Beschlussvorlage - 0092/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von Elektrofahrzeugen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Rene Kortenacker
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.01.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ sieht in der Maßnahme 3.3 die Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte vor, um auf den Dienstfahrten Emissionen einzusparen. Dieser Maßnahme wurde durch Ratsbeschluss vom 23.05.2019 die Priorität „mittel“ zugewiesen. Hierbei sollte im Bedarfsfall bei Ersatz- / Neuanschaffungen der Einsatz von E-Fahrzeugen vorrangig geprüft werden. Tatsächlich entwickelte sich die Maßnahme aber sehr dynamisch. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bewilligte durch Bescheid vom 24.10.2019 Beschaffungen mit einem Fördervolumen von 1,74 Mio. €, die Bezirksregierung bewilligte in einem ersten Bescheid zusätzlich zunächst Fördermittel in Höhe von 99.000 € für die Beschaffung von 10 Fahrzeugen. Die Beantragung weiterer Fördermittel aus dem Landesprogramm progres.nrw ist beabsichtigt.
Durch die kumulative Nutzung der Fördermöglichkeiten ist mit einer Förderquote von ca. 90 % bei der Fahrzeugbeschaffung zu rechnen. Aufgrund der Deckelung der Landesförderung (progres.nrw) auf eine maximale Fördersumme von 500.000 € für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Beschaffung von insgesamt ca. 35 E-Fahrzeugen aus dem genannten Fördertopf realistisch. Konkret sollen zunächst 10 Fahrzeuge beschafft werden, da zeitnah zur Beschaffung von Fahrzeugen auch die Entwicklung erforderlicher Ladeinfrastruktur voranzutreiben ist. Weitere Fahrzeuge sollen jedoch schrittweise folgen.
Konkret ist die Beschaffung folgender Fahrzeuge bzw. in folgenden Fahrzeugklassen vorgesehen:
Pos. | Fahrzeug | Fahrzeug Preis | Bundes-förderung | Landes-förderung | vorauss. Eigenanteil |
1 | VW e-Crafter | 78.175 | 43.504 | 26.850 | 7.821 |
2 | Nissan eNV200 | 33.350 | 14.254 | 13.340 | 5.756 |
3 | Renault Zoe | 26.795 | 16.749 | 7.366 | 2.680 |
4 | Renault Zoe | 26.795 | 16.749 | 7.366 | 2.680 |
5 | Renault Zoe | 26.795 | 16.749 | 7.366 | 2.680 |
6 | Renault Zoe | 26.795 | 16.749 | 7.366 | 2.680 |
7 | Renault Zoe | 26.795 | 16.749 | 7.366 | 2.680 |
8 | Renault Zoe | 26.795 | 16.749 | 7.366 | 2.680 |
9 | Renault Zoe | 26.795 | 16.749 | 7.366 | 2.680 |
10 | Renault Zoe | 26.795 | 16.749 | 7.366 | 2.680 |
| Summe: | 325.885 € | 191.750 € | 99.118 € | 35.017 € |
Die Fahrzeugpreise beziehen sich auf vorliegende unverbindliche Angebote, die für die Beantragung der Fördergelder erforderlich waren und können somit im Laufe des Ausschreibungsverfahrens noch geringfügig variieren.
Die in den Positionen 1 und 2 genannten Fahrzeuge sollen aktuell im Einsatz befindliche Leasingfahrzeuge der Poststelle ersetzen. Es ergeben sich hier Einsparungen der Leasingbeträge von 6.960,84 €/Jahr.
Mit den in den Positionen 3 bis 10 genannten Fahrzeugen ist der Ausbau eines städtischen Fahrzeugpools mit Elektrofahrzeugen bzw. die Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte bei anstehenden Ersatzbeschaffungen beabsichtigt. Durch den Fahrzeugpool soll die Nutzung privater Kraftfahrzeuge zu Dienstzwecken durch schadstofffreie Elektroautos substituiert werden, um so einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung zu leisten.
Die Ausschreibung der beiden Fahrzeuge für die Poststelle musste bereits erfolgen, um nach Auslaufen der Leasingverträge geförderte Elektrofahrzeuge erwerben zu können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1114 | Bezeichnung: | Personal- und Organisationsmanagement |
Finanzstelle: | 5800333 | Bezeichnung: | Ankauf von Fahrzeugen und Zubehör |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr |
Einzahlung(-) | 681000 | 191.750 € | 191.750 € |
Einzahlung(-) | 681100 | 99.118 € | 99.118 € |
Auszahlung (+) | 783100 | 325.885 € | 325.885 € |
Eigenanteil |
| 35.017 € | 35.017 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Anschaffungskosten werden aktiviert. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren lt. Abschreibungstabelle entsteht ein jährlicher Aufwand von 32.588,50 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Bundesförderung: |
Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag von 19.175,00 €. |
Landesförderung: |
Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag von 9.911,80 €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 525,26 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 32.588,50 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 33.113,76 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 29.086,80 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 4.026,96 € |
gez. Erik O. Schulz |
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Oberbürgermeister |
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. |
| Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
