Beschlussvorlage - 0037/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der II. Nachtrag zur Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen wird beschlossen.

 

Realisierungstermin: 31.03.2006

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Sachverhalt

Durch die Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist die Entgeltordnung für die Abfallentsorgung vom 21. Dezember 2001 anzupassen.

 


 
Begründung

 

Durch die Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 16.03.2005 trägt der Hersteller die Entsorgungskosten für diese Waren ( z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Radios, Fernseher u.ä.), so dass nur noch die Leistung für die Abfuhr durch ein Entgelt geregelt werden kann ( Holsystem). Die selbst angelieferten Waren werden nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz kostenlos entgegen genommen   ( Bringsystem), so dass die bis dahin unter A2 und A3 angebotenen Leistungen ersatzlos gestrichen werden müssen.

 

An diese Stelle tritt die neue Regelung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Gemäß §9 Absatz 3 Satz 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Möglichkeit eröffnet, ein Holsystem für private Haushalte anzubieten. Die Waren nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden in Haushaltsgroß- und Haushaltskleingeräte katalogisiert ( Anlage ) und deren Abholung gegen ein Entgelt ermöglicht. Auf besonderen Wunsch bietet der Entsorgungsträger gegen ein zusätzliches Entgelt eine Abholung der Waren aus dem Haus an; ansonsten sind die Geräte am Abfuhrtag am Straßenrand - wie bei der Sperrmüllabfuhr- bereitzustellen.

 

Die Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

Teil A : Sperrmüllabfuhr

 

A2 und A 3 werden ersatzlos gestrichen.

 

Teil B : Abfuhr nach dem Elektro- und Elekronikgerätegesetz

           

            Ein Abfuhrauftrag umfasst folgende Leistungen : max. 2 Großgeräte inkl. max. 10 Kleingeräte ( siehe Anlage)

 

            Je Abfuhrauftrag werden gemäß der o.g. Gerätezahl berechnet:     15,00 € Erfolgt der Auftrag in Verbindung mit einem Sperrmülltermin:                       10,00 €

 

Jedes weitere Großgerät oder je weitere 10 Kleingeräte:                  5,00 €

 

Die Geräte müssen am Abfuhrtag am Straßenrand bereitgestellt werden.

Auf besondere Bestellung und gegen ein zusätzliches Entgelt von 10 €/Großgerät bzw.10 Kleingeräte erfolgt eine Abholung aus dem Haus.

 

Der ehemalige Teil B wird Teil C. Dadurch verändert sich die Bezifferung in den Überschriften.

 

Teil C : Sonstige Entgelte

 

C1        Restmüllsäcke

C2        Häckselfahrzeug

C3        Entsorgung nicht ordnungsgemäß zur Abfuhr bereitgestellter Abfälle         

II. Nachtrag vom ..... ..... zur Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 21. Dezember 2001

 

Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchst. i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498), in Verbindung mit § 24 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen vom 18. Dezember 2003 hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am ...    folgenden II. Nachtrag zur Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 21.12.2001 beschlossen:

 

Artikel I

 

Teil A wird wie folgt geändert:

 

Teil A : Sperrmüllabfuhr

 

A2 und A 3 werden ersatzlos gestrichen.

 

Teil B erhält folgende Fassung:

 

Teil B : Abfuhr nach dem Elektro- und Elekronikgerätegesetz

           

Ein Abfuhrauftrag umfasst folgende Leistungen : max. 2 Großgeräte inkl. max. 10 Kleingeräte ( siehe Anlage)

 

            Je Abfuhrauftrag werden gemäß der o.g. Gerätezahl berechnet:     15,00 € Erfolgt der Auftrag in Verbindung mit einem Sperrmülltermin:                       10,00 €

 

Jedes weitere Großgerät oder je weitere 10 Kleingeräte:                  5,00 €

 

Die Geräte müssen am Abfuhrtag am Straßenrand bereit gestellt werden.

Auf besondere Bestellung und gegen ein zusätzliches Entgelt von 10 €/Großgerät bzw.10 Kleingeräte erfolgt eine Abholung aus dem Haus.

 

Teil C erhält folgende Fassung:

 

Teil C : Sonstige Entgelte

 

C1        Restmüllsäcke

 

C2        Häckselfahrzeug

 

C3        Entsorgung nicht ordnungsgemäß zur Abfuhr bereitgestellter Abfälle         

 

Artikel II

 

Dieser II. Nachtrag tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.01.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.02.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen