Beschlussvorlage - 0006/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
IV. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.01.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.02.2020
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Beschlussvorschlag
1. Der IV. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0006/2020) ist.
2. Der Rat der Stadt Hagen hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.03.2020.
Sachverhalt
Kurzfassung
Gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sind die Gebührensätze für Einsätze der Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen kostendeckend zu kalkulieren.
Um wieder die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung zu erreichen, ist es erforderlich, die Gebührensätze zum 01.03.2020 anzupassen.
Die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände wurden gem. § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Kranken-transport durch Unternehmer (RettG NRW) beteiligt.
Begründung
Die Stadt Hagen ist Trägerin des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Pflichtaufgabe werden Benutzungsgebühren auf Grundlage der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen erhoben.
Mit der Neufassung der Gebührensatzung zum 01.03.2020 werden die Gebührentarife an die voraussichtliche Kosten- und Erlösentwicklung unter Berücksichtigung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele angepasst. Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde vom Rat der Stadt Hagen am 05.10.2017 beschlossen (Vorlage 0661/2017). Insbesondere die Maßnahmen zur Vorhaltung von Personal und Sachmitteln sind in die Gebührenkalkulation eingeflossen.
Um wieder die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung zu erreichen, ist es erforderlich, die Gebührensätze für Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen zum 01.03.2020 anzupassen. Das KAG NRW sieht regelmäßige Gebührennachberechnungen (Abrechnung vergangener Gebührenjahre) und Gebührenkalkulationen (Planung zukünftiger Gebührenjahre) vor. Die letzte Gebührenänderung erfolgte zum 01.01.2019.
Darstellung des Kalkulationsverfahrens
Die Kalkulation der Einzelgebührenbedarfe ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Hierbei wurden die ansatzfähigen Kosten den Gebührentatbeständen im Rahmen der Kalkulation direkt zugeordnet bzw. nach vorgeschalteten Kostenstellen verteilt.
Als Ergebnis der Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze ab dem 01.03.2020 auf
• 569 € für die Nutzung von Rettungswagen (RTW),
• 317 € für die Nutzung von Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF),
• 178 € für die Nutzung von Krankentransportwagen (KTW)
anzupassen.
Auf Basis der Zeitreihe Spartenrechnung 2017 bis 2020 werden in der Anlage 2 die Plandaten 2019 sowie Plandaten 2020 dargestellt. Die Daten 2017 und 2018 werden aufgrund der geänderten Methodik (von Äquivalenzziffernmethode zur Spartenrechnung) ausschließlich als Summe dargetellt.
Die Aufschlüsselung der Ist-Kosten 2018 können Sie der Anlage 3 entnehmen. Da seit 2019 die Berechnung der Rettungsdienstgebühren anhand eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) durchgeführt wird, erfolgt die Ist-Darstellung 2018 in der bis dahin gültigen Form.
Auf Basis der dargelegten Kalkulation schlägt die Verwaltung vor, den IV. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014 (Anlage 4) mit Wirkung zum 01.03.2020 zu beschließen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Die finanziellen und personellen Auswirkungen sind im Text sowie in den Anlagen erläutert. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter
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| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,6 kB
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2
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3
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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