Beschlussvorlage - 0119/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91)aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

endgültige Einziehung der Büddinghardt von Einmündung KH-Zufahrt/ geplantem Kreisverkehr bis Beginn Fußweg

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer, Flur 18, Teil aus Flurstück 21 mit einer Größe von ca. 2.100 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung

Die Bezirksvertretung Haspe hatte bereits in der Sitzung vom 10.10.19 die beabsichtigte Einziehung der Büddinghardt/Kastanienallee beschlossen. Auf die als Anlage beigefügte Vorlage Nr. 930/2019 wird insofern Bezug genommen. Der Beschluss war am 25.10.19  im Amtsblatt der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.

Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.

Somit kann die Büddinghardt/Kastanienallee nun endgültig eingezogen werden.

 

Anlage:

Einziehungsplan

Kopie der Vorlage 930/2019

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.02.2020 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen