Beschlussvorlage - 1126/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Station Umweltzentrum Hagen e.V. hier: Maßnahmenpaket 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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28.01.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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29.01.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station Umweltzentrum Hagen e.V. gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.
Alle Biologischen Stationen in NRW arbeiten seit 2008 nach den vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.
Wie auch 2019 wurden der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e.V. für das neue Maßnahmenpaket des Jahres 2020 (s. Anlage I) insgesamt 204.942 € bewilligt, was ein Volumen von 3.598 Verrechnungseinheiten von jeweils 56,96 € entspricht. Der Landesanteil in Höhe von 80 % beträgt 163.954 €, der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch in den Vorjahren bei 20.153 €, der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei 15.000 €. Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich beantragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 € bereitgestellt; den verbleibenden Eigenanteil von 5.445 € steuert die Biologische Station Hagen Umweltzentrum e.V. aus Eigenmitteln bei.
Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. den Förderrichtlinien des Landes NRW für alle Biologischen Stationen (FÖBS) verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e. V. können und sollen weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.
Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung der Hagener FFH-Gebiete „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ und des Hagener Teils des „Gevelsberger Stadtwaldes“ umgesetzt; auch 2020 werden weiterhin vertiefende Untersuchungen wie das Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zielgerichtete Schutz- und Pflegemaßnahmen entwickelt und zeitnah umgesetzt.
Im NSG „Uhlenbruch“ wird ebenfalls auf Wunsch der LANUV eine Biotopkartierung der FFH-Lebensraumtypen durchgeführt, die wegen der Berichtspflicht des Landes NRW an die EU erforderlich ist. Für das NSG „Oberes Wannebachtal“ wird eine Beweissicherungskartierung erstellt, die aufgrund der im letzten Jahr erfolgten Maßnahmen den aktuellen Sachstand belegen soll.
Für das NSG „Alter Yachthafen“ wird das 2019 begonnene Pflegekonzept ergänzt durch die Einbeziehung der 2019 durchgeführten Maßnahmen gegen die massiven Neophyten- und Brombeerbestände. Das für 2020 geplante Beweidungsprojekt wird gemeinsam mit einem ortsansässigen Landwirt mit einer kleinen Ziegenherde durchgeführt; hierzu wird ein gesonderter Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt, um das erforderliche Equipment frühzeitig zur Verfügung zu haben. Falls sich das Beweidungsprojekt erfolgreich umsetzen lässt, sollen weitere Flächen, z.B. die Brache Brockhausen oder das NSG „Uhlenbruch“, einbezogen werden, um auch hier eine nachhaltige Pflege durch Weidetiere zu ermöglichen.
Die Überprüfung aller kleineren über den Landschaftsplan Hagen ausgewiesenen Schutzgebiete 2019 wurde abgeschlossen. Ergänzend dazu soll untersucht werden, in welchen Gebieten sich Beweidungsprojekte anbieten mit dem Ziel, anstelle einer aufwändigen Pflege die Freihaltung schutzwürdiger Flächen zu gewährleisten. Orts-ansässige Landwirte sollen mit geeigneten Tierrassen diese Schutzgebiete extensiv beweiden, die Biologische Station wird diese Projekte zukünftig im Rahmen eines Monitorings begleiten.
Das überaus erfolgreiche Projekt zum Schutz der Gebäudebrüter wird auch im nächsten Jahr fortgesetzt und umfasst als das größte Einzelvorhaben 350 Verrechnungseinheiten. Die Erhöhung des Förderbeitrages des RVR wurde 2017 mit der Erfordernis und der regionalen Ausrichtung (Einzugsgebiet des RVR) dieses Projektes begründet, zumal seit Beginn des Projektes aufgrund der erfolgten Beratungstätigkeiten von den Wohnungsgenossenschaften über 3.500 Nisthilfen installiert werden konnten; 2020 wird voraussichtlich die 5.000ste Nisthilfe innerhalb des Projektes eingebaut.
Wie in jedem Jahr werden auch wieder eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt. Für besonders bedrohte Arten wie die Haselmaus, Schlingnatter, Kammmolch oder Steinkauz werden begleitend zu den Kartierungsarbeiten konkrete Maßnahmen zu ihrem Schutz umgesetzt. Aufgrund eines aktuellen Nachweises der Wildkatze im Grenzgebiet nach Breckerfeld werden auch auf Hagener Stadtgebiet spezielle Erfassungsmethoden eingesetzt.
Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen innerhalb des Aufgaben-bereiches „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ umgesetzt werden, z.B. bei größeren Veranstaltungen am Standort Haus Busch im Rahmen des „2. Tages der Artenvielfalt“ unter Einbindung möglichst vieler lokaler Akteure.
Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Entwurf des Maßnahmenpaketes, das mit der Bezirksregierung, dem RVR und der Stadt Hagen am 27.09.2018 abgestimmt wurde. Die Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Biologischen Station hat dem Entwurf am 10.10.2018 zugestimmt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5520 | Bezeichnung: | Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft |
Produkt: | 1552040 | Bezeichnung: | Naturschutz |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 20.153 € | 20.153 € | 20.153 € | 20.153 € |
Eigenanteil |
| 20.153 € | 20.153 € | 20.153 € | 20.153 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im Haushaltsplanentwurf 2020/21 bereits eingeplant. Die Aufwendungen ab 2022 werden bei der Aufstellung des nächsten Haushaltes berücksichtigt. |
gez. |
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Thomas Huyeng Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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