Beschlussvorlage - 0020/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt,

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 Herrn Uwe Theimann zu wählen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis: 01.04.2020.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die amtierende Schiedsperson Herr Uwe Theimann erklärte ihre Bereitschaft, sich für eine Wiederwahl nach Ablauf ihrer Amtszeit zur Verfügung zu stellen.

Da der Direktor des Amtsgerichts Hagen als Dienstvorgesetzter der Schiedspersonen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, keine Bedenken gegen eine Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers äußerten, verzichtete die Verwaltung auf eine Ausschreibung des Bezirks 4 und schlägt vor, Herrn Uwe Theimann für eine weitere Amtszeit zu wählen.

 

Begründung

 

Das Gebiet der Stadt Hagen ist in sechs Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

 

Die Amtszeit der amtierenden Schiedsperson, die für eine Wiederwahl zur Verfügung steht, endet am 01.04.2020.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 (GV NW 1993 S. 32), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 mit Wirkung vom 02.02.2018 (GV. NRW S. 90) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen.

Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hohenlimburg, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 4 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Hohenlimburg überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

  1. die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

  1. unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

  1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

  1. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

  1. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Der bisher in dem Schiedsamtsbezirk 4 amtierende Schiedsmann Herr Uwe Theimann erklärte seine Bereitschaft, sich für eine Wiederwahl nach Ablauf seiner Amtszeit zur Verfügung zu stellen.

Aus Datenschutzgründen sind die persönlichen Angaben nicht in der öffentlichen Beschlussvorlage, sondern nur in einer Anlage für die Mitglieder der Bezirksvertretung enthalten.

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Direktor des Amtsgerichts Hagen sowie dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 11.10.2019 und 18.11.2019 Gelegenheit gegeben, zur Wiederwahl von Herrn Theimann für den Bezirk 4 Stellung zu nehmen.

Der Direktor des Amtsgerichts Hagen als Dienstvorgesetzter der Schiedspersonen äußerte in seinem Schreiben vom 16.10.2019 keine Bedenken gegen eine Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers.

Auch der BDS äußerte in seinem Schreiben vom 18.12.2019 keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Herrn Theimann.

Daher wurde auf die Ausschreibung des Schiedsamtsbezirks 4 verzichtet.

 

Es entstehen Kosten in gleicher Höhe wie in den Vorjahren, da es sich um die Wiederbesetzung eines Schiedsamtsbezirks handelt.

 

 

 

 

 


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

X

sind nicht betroffen

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Thomas Huyeng

Beigeordneter

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.02.2020 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen