Berichtsvorlage - 1240/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Lichtenberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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23.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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23.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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23.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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28.01.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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29.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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05.02.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
In Ergänzung zur Vorlage 1236/2019 (Waste Watcher), 1228/2019 (Aktueller Stand EU-2-Zuwanderung) sowie 0538/19 (Einrichtung Präventionsräte; Beratung nur im UWA) erläutert diese Vorlage einige aktuelle Schwerpunkte der Ordnungsbehörde im Bereich der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die zumeist den Aufgabenbereich des Stadtordnungsdienstes betreffen (SOD).
Begründung
- Shisha-Barbetriebe
Die Shisha-Bars werden grundsätzlich regelmäßig durch die Mitarbeiter des Fachbereichs überprüft. Hinzu kommen regelmäßige Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Zoll, der Bauordnung, der Feuerwehr sowie der Steuerbehörde.
Im Jahr 2019 hat es insgesamt sieben Schwerpunktkontrollen in den Abendstunden und eine Schwerpunktwochen unter Beteiligung der o. g. Behörden gegeben.
Während der Schwerpunktwoche wurden die bekannten Shisha-Bars zunächst an den beiden ersten Tagen in den Nachmittagsstunden aufgesucht und in erster Linie auf die bau- und gewerberechtlichen Vorschriften bzw. deren Einhaltung überprüft. Sofern es zu baurechtlichen Beanstandungen kam oder Auflagen zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter nicht eingehalten wurden, sind die betroffenen Shisha-Bars bis zur Beseitigung der Mängel geschlossen worden. Vor der erneuten Öffnung der Shisha-Bars musste eine Abnahme durch die Baubehörde oder des FB 32 erfolgen.
Die festgestellten gewerberechtlichen Verstöße werden mit entsprechenden Bußgeldern geahndet, die mit jedem Verstoß erhöht werden. Zudem werden durch den Zoll entsprechende Verfahren wegen Verstoß gegen das Abgabengesetz eingeleitet.
Inzwischen werden auf Grund der Vielzahl und immer wiederkehrenden Verstößen gegen die Shisha-Bar-Betreiber mit Feststellung des dritten Verstoßes Widerrufs- bzw. Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet.
Am Tag der Kontrolle wird die Shisha-Bar geschlossen, wenn Auflagen nicht erfüllt werden und dadurch eine Gefahr für die Gäste und / oder Mitarbeiter erzeugt wird, z. B. fehlende oder abgelaufene Feuerlöscher, keine funktionsfähigen Rauchmelder.
Zusammenfassung der Kontrollen:
7 Schwerpunktkontrollen und 1 Schwerpunktwoche
29 Shisha-Bars kontrolliert; zusätzlich Einzelkontrollen durch den SOD
22 festgesetzte Bußgelder in Höhe von insgesamt 29.264,50 € (wegen Verstößen gegen die Auflagen und das Nichtraucherschutzgesetz; hinzukommen noch vereinzelte Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Spielverordnung gegen die Aufsteller von Geldspielgeräten)
15 offene Bußgeldverfahren (Anhörungen erfolgt, aber noch keine Bußgeldfestsetzung)
4 Betreiber erhalten kurzfristig die Einleitung des Widerrufs- bzw. Untersagungsverfahrens
1 Shisha-Bar ist seit Mitte 2019 wegen fehlender Nutzungsgenehmigung geschlossen
1 Shisha-Bar hat zum 13.12.2019 abgemeldet
- Jugendschutzkontrollen:
Im ersten Quartal 2019 haben umfangreiche Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet Hagen stattgefunden. Im Focus standen hierbei der Verkauf alkoholhaltiger Getränke und Tabakwaren an Minderjährige. Neben Kioskbetrieben wurden im Rahmen der Kontrollmaßnahmen auch größere Discounter im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes überprüft. Insgesamt wurden 64 Betriebe aufgesucht. In 34 Fällen wurde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Gegen die Betreiber bzw. verantwortlichen Personen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen vorgelegt. Im Vergleich zu den Zahlen aus der Vergangenheit konnte hier ein Rücklauf der Verstöße festgestellt werden, wobei die festgestellte Anzahl noch immer hoch erscheint, so dass der Kontrolldruck in diesem Bereich weiterhin aufrecht zu erhalten ist.
- Schrottroller:
Im Sinne eines gepflegten Stadtbildes und weil nicht selten eine Behinderung oder Gefahr ausgeht, waren abgestellte Krafträder wie Motorräder oder -roller Gegenstand intensiver Maßnahmen des Fachbereiches 32. Begleitet durch einen Aufruf in der Bevölkerung, aus der es daraufhin zu entsprechenden Meldungen kam, konnten insgesamt 22 abgestellte Zweiräder ohne Versicherungskennzeichen ermittelt werden.. Die Eigentümer wurden unter Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert. Sind dieser der Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen, wurden die Fahrzeuge durch das Umweltamt abgeschleppt und der Verwertung zugeführt.
Sonstige Aufträge, Meldungen und Bürgerpartizipation:
Über die oben beispielhaft dargestellten Schwerpunktmaßnahmen erreichen den Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen zum Thema öffentliche Sicherheit und Ordnung täglich zahlreiche Meldungen und Hinweise.
Erwähnt seien an dieser Stelle exemplarisch Meldungen zu
- illegalen Müllstellen
- Überwuchs und Gehwegreinigung
- Gefahrenstellen
- Parkverstößen
- abgemeldeten Kraftfahrzeugen und Krafträdern
- Ruhestörungen und sonstigen Immissionen, z.B. illegales Abbrennen von Gegen- ständen
- Missbrauch städtischer Anlagen
- nicht angemeldeten Hundehaltungen
- Alleinverstorbenen
- Kampfmitteln
- Obdachlosen
- illegalen Plakatierungen
- Missbrauch städtischer Anlagen
- Belästigungen der Allgemeinheit
- schutzbedürftigen, psychisch kranken Personen
- gewerberechtlichen Angelegenheiten
- Tierkadavern
u.v.m.
Weitere Aufgaben ergeben sich aus schriftlichen Ermittlungsaufträgen, so z.B. Adressen- und Fahrerermittlungen, Beschlagnahmungen, Sicherstellungen und Entziehungen. Dazu zählen zudem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und die Begleitung öffentlicher Veranstaltungen mit entsprechenden Maßnahmen zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit.
Zudem bleibt der Bereich der Stadtsauberkeit im Fokus des Stadtordnungsdienstes, dies wurde durch die organisatorische Verlagerung der Waste Watcher (s. 1236/19) manifestiert.
Hierbei nimmt die Bürgerbeteiligung einen hohen Stellenwert ein. Den Bürgerinnen und Bürger stehen dabei mehrere Wege offen, ihr Anliegen in die Verwaltung zu kommunizieren:
- persönliche Ansprache der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst
- telefonische Erreichbarkeit
- zentraler E-Mail-Kontakt des Fachbereiches öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen (ordnungsamt@stadt-hagen.de)
- Mängelmelder der Stadt Hagen
Um dem oben dargestellten, breiten Aufgabenspektrum nachzukommen, setzt der Fachbereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst ein.
Aktuell erfolgt die Aufgabenwahrnehmung mit folgenden Schwerpunkten:
Stadtordnungsdienst/Zentraler Außendienst: 15 Stellen
Überwachung ruhender Verkehr: 14 Stellen
Für 2020 werden unter Beibehaltung der Standards bei den zuvor geschilderten Maßnahmen folgende Schwerpunkte vorgeplant:
Berliner Platz
Unter Aufgriff des geplanten Workshops zur Problemlage auf dem Bahnhofsvorplatz sollen im Rahmen der personellen Ausstattung Maßnahmen zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls gesteigert werden
Schwarzarbeit
Für die Kommune ist im Bereich der Schwarzarbeit bei der Einhaltung des Meistervorbehaltes eine Zuständigkeit verortet. Bundesweit erscheint die Zunahme an sog. Barbershops unter Umgehung des Titels eines Friseurmeisters einen Schwerpunkt darzustellen
Veranstaltungen
Die Bewertung und Begleitung von Veranstaltungen unter Sicherheitsaspekten soll weiter verbessert und standardisiert werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
