Berichtsvorlage - 0231/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhaltung: Vergleich Klageverfahren Deutsche Umwelthilfe e. V. ./. Land NRW - LRP Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Rafael John Santiago
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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11.03.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Hagen abgeschlossenen Vergleich, dem der als Anlage beigefügte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.02.2020 zugrunde liegt, zur Kenntnis.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen des Vergleichsverfahrens zur Klage der Deutschen Umwelthilfe, hat die Stadtverwaltung mit allen beteiligten Fachbereichen, Ämtern und städtischen Gesellschaften einen Maßnahmenkatalog zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes an den beiden Hotspots Graf-von-Galen-Ring und Märkischer Ring bei der Bezirksregie-rung Arnsberg vorgelegt. Am 11.02.2020 fanden die entsprechenden Vergleichsver-handlungen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster statt.
Rechtlich maßgebend und verbindlich ist der Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e. V. in der Fassung, wie er den Verfahrensbeteiligten mit dem Vergleichsbeschluss vom 25.02.2020 am 26.02.2020 übermittelt worden ist (siehe Anlage). Mit der von der Deutschen Umwelthilfe e. V., dem Land Nordrhein- Westfalen und der Stadt Hagen erklärten Zustimmung zu dem Vergleichsvorschlag des OVG Münster gemäß Beschluss vom 25.02.2020 ist der Vergleich rechtswirksam zustande gekommen.
Verwaltungsseitig ist nunmehr dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Maßnahmenpaket 1 (Anlage 1) im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen ordnungs-gemäß und fristgerecht durchgeführt werden (siehe § 1 Abs. 2 des Vergleichs). Nach der vereinbarten "Auffanglösung" in § 4 Abs. 1 des Vergleichs treten die im Maßnahmenpaket 2 (Anlage 2) aufgeführten Maßnahmen unverzüglich in Kraft, wenn nach Feststellung des Jahresmittelwertes 2020 entsprechend § 3 Abs. 3 des Vergleichs der Grenzwert für NO2 an einzelnen Messstellen überschritten wird.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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