Beschlussvorlage - 0054/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung und der ARGE Hagen zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Durch Ratsbeschluss vom 7.2.2005 wurde der größte Teil der zuvor vollständig in der Verantwortung des Fachbereichs Jugend und Soziales liegenden Konsolidierungsmaßnahme ‚Intensivierung der Bedarfsberatung‘ auf die ARGE übertragen.

 

Für 2005 bestand ursprünglich eine Konsolidierungsvorgabe von 250.000 €. Diese Vorgabe wurde dementsprechend aufgeteilt auf die ARGE Hagen (210.000 €) und den Fachbereich Jugend und Soziales (40.000 €).

 

Die Vorgaben wurden in 2005 sowohl von der ARGE Hagen (246.000 €) als auch vom Fachbereich (80.000 €) deutlich übertroffen.

 

 


 
1.         Vorbemerkung

 

Die Konsolidierungsmaßnahme der Intensivierung der Bedarfsberatung (55-M02) ist im Zusammenhang mit der Gründung der ARGE Hagen aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 7. April 2005 (0066/2005) zum überwiegenden Teil über die Trägerversammlung der ARGE Hagen auf die ARGE Hagen übergegangen. Der ursprünglich (2003) eingestellte Betrag von 250.000 € für das Jahr 2005 wurde aufgeteilt

 

·        in eine Vorgabe für die ARGE Hagen über 210.000 € (ARGE-M02)

und

·        in eine Vorgabe für den Fachbereich Jugend und Soziales über 40.000 € (55/M02).

 

Getrennt nach den verschiedenen Zuständigkeiten erfolgt die Darstellung im vorliegenden Bericht.

 

2.         Bedarfsberatung im Fachbereich Jugend und Soziales

 

Vorgaben

Vor dem Hintergrund der Verringerung der Anzahl der Leistungsempfänger war in 2005 nur noch ein Mitarbeiter für die Bedarfsberatung im Bereich der Hilfen nach dem Sozialgesetz XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zuständig. Das verbleibende Konsolidierungspotenzial durch die Bedarfsberatung im Fachbereich wurde auf etwa 40.000 €/jährlich geschätzt.[1]

 

Die Aufgaben des Bedarfsprüfers umfassen Feststellungen vor Ort bei der Beantragung der Sozialleistungen durch außerhalb von Einrichtungen lebende hilfebedürftige Personen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es zu einer laufenden Hilfegewährung oder einer einmaligen Leistung kommt. Der Bedarfsberater wird aber auch aktiv, wenn sich ausreichend konkrete Hinweise auf unrichtige Antragsangaben oder fehlende Informationen zu eingetretenen Änderungen ergeben; dazu gehören z.B. Veränderungen in der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft durch Einzug oder Auszug von Angehörigen/Partnern, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Gewährung anderer -anzurechnender- Leistungen.

 

Konsolidierungsbeitrag

Es wurden Prüfungen in insgesamt 559 Fällen vorgenommen, häufig mit vier bis sechs Kontaktversuchen. In 67 Fällen ist es aufgrund der Ermittlungen vor Ort zu Ersparnissen gekommen.[2] Die Ergebnisse schlüsseln sich einzeln folgendermaßen auf:

 

Anlass

Anzahl

Ersparnis

insgesamt

Anteil an der Gesamt­zahl (559) in %

Durchschnittliche Ersparnis je Fall

Einmalige Leistungen

44

20.902 €

7,87 %

475 €

Wohnverhältnisse

23

59.302 €

4,11 %

2.578 €

Summen

67

80.204 €

 

 

 

Tabelle 1:  Einspareffekte durch Bedarfsberatung des Fachbereichs Jugend und Soziales in 2005

 

Aufgrund dieser Ermittlungen ist es im Jahr 2005 zu Einsparungen im Umfang von 80.203,94 € gekommen. Damit wird die Vorgabe um 40.203,94 € übertroffen.

 

 

Schlussfolgerung

Das Ergebnis zeigt, dass auch unter Berücksichtigung der Personal- und Sachkosten die Fort­führung dieser Maßnahme sachgerecht erscheint.

 

Trotz des Übertreffens der Ziel­vorgabe von 40.000 € wird eine Erhöhung der Vorgabe für das Jahr 2006 nicht vorgenommen, weil durch die systematische, aber noch nicht ab­ge­schlos­sene Prüfung aller Leistungsfälle eine Abnahme des Prüfungsumfangs er­kenn­bar ist. Ein Zeitpunkt für den Abschluss der Prüfung aller Fälle lässt sich aber nicht vorhersagen, da ak­tu­elle und zeitnah notwendige Feststellungen der Bedarfsprüfung Vorrang haben. Aller­dings lässt sich auch konstatieren, dass die Tatsache der Er­mitt­lungen vor Ort nach und nach mit der Folge bekannt wird, dass die Risiko-Bereitschaft, wegen fehlender oder un­rich­ti­ger An­gaben entdeckt zu werden, abnimmt.

 

Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die Ergebnisse der nächsten Jahre geringere Ein­­sparungen dokumentieren, wodurch im Extremfall ggf. auch die Fortführung der Maß­nah­me in Frage gestellt sein könnte. Dabei wird allerdings zu beachten sein, dass sich mit dem Fort­fall der Maßnahme die Kosten schon aufgrund des dann wegfallenden Abschreckungseffektes[3] voraussichtlich wieder erheblich erhöhen!

 

Aufgrund der durch die Bedarfsprüfung gewonnenen Erkenntnisse wird es ggf. zu Straf­an­zei­gen wegen Be­tru­ges kommen, wobei die diesbezüglichen Prüfungen allerdings noch nicht ab­geschlossen sind. 

 

 

3.      Bedarfsberatung in der ARGE Hagen

 

Im Jahre 2005 wurde das Haushaltskonsolidierungsziele der Maßnahme 55 M 02 für den Bereich ARGE auf 210.000 € vorgegeben.

 

 

Für die Umsetzung wurden zwei vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter eingesetzt. Ihre Aufgaben entsprachen denen der Bedarfsberatung des Fachbereichs, wobei auch die Prüfung möglicher Missbrauchstatbestände dazu gehörten, hier aber nicht dargestellt werden.

 

Allein durch die Feststellungen vor Ort hinsichtlich der Notwendigkeit und des Umfangs zur Ausstattung mit finanziellen Mitteln für die Beschaffung von Mobiliar und Hausrat hat sich eine Reduzierung der geltend gemachten Bedürfnisse im Umfang von 246.724,38 € ergeben. Die jeweiligen Einzelfälle sind personenbezogen und zeitlich ausgerichtet dokumentiert, wobei die Ersparnis sich aus dem Betrag errechnet, der sonst ohne Prüfung als Beihilfe zu zahlen gewesen wäre.

 

Einzelheiten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Einsparung bei den Einmaligen Beihilfen durch die ARGE Bedarfsprüfung 2005

Fälle

abweichende Feststellungen

beantragte

Kosten

bewilligte

Kosten

Einsparung

Ersparnis pro Fall

662

431 (= 65,1 %)

625.663 €

378.939 €

246.724 €

372,70 €

 

Tabelle 2:  Ersparte Beihilfen durch Bedarfsberatung der ARGE Hagen in 2005

 

Damit wurde im Jahr 2005 das Einsparsoll um über 36.000 € überboten. Für die Folgejahre ist an der Fortführung der Bedarfsprüfung festzuhalten. Durch die jährlichen Vorgaben der Konsolidierungseffekte ist kontrollierbar, inwieweit sich die Annahmen realisieren lassen.

 

 

 

 

 

 

 



[1]    Eine unter diesem Wert liegende Konsolidierungsvorgabe würde die Personal- und Ver­waltungs­kos­ten nicht decken.

[2]    Bei der Errechnung des Konsolidierungsbetrages wurden die Einsparungen berücksichtigt, die sich durch Abweichungen vom Antragsvolumen ergaben; bei Kürzung oder gar Ein­stel­lun­gen der Leis­tungen sind die geringeren Beträge für den Zeitraum eines Jahres hoch­ge­rech­net worden.

 

 

[3] Diese Einsparungen lassen sich naturgemäß nicht dokumentieren!

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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07.02.2006 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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16.02.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen