Beschlussvorlage - 0901/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Schenkung für das Stadtmuseum Hagen hier: Möbel aus Haus Harkorten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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11.03.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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12.03.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nachdem 2017 der Stadt Hagen großzügiger Weise 23 Gemälde von Angehörigen der Familie Harkort (Herr Martin Fladung, Uhlandstraße 4, 58285 Gevelsberg,Herr Dr. Peter Fladung, Habichtstraße 4b, 58285 Gevelsberg, Herr Dr. Patrick Blum, Eichenhainallee 7, 51427 Bergisch-Gladbach, Herr Hans Hermes, Am Hohen Weg 14, 87439 Kempten) gespendet wurden, haben sich die Spender dazu entschlossen, weitere historische Einrichtungsgegenstände dem Stadtmuseum Hagen zu überlassen.
Die mit insgesamt 46.000€ Spendenwert wertvolle und auch materiell herausragende Sammlung enthält u.a. Möbel aus dem 17. und 18. Jahrhundert sowie weiteres Interieur.
In der Anlage findet sich eine Auflistung der Möbel. Die Objekte werden der Sammlung des Stadtmuseums hinzugefügt. Zum Teil werden sie in der neuen Dauerausstellung des Stadtmuseums ausgestellt, vorstellbar ist aber auch eine Präsentation im Haus Harkorten, wenn die umfassenden Restaurierungsarbeiten abgeschlossen und das Gebäude als Ausstellungsort genutzt werden kann.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Schenkungen von Kunstgegenständen führen zu einer Aktivierung in der Anlagenbuch- |
haltung. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen insgesamt |
46.000 Euro. Abschreibungsaufwand entsteht nicht, da Kunstgegenstände keiner Abschreibung |
Unterliegen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Parallel zu den aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind auf der |
Passivseite Sonderposten in gleicher Höhe (46.000€) zu bilden. Analog zur Aktivseite erfolgt |
Keine ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Insgesamt handelt es sich bei Sach- |
Schenkungen um eine Bilanzverlängerung. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz, Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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351 kB
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