Beschlussvorlage - 0067/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtsauberkeit - Ausschreibung des Entsorgungsvertrages Fahrzeugwracks
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Meyer-Weinreich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.03.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Zuge der Gefahrenabwehr ist die Stadt Hagen verpflichtet, Autowracks als Gefahrenstellen zu entsorgen, die auf Grundstücken stehen, die für jedermann zugänglich sind sowie Kraftfahrzeuge, die als Abfall unter den § 20 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fallen. Es ist mit einer Anzahl von 80 – 100 Einzelfällen pro Jahr zu rechnen
Darüber hinaus sind Fahrzeuge ohne gültiges Kennzeichen (i. d. R. sind Roller gemeint) gemäß § 32 StraßenVO, §§ 3, 20 i.V. mit § 15 II Ziff. 6 KrWG, § 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz der Abfallsatzung zu entsorgen; hier wird mit ca. 30 – 40 Rollern pro Jahr gerechnet.
Der aktuelle Vertrag mit läuft zum 31.10.2020 aus.
Der Geschäftswert wird zukünftig auf ca. 20.000 € je Jahr geschätzt. Diesem Schätzwert wurden die Fallzahlen, ein neuer Abschlepppreis sowie Standgebühren zu Grunde gelegt.
In dieser Auftragshöhe ist der Auftrag öffentlich auszuschreiben.
Die Vertragsdauer soll drei Jahre ab dem 01.11.2020 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr betragen.
Die Bewerber müssen nach § 5 Abs. 3 Altfahrzeugverordnung entsprechend zertifiziert sein.
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Die Kosten für 2020 und 2021 sind eingeplant. Die Kosten für die Jahre 2022 und 2023 werden in der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt.
Es wird daher beantragt, der Durchführung einer Ausschreibung zum Abschluss eines Entsorgungsvertrages für einen Zeitraum von 3 Jahren mit Verlängerungsoption für ein Jahr zuzustimmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5372 | Bezeichnung: | Abfallwirtschaft und Bodenschutz |
Auftrag: | 1537240 | Bezeichnung: | Abfallwirtschaft |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € | € |
Aufwand (+) | 542950 | 3.333 € | 20.000 € | 20.000 € | 20.000 € | 16.667 € |
Eigenanteil |
| 3.333 € | 20.000 € | 20.000 € | 20.000 € | 16.667 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. |
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Thomas Huyeng, Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
