Beschlussvorlage - 1210/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes. Der Geltungsbereich wird im Süd-Westen minimal vergrößert.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße Verfahren nach § 13b BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 03.12.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 03.12.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße – Verfahren nach §13 b Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Haspe und wird im Norden begrenzt durch die nördliche Grenze der Waldstraße, im Osten durch die nördliche und östliche Grenze des Flurstücks 115, im Süden durch eine Linie von Osten nach Westen ca. 50 bzw. 45 m parallel zur Waldstraße und im Westen durch eine abgeknickte Linie von Süden nach Nord-Westen und Norden zur Waldstraße. Das Plangebiet besteht aus Teilen der Flurstücke 113, 115 und 60, im Flur 35.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Bebauungsplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses und ist zur besseren Lesbarkeit im Maßstab 1:500 dargestellt.

 

Nächsten Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße – Verfahren nach § 13b BauGB ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Schaffung von Wohngebäuden.

 

 

Begründung

Zu a)

Die Änderung des Geltungsbereiches durch die Begradigung der süd-westlich liegenden Grenze des Geltungsbereiches dient dazu, den Bebauungsplan den Planungserfordernissen, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben haben, anzupassen. 

 

Zu b)

Anlass

Das ca. 5100 qm große, mindergenutzte Grundstück, mit einem, derzeit nicht bewohnten Einfamilienhaus, soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die stetig steigende Nachfrage nach Wohnraum macht es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 3/19 (689) – Wohnbebauung Waldstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

 

Hier soll ein Teil am nördlichen Rand des Flurstücks 113 ausparzelliert werden, um zusätzlich Wohnbaugrundstücke zu generieren.

 

Ziel

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung WaldstraßeVerfahren nach § 13b BauGB ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für Wohngebäude, um das Grundstück bebauen zu können. Gleichsam erfolgt eine Arrondierung der Siedlungssituation.

 

 

Verfahrensablauf

Mit Beschluss des Rates vom 23.05.2019 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße – Verfahren nach § 13b BauGB, Verfahren der Innenentwicklung, eingeleitet. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde verzichtet. Der Beschluss wurde am 07.06.2019 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die anschließende Unterrichtung der Öffentlichkeit fand vom 11.06.2019 bis einschließlich den 25.06.2019 statt. In diesem Zeitraum sind keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen. Entsprechend der Stellungnahme von 69 vom 07.01.2020 wird im Verlauf des Verfahrens die Artenschutzprüfung ergänzt und angepasst. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren daraufhin gewirkt, konsensual mit dem Vorhabenträger für einen ökologischen Ausgleich zu sorgen.

 

Planungsrechtliche Vorgaben

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hagen stellt den westlichen Teil des Plangebietes als Grünfläche dar. Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Den kleineren, östlichen Teil des Plangebietes stellt der Flächennutzungsplan als Waldfläche dar. Im Bebauungsplan wird diese Fläche weiterhin als Wald beibehalten.

 

Bestandteil der Vorlage

  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße – Verfahren nach § 13b BauGB vom 03.12.2019
  • Vorlageplan (Übersichtsplan des Geltungsbereiches)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG (Stufe 1 der ASP) vom 15.07.2019, erstellt durch das Büro ‚Ökoplan – Bredemann und Fehrmann‘
  • Fachbeitrag über die Messung der Radonkonzentration in der Bodenluft auf dem Baugrundstück Waldstraße 11 vom 14.08.2019, erstellt durch das Büro Brenk Systemplanung GmbH
  • Geotechnischer Bericht zur Baugrunderkundung und Geotechnischen Beratung vom 22.08.2019, erstellt durch das Büro TABERG Ingenieure GmbH
  • Gutachten zum Geräusch- und Immissionsschutz vom 16.08.2019, erstellt vom Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Buchholz, Erbau-Röschel, Horstmann, Beratende Ingenieure Sachverständige PartG
  • Entwässerungskonzept vom 04.11.2019, erstellt durch das Büro TABERG Ingenieure GmbH

 

Die Gutachten können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürger-informationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

gez. Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.01.2020 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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28.01.2020 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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29.01.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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04.02.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.02.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen