Beschlussvorlage - 0013/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Beschaffung der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung Jahresabrufaufträge mit einer kalkulierten Gesamtsumme in Höhe von ca. 623.800,- € auszuschreiben und abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für das Personal der Berufsfeuerwehr (Brandschutz und Rettungsdienst) sowie für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr inkl. Notfallseelsorge und der Jugendfeuerwehr muss auf der Basis der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie landesrechtlicher Vorgaben Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.

Die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung (Erstausstattung und Ersatzbeschaffung) wird in geplanten Jahresmengen ausgeschrieben und unterjährig bedarfsorientiert abgerufen (Jahresabrufaufträge). Es ist eine Ausschreibung und der Abschluss von jährlichen Abrufaufträgen mit einer kalkulierten Beschaffungssumme von ca. 304.500,- € für das erste Jahr bzw. ca. 319.300,- € für das zweite Jahr vorgesehen. Der Abrufzeitraum ist für die Zeit vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 bzw 31.03.2022 geplant.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird um entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist nach § 29 der Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V 1) verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Abwehr möglicher Unfall- oder Gesundheitsgefahren zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Das schließt die Wartung, Pflege und rechtzeitige Aussonderung von persönlicher Schutzausrüstung ein.

Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes wird diese allgemeine Verpflichtung durch die Unfallverhütungsvorschriften „Feuerwehren“ (DGUV V 49) konkretisiert. In § 14 wird auf Umfang und Qualität der persönlichen Schutzausrüstung verwiesen. Die Beschaffenheit der Schutzausrüstung bei Brandeinsätzen wird außerdem durch DIN EN 469 vorgegeben.

Für den Bereich der Jugendfeuerwehr gilt auch die Bereitstellungspflicht, allerdings mit bedarfsorientierten Anforderungen an die Beschaffenheit.

Im Bereich des Rettungsdienstes ist die Unfallverhütungsregel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst“ (DGUV 105-003) zu beachten; hier finden sich auch weitergehende Anforderungen zur Ausstattung (z. B. Schutz vor Infektionen) und zur Beschaffenheit (z. B. Waschbarkeit und Desinfektion) der Schutzausrüstung. Darüber hinaus haben auch die Technischen Regeln „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) maßgeblichen Einfluss auf die Anforderungen an die Schutzausrüstung.

Neben der Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung und den Rettungsdienst wird zusätzlich Dienstkleidung gemäß Runderlass des Innenministeriums NRW vom 07.04.2009  „Regelungen über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Institutes der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen“ zur Verfügung gestellt.

 

Unter Beachtung des genannten Regelwerkes beschafft das Amt für Brand- und Katastrophenschutz Dienst- und Schutzkleidung für

  • das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehr im Brandschutz und im Rettungsdienst
  • die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr inkl. Notfallseelsorge
  • die Mitglieder der Jugendfeuerwehr

 

als Erstausstattung und als Ersatzbeschaffung. Die Dienst- und Schutzkleidung wird personenbezogen ausgegeben, verbleibt aber als Eigentum bei der Stadt Hagen und muss – soweit weiterverwendbar – bei Ausscheiden zurückgegeben werden.

Angesichts der Vielfalt der Ausstattungsgegenstände in Kombination mit den individuellen Konfektions- und Schuhgrößen der Träger wäre es nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich, den potentiellen Bedarf für die nächsten 12 Monate umfassend in der Kleiderkammer des Amtes vorzuhalten. Die begrenzten Lagerbestände sind darauf ausgerichtet, dringend benötigte Schutzkleidung bei Verlust oder Beschädigung ggf. sofort ersetzen zu können und die Einsatzbereitschaft des Trägers wieder herzustellen.

Um dennoch den Beschaffungsvorgang selbst wirtschaftlich zu gestalten und Preisvorteile über die Auftragsmengen zu erzielen, wird der potentielle Jahresbedarf in Form von Jahresabrufaufträgen öffentlich ausgeschrieben. Die Stückelungen der Abrufmengen, die Zeitpunkte der Abrufe und die zu liefernden Konfektions- bzw. Schuhgrößen können unterjährig bedarfsorientiert bestimmt werden.

Aktuell ist die öffentliche Ausschreibung von Jahresabrufaufträgen in folgenden Kategorien vorgesehen:

Brandschutz / technische

Hilfeleistungen

 

Rettungsdienst

  • Schutzausrüstung für Brandeinsätze
  • Arbeitshosen
  • Arbeitsoberbekleidung (Sommer/Winter)
  • Arbeitsschuhe
  • Dienstkleidung nach NRW-Erlass
  • Dienstgradabzeichen
  • Schutzausrüstung Jugendfeuerwehr
  • Schutzausrüstung für besondere Einsatzlagen (z.B.: Naturereignisse)
  • Rettungsdienstjacken
  • Rettungsdiensthosen
  • Rettungsdienststiefel
  • Stiefeletten Notärzte

Auftragswert ca. 519.600,- €

Auftragswert ca. 104.200,- €

Gesamtauftragswert ca. 623.800,- €

 

Die Auftragswerte wurden auf der Grundlage der erkennbaren Bedarfe und bekannter Marktpreise ermittelt, wobei die Auftragswerterhöhung zu den beiden Vorjahren im Wesentlichen mit dem notwendigen Austausch auszusondernder Brandschutzbekleidung (Überjacken- und Überhosen) und der weiteren Umsetzung des Bekleidungskonzeptes nach NRW-Erlass begründet ist.

Die Abrufaufträge sollen mit einer Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate ausgeschrieben und abgeschlossen werden (voraussichtlich 01.04.2020 bis 31.03.2021 bzw. 2022).

Die Beschaffung der in der geplanten Ausschreibung vorgesehenen Dienst- und Schutzkleidung unterliegt den Vorschriften der Unfallverhütung sowie der Maßgabe des Runderlasses des IM vom 07.09.2009 und ist zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit im abwehrenden Brandschutz und im Rettungsdienst nach § 82 GO NW unerlässlich. Der Abruf und die Ausgabe der Dienstkleidung nach NRW-Erlass wird im Sinne von § 82 GO NW äußerst restriktiv gehandhabt. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zur geplanten Ausschreibung.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brandschutz

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

737411

Bezeichnung:

Kleiderkammer

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

541600

228.375,-

 315.600,-

 79.825,-

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

 Beigeordneter

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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30.01.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen