

265

986,-€

261.290,-€

 

 

 

465.254,-€

 

Bildung Mittelwert pro GU-Kind: 465.254,-€/403 Plätze=1.154,-€

 

Erhöhung der Küchenpauschale:

Aufgrund der gestiegenen Teilnehmerzahlen ist auch der Aufwand für die Essensverpflegung gestiegen. Die Küchenpauschale soll daher für jeden Schulstandort von 6.700,-€ auf 8.000,-€ erhöht werden. Die finanziellen Mittel für diese Erhöhung sind bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

 

Der städtische Anteil der Betreuungskosten beläuft sich damit auf folgende Beträge:

 

 

Aktuell

SJ 2020/21

SJ 2021/22

GS, FL

971,-€

986,-€

1.001,-€

FS

1.456,-€

1.478,-€

1.500,-€

GU

1.456,-€ für 138 SuS,-€

971,-€ für weitere SuS

1.154,-€

1.171,-€

 

 

 

 

 

 

Diese Änderungen werden ab dem Schuljahr 2020/21 bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 umgesetzt.

In diesem Zeitraum wird es nicht zu einer Neuausschreibung bestehender OGS-Standorte kommen.

 

Finanzierung:

In die Haushaltsplanung 2020 und 2021 sind 156 Plätze mehr eingeplant, als aufgrund von notwendigen Baumaßnahmen derzeit umgesetzt werden können. Die hier eingeplanten Haushaltsmittel sind auskömmlich zur Finanzierung der erhöhten Ausgaben durch die oben dargestellten Veränderungen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.41

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

0,00

0,00

0,00

Aufwand (+)

531800

87.931,25

215.067,08

128.748,67

Eigenanteil

 

87.931,25

215.067,08

128.748,67

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1.21.21.41

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414000

0,00

0,00

0,00

Aufwand (+)

531800

825,00

1.980,00

1.155,00

Eigenanteil

 

825,00

1.980,00

1.155,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.03.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.03.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen