Beschlussvorlage - 0067/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Durchführung einer Ausschreibung eines Entsorgungsvertrag für Fahrzeugwracks für einen Zeitraum von drei Jahren, ab 01.11.2020, mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr wird genehmigt

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Im Zuge der Gefahrenabwehr ist die Stadt Hagen verpflichtet, Autowracks als Gefahrenstellen zu entsorgen, die auf Grundstücken stehen, die für jedermann zugänglich sind sowie Kraftfahrzeuge, die als Abfall unter den § 20 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fallen. Es ist mit einer Anzahl von 80 – 100 Einzelfällen pro Jahr zu rechnen

Darüber hinaus sind Fahrzeuge ohne gültiges  Kennzeichen (i. d. R. sind Roller gemeint) gemäß § 32 StraßenVO, §§ 3, 20 i.V. mit § 15 II Ziff. 6 KrWG, § 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz der Abfallsatzung zu entsorgen; hier wird mit ca. 30 – 40 Rollern pro Jahr gerechnet.

 

Der aktuelle Vertrag mit  läuft zum 31.10.2020 aus.

 

Der Geschäftswert wird zukünftig auf ca. 20.000 € je Jahr geschätzt. Diesem Schätzwert wurden die Fallzahlen, ein neuer Abschlepppreis sowie Standgebühren zu Grunde gelegt.

 

In dieser Auftragshöhe ist der Auftrag öffentlich auszuschreiben.

Die Vertragsdauer soll drei Jahre ab dem 01.11.2020 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr betragen.

 

Die Bewerber müssen nach § 5 Abs. 3 Altfahrzeugverordnung entsprechend zertifiziert sein.

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Die Kosten für 2020 und 2021 sind eingeplant. Die Kosten für die Jahre 2022 und 2023 werden in der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt.

Es wird daher beantragt, der Durchführung einer Ausschreibung zum Abschluss eines Entsorgungsvertrages für einen Zeitraum von 3 Jahren mit Verlängerungsoption für ein Jahr zuzustimmen.

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5372

Bezeichnung:

Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Auftrag:

1537240

Bezeichnung:

Abfallwirtschaft

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020                          

2021                                               

2022              

2023              

2024                             

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

542950

3.333

20.000

20.000

20.000

16.667

Eigenanteil

 

3.333

20.000

20.000

20.000

16.667

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng, Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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11.03.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen