Beschlussvorlage - 0147/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

1. die in der Anlage aufgeführte Belegung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2020/2021.

 

2. die in der Vorlage genannten Plätze in Tagespflege für das Kindergartenjahr 2020/2021.

 

Alle Maßnahmen werden mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.2020 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Voraussetzung für die Meldung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen wie auch in der Kindertagespflege zum Kindergartenjahr 2020/2021 ist ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Die Belegung der Kindertageseinrichtungen und das Angebot im Bereich der Kindertagespflege bewegen sich im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 12.12.2019.

 

Begründung

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen hat bereits 2014 per Erlass verfügt, das die Jugendhilfeplanung unabdingbare Voraussetzung für die Förderung des laufenden Betriebes von Kindertageseinrichtungen ist.

In § 32 Abs. 2 KiBiz heißt es  „Grundlage für die Berechnung der finanziellen Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. Eltern können beim Abschluss des Vertrages zwischen den in der Anlage zu § 33 Absatz 1 genannten wöchentlichen Betreuungszeiten wählen, soweit diese als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.“  Nach § 33 Absatz 2 S. 1 ergeben sich aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf die Einrichtungen entfallenden Kindpauschalen.

 

Vor diesem Hintergrund fordert das Ministerium eine vom Jugendhilfeausschuss beschlossene einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung, die bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung zum 15.03. vorliegen und seitens des Jugendamtes im elektronischen Antragsverfahren (KiBiz.web) bestätigt werden muss.

 

Die in der Anlage beigefügte einrichtungsscharfe Darstellung der Belegung der Kindertageseinrichtungen in Hagen für das nächste Kindergartenjahr (2020/2021) bewegt sich im Rahmen des bereits am 12.12.2019 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Platzkontingents.

Aufgrund der angestiegenen Kinderzahlen konnten nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) gem. § 78 SGB VIII durch Überbelegungen in einzelnen Gruppen wie in der November-Sitzung angekündigt, zusätzlich 89 Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Finanzierung dieser Mehrplätze ist im laufenden Haushalt gesichert und ist bei den Haushaltsplanungen 2020/2021 berücksichtigt.

Mit Rundschreiben vom 23.01.2018 weist der LWL darauf hin, dass nach Prüfung der Zuschüsse zur Kindertagespflege durch den Landesrechnungshof NRW die Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung nach § 24 Abs. 5 S. 1 KiBiz auch für die zum 15.03. beantragten Plätze in Kindertagespflege gilt.

Im Bereich der Kindertagespflege werden für das nächste Kindergartenjahr 550 Plätze U3 und 50 Plätze Ü3 beantragt.

 

Der Zeitraum vom Versenden der Zu- und Absagen bis zur Erstellung der Vorlage ist in diesem Jahr sehr gering, so dass noch keine Aussage zur Anzahl der Anträge nach § 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) für Kinder, die noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, getroffen werden kann. Es ist auf jeden Fall damit zu rechnen, dass eine dreistellige Zahl erreicht wird.

 

Mit Abschluss des Anmeldeverfahrens waren anderseits 88 Plätze noch nicht belegt, darunter 27 U3-Plätze. Den bisher nicht-versorgten U3 Kindern wird in den nächsten Wochen sozialräumlich orientiert ein freier Platz in einer Kindertageseinrichtung oder ein  Betreuungsplatz in Kindertagespflege angeboten werden. Darüber hinaus ist der Ausbau der vom Rat der Stadt Hagen am 21.02.2019 (Vorlage 0016/2019) beschlossenen Großtagespflegestellen (insgesamt 90 U3-Plätze) in freier und kommunaler Trägerschaft noch nicht abgeschlossen.

 

Wie in der JHA-Vorlage vom 20.11.2019 (Vorlage 1059/2019) bereits dargestellt, sind die für das laufende Kindergartenjahr geplanten Ausbauprojekte – Kita „Kolibri“ in der ehemaligen Martin-Luther Kirche, Kita Dahmsheide, Kita der Elterninitiative Purzelbaum in der Elseyer Straße 25-27, städtische Kita Elseyer Straße 52- alle fertig gestellt und bereits belegt worden. Im Kindergartenjahr 2020/2021 werden keine neuen Kindertageseinrichtungen bzw. Ausbauten bei bestehenden Einrichtungen fertig gestellt. Die weiteren im Aktionsplan Kindertagesbetreuung aufgeführten Neubau- und Ausbauprojekte werden erst zum Kindergartenjahr 2021/2022 bzw. 2022/2023 realisiert sein.

 

Da sich die Kalkulation der erforderlichen Mittel an der Fortschreibung der Bedarfsquoten (38% Versorgung U3, 98% Versorgung Ü3) orientiert, sind die Betriebskosten für die dargestellten Plätze bei den Haushaltsplanungen für 2020/2021 berücksichtigt worden und folglich im Budget der Fachabteilung enthalten.

Das grundsätzliche Platzkontingent für das Kindergartenjahr 2020/2021, das vom Rat der Stadt Hagen am 12.12.2019 beschlossen wurde, wird mit dem nun vorliegenden Platzangebot in den Hagener Kindertageseinrichtungen und auch bei den Meldezahlen im Bereich der Kindertagespflege nicht überschritten.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Der Rat der Stadt Hagen hat bereits am 12.12.2019 einen Beschluss zu den Platzkontingenten in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2020/2021 gefasst. Die erforderlichen Finanzen sind bei den Haushaltsplanungen für 2020/2021 entsprechend berücksichtigt worden.

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.03.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen