Beschlussvorlage - 0121/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalenhier: Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Dagmar Klute
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.02.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, als stimmberechtigte Abgeordnete der Stadt Hagen in die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen
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3.__________________________
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6.__________________________
zu entsenden.
Außerdem werden als Gäste (nicht stimmberechtigte Abgeordnete) an der Mitgliederversammlung teilnehmen:
1.__________________________
2.__________________________
3.__________________________
usw.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die am 25. / 26.05.2020 in Essen stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen kann die Stadt Hagen 6 stimmberechtigte Abgeordnete (Delegierte) und (nicht stimmberechtigte) Gäste entsenden. Die Anmeldung der teilnehmenden Personen muss bis zum 14.02.2020 erfolgen.
Begründung
Die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen findet am Montag und Dienstag den 25. und 26.05.2020 in der Philharmonie, Hyussenallee 53, in 45128 Essen, statt.
Die Mitgliederversammlung soll erstmals zweitägig mit einer gemeinsamen Abendveranstaltung stattfinden. Nach dem vorläufigen Zeitplan sind die Gruppenbesprechungen am 25.05.2020 für 17.30 Uhr vorgesehen. Die Mitgliederversammlung beginnt am 26.05.2020 um 09.30 Uhr und endet gegen 14.00 Uhr. Das detaillierte Programm wird nach der Benennung der Delegierten bekannt gegeben.
Entsprechend ihrer Einwohnerzahl kann die Stadt Hagen 6 Delegierte in die Mitgliederversammlung entsenden. Die Hälfte von ihnen muss aus Mitgliedern des Rates der Stadt Hagen bestehen. Vom Städtetag wird darauf hingewiesen, dass „Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gästen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadtvertretungen berücksichtigt werden sollten“.
Zusätzlich zu den stimmberechtigten Abgeordneten sind die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen kraft Satzung zur Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Aus diesem Kreis ist Herr Oberbürgermeister Schulz stimmberechtigtes Mitglied.
Außer den Delegierten können wie in den vergangenen Jahren auch Gäste als nicht stimmberechtigte Abgeordnete an der Versammlung teilnehmen. Der Städtetag bittet, die Namen, Anschriften, kommunalen Ämter oder Mandate und die Parteizugehörigkeiten sowohl der stimmberechtigten, als auch der nicht stimmberechtigten Abgeordneten bis spätestens 14.02.2020 mitzuteilen.
Für die Mitgliederversammlung 2018 in Bielefeld wurden folgende Personen benannt:
Herr Oberbürgermeister Erik O. Schulz und die Ratsmitglieder
Jörg Klepper
Claus Rudel
Ramona Timm-Bergs
Karin Köppen
Jochen Löher
Frank Schmidt und
Christoph Purps als Gast.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
