Beschlussvorlage - 0538/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwei Schritte zur Einrichtung von Präventionsräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.01.2020
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Vorschlag der Fraktion der CDU im Rat der Stadt Hagen hat dieser in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, dass die weitere Beratung der Thematik "Präventionsräte" im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (Umweltausschuss) erfolgen soll. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Beratung in dem benannten Fachausschuss den Themenkomplex aufzuarbeiten. Hierbei sollten gute Beispiele aus anderen Kommunen in dem zuständigen Fachausschuss präsentiert werden.
Die seitens der Verwaltung hierbei entstehenden Aufgaben- und Problemstellungen im Hinblick auf die Errichtung von Präventionsräten in Hagen werden im Folgenden dargestellt.
Begründung
Um sich der Thematik zu nähern, wurden seitens der Verwaltung zunächst Recherchen nach bereits existierenden Präventionsräten in anderen Kommunen angestellt. Im Rahmen dieser konnten mit den Präventionsräten der Städte Gelsenkirchen und Oldenburg sowie dem Kreis Paderborn drei Beispiele für bereits gelebte Präventionsarbeit gefunden werden.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 20.03.2019 präsentierten eine Vertreterin und ein Vertreter der Stadt bzw. des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen die Entstehung, den Aufbau sowie die Arbeit des dortigen Präventionsrates.
Aus den drei ermittelten Beispielkommunen hat sich die Verwaltung hierbei bewusst für die Darstellung des Präventionsrates der Stadt Gelsenkirchen entschieden, da diese als weitere kreisfreie Stadt Nordrhein-Westfalens den Hagener Strukturen unter dem Aspekt der Praxisorientierung am nächsten erscheint.
Da aus Sicht der Verwaltung bei der Frage der Einrichtung von Präventionsräten vor allem auch Aufgaben der Polizei in nicht unerheblichem Umfang tangiert sind, erschien die Einholung der dortigen Einschätzung zu dieser Thematik über die bloße Benennung bestehender Praxisbeispiele hinaus von Bedeutung. Daher wurde seitens der Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme des Polizeipräsidenten eingeholt.
Auf diese soll an späterer Stelle noch verwiesen werden, vor allem auch, da die Rolle der Polizei bei der Frage der Installation von Präventionsräten eine elementare ist (s.a.a.O.).
Zuletzt beauftragte der Umweltausschuss durch einstimmigen Beschluss in seiner Sitzung am 20.03.2019 die Verwaltung, die Problematik bei der Einrichtung von Präventionsräten zu prüfen und hierüber eine entsprechende Vorlage zu erstellen.
Erfahrungsberichte / Vergleichbarkeit
Wie bereits erwähnt, konnten insgesamt drei Praxisbeispiele zu dem Themenkomplex gefunden werden. Nur zwei davon stammen mit der Stadt Gelsenkirchen und dem Kreis Paderborn aus Nordrhein-Westfalen. Es ist festzustellen, dass sich beide sowohl in ihrem Aufbau als auch in ihrer inhaltlichen Ausrichtung ähneln.
Das Beispiel der Stadt Oldenburg soll hier nicht näher erläutert werden, da es sich bei Stadt Oldenburg um eine kreisfreie Stadt in Niedersachsen handelt. Hier weichen nicht nur die örtlichen Strukturen und Begebenheiten von denen Hagens am ehesten ab. Auch die landesrechtlichen Vorschriften, die für die Arbeit eines Präventionsrates bindend sind, können variieren und lassen einen Rückgriff auf die dortige Arbeit daher nicht zu.
Die Arbeit des Präventionsrates Oldenburg wird außerdem getragen durch eine Mitgliederversammlung als höchstem Organ, wohingegen sowohl die Arbeit der Präventionsräte in Gelsenkirchen als auch im Kreis Paderborn ihren Niederschlag in verschiedenen Gremien finden.
Mit der sog. Lenkungsgruppe bzw. dem Leitungsgremium sowie einer sich darunter etablierten Geschäftsführung bzw. Geschäftsstelle, bestehend aus Vertretern von Stadt und Polizei, erscheint das hierin aufgehende höchste Entscheidungsgremium der Präventionsräte Gelsenkirchen und Paderborn vergleichsweise qualifizierter.
Weitere Praxisbeispiele konnten leider nicht gefunden werden. Im Rahmen einer Arbeitskreissitzung der Leiter der Ordnungsämter zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern wurde unter dem Tagesordnungspunkt "Präventionsräte" von den anderen Behörden mitgeteilt, dass ein Bedarf an der Errichtung dieser dort nicht gesehen wird.
In Ermangelung einer ausreichenden Anzahl weiterer Präventionsräte in NRW ergibt sich ein Problem der Vergleichbarkeit und des Rückgriffs auf Erfahrungswerte bereits existierender Präventionsratsarbeit.
Rolle der Polizeibehörde / Implementierung bestehender Strukturen
Neben der Stadtverwaltung als einer wesentliche Vertreterin auf allen Ebenen, bildet vor allem die jeweilige Polizeibehörde die andere, wesentliche Säule im Aufbau eines Präventionsrates. Dies sollte nach Auffassung der Verwaltung auch in einem Präventionsrat Hagen der Fall sein, da, wie bereits erwähnt, vor allem auch die Aufgaben der Polizei durch die Arbeit eines Präventionsrates betroffen sind.
Legt man in diesem Zusammenhang die eingeholte Stellungnahme des Hagener Polizeipräsidenten nunmehr zugrunde (s. Anlage), so wird von dort auch die mit der Einrichtung eines Hagener Präventionsrates einhergehende Gefahr der Torpedierung bereits bestehender Strukturen und Netzwerke in der vorhandenen Präventionsarbeit im Stadtgebet sowie die Formalisierung derselben gesehen.
Auch seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass es in Hagen vor allem zwischen der Stadt und der Polizei gut gewachsene Strukturen im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr gibt. Erwähnt seien hier die 1997 ins Leben gerufenen Ordnungspartnerschaften, die noch immer gut funktionieren.
Aber auch die Zusammenarbeit in anderen Bereichen wie,
- dem Arbeitskreis Innenstadt
- dem Arbeitskreis Weihnachtsmarkt
- den Quartalsbesprechungen zwischen Ordnungsamt und Polizei
- den Sicherheitsgesprächen zu verschiedenen Veranstaltungen, wie z.B. Blau unterm Baum, Karneval, Springefest
- der Unfallkommission
- den Verkehrsbesprechungen
- der Task Force Einwanderer aus Süd- und Osteuropa
- der Bekämpfung der Clan-Kriminalität (konzertierte Kontrollen)
- dem Bereich Jugendschutz (Zusammenarbeit Jucops)
- dem Runden Tisch BAB 1 (PP Dortmund)
- den Bezirksvertretungen
muss bei der Einrichtung von Präventionsräten zwingend Berücksichtigung finden und sollten in ihrer Existenz und in ihrer Wirkungsweise nicht gefährdet werden.
Hierzu wären eine Bestandsaufnahme der bestehenden Netzwerke und die sich daran anschließende Prüfung erforderlich, inwieweit diese über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen erfolgreich in neu entstehende Präventionsräte überführt werden können.
Zwingend ist jedoch, dass auch die zuständige Polizeibehörde den uneingeschränkten Willen zur Gründung und zur Mitarbeit in einem Präventionsrat Hagen teilt.
Möglichkeiten der Bürgerpartizipation
Neben den oben dargestellten Strukturen, welche die Zusammenarbeit der Behörden untereinander betreffen, müssen auch die bereits heute vielfach bestehenden Möglichkeiten der Bürgerpartizipation bei der Bewertung der Frage nach dem Erfordernis der Einrichtung von Präventionsräten Berücksichtigung finden. Zu nennen sind hier insbesondere folgende Wege, über die die Bürgerin / der Bürger schon jetzt die Möglichkeit hat, unmittelbar mit der Verwaltung in Kontakt zu treten und ihre / seine Anliegen vorzutragen:
- Mängelmelder, zu erreichen über das Internetportal der Stadtverwaltung,
- Funktionspostfach des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen,
- telefonischer Kontakt zum Innendienst der jeweils betroffenen Fachbereiche, ggf. mit Unterstützung der Vermittlung über die Telefonzentrale,
- 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen (Stadtordnungsdienst, Politessen, Waste Watcher), die über alle Stadtteile hinweg täglich ihren Dienst versehen und vor Ort zu allen Themenbereichen Hinweise aufnehmen und an die zuständigen Dienststellen innerhalb der Verwaltung weiterleiten,
- Gemeinschaftsbüro des Ordnungsamtes und der Polizei in der Sternstr. 11 in Wehringhausen, in dem den Bürgerinnen und Bürgern an zwei offenen Sprechzeiten in der Woche Ansprechpartner direkt zur Verfügung stehen.
- regelmäßige Teilnahme von städtischen Mitarbeiter*innen und der Polizei an Sitzungen der Bezirksvertretungen und Bürgersprechstunden
Mit dem Polizeibeirat und der neueingerichteten Sicherheitskonferenz gibt es eine unmittelbare Kommunikation zwischen Politik, diversen Behörden und der Polizei.
Über die soeben skizzierten Wege erreichen die Verwaltung wöchentlich zahlreiche Hinweise aus der Bürgerschaft. Jedem dieser Hinweise wird entweder in eigener Zuständigkeit nachgegangen oder dieser wird an die jeweils zuständige Dienststelle innerhalb der Verwaltung weitergeleitet. Im Regelfall, d.h., sofern die Kontaktdaten des Beschwerdeführers bekannt sind, erhält dieser eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand der jeweiligen Angelegenheit.
Bedeutsamkeit der initiierenden Stelle / Mitwirkung weiterer Behörden und Institutionen
Ebenso bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang die Rolle der grundsatzentscheidenden Stelle, von der die Initiative zu Errichtung eines Präventionsrates ausgeht. Um den Erfolg der Arbeit eines Präventionsrates in Hagen zu untermauern, sollte diese von den Behördenleitern als übergeordneter Ebene ausgehen. Hierbei sollte beachtet werden, dass ggf. auch weitere Behörden und Institutionen mit Sicherheitsaufgaben, wie z.B. die Staatsanwaltschaft, das Amts- und Landgericht, die Bundespolizei und die Zollverwaltung zu beteiligen sind.
Dazu wurde das Thema Präventionsräte bei der diesjährigen, erstmals in dieser Form stattgefundenen, Sicherheitskonferenz im Oktober angesprochen. Hier gab es seitens der o.g. Behörden sowie dem Polizeipräsidenten und dem Oberbürgermeister kein positives Votum.
Die Rolle der Politik
Folgt man dem Beispiel aus Gelsenkirchen, ist zu erkennen, dass die Präventionsratsarbeit in insgesamt 15 bestehenden Örtlichen Präventionsräte unter möglichst großem Ausschluss der politischen Vertreter der Stadt und ausschließlich in Form ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements abgebildet wird.
Dies bedeutet, dass, um keine Parallelstrukturen entstehen zu lassen, die Fragestellungen rund um das Thema Prävention und Sicherheit aus den bisherigen politischen Beratungen herausgelöst und auf die Arbeitsebene des Präventionsrates zu übertragen wären.
Hier wäre zu prüfen, ob dies von der Politik tatsächlich so gewollt ist und bedingungslos mitgetragen würde.
Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen
Letztlich bindet die Einrichtung von Präventionsräten Ressourcen in personeller sowie finanzieller Hinsicht.
In beiden Beispielen, sowohl in Gelsenkirchen als auch in Paderborn, findet auf allen Ebenen und in allen Gremien die Mitarbeit sachkundiger Behördenvertreter sowohl von Stadt und Polizei statt. Um eine Mitarbeit überhaupt leisten zu können, müssten hier entweder zusätzliche Stellen geschaffen oder aber Stellenanteile zur Mitarbeit im Präventionsrat für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewiesen werden.
Das Beispiel aus Gelsenkirchen bietet hier zwar mit der Bürgerpartizipation einen guten Lösungsansatz. Bei diesem fußt ein Großteil der Präventionsarbeit auf den 15 Örtlichen Präventionsräten, die von ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger besetzt werden. Aber auch diese Alternative bedingt, dass Freiwillige zunächst gefunden werden und die Bereitschaft zur Mitarbeit festgestellt werden muss. Auch die Aufrechterhaltung der Bereitschaft zur zukünftigen Mitarbeit der Ehrenamtlichen stellt i.S. einer nachhaltigen Präventionsarbeit einen stetigen Prozess dar und wird dauerhaft Personalressourcen auf Seiten der Behörden binden.
Hier wären zunächst die konkreten Stellenbedarfe festzustellen und in den jeweiligen Stellenplänen bei Stadtverwaltung und Polizei festzuschreiben.
Um einzelne, aus der Präventionsratsarbeit heraus entwickelte Maßnahmen, Projekte oder Kampagnen realisieren zu können, bedarf es hier der Bereitstellung finanzieller Mittel.
Auch hier weisen die Präventionsräte aus Gelsenkirchen und Paderborn Modelle in Form sog. "Vereinen zur Förderung der Präventionsarbeit" auf. Aber auch ein solcher müsste zunächst gegründet und nachhaltig in seiner Funktionsfähigkeit durch Erstellung einer Satzung und Rekrutierung des dadurch bestimmten Personals aufrechterhalten werden.
Hierzu müsste geklärt werden, in welchem Umfang und aus welchem Haushalt finanzielle Mittel bereitgestellt würden. Auch eine rechtliche Prüfung im Hinblick auf eine mögliche Finanzierung durch Fördergelder eines Vereins sollte im Vorfeld angestellt werden.
Empfehlung eines temporär angelegten Einführungsprojektes
Da in Hagen bisher keinerlei Strukturen vorhanden sind, die Antworten auf die o.g. Problemstellungen, vor allem im Hinblick auf die benötigten Ressourcen und den damit verbundenen Aufbau eines Präventionsrates bieten können, wäre aus Sicht der Verwaltung zunächst die Installation eines auf mindestens zwei Jahre angelegten Einführungsprojektes unter Freistellung von je einem Mitarbeiter der Stadt und einem Vertreter der Polizeibehörde erforderlich. Im Rahmen dieses Einführungsprojektes wären dann die oben aufgeworfenen Fragestellungen zu klären. Ziel des Projektes sollte es sein:
- die Ziele des Präventionsrates Hagen zu definieren,
- den strukturellen Aufbau unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzen der
verschiedenen Ebenen zu beschreiben
- die Mitwirkenden, vor allem in Form bürgerschaftlichen Engagements auf ehrenamtlicher Basis auf den verschiedenen Arbeitsebenen zu benennen und zu rekrutieren
- Akquirierung personeller und finanzieller Ressourcen
Ein solches Projekt sollte eine möglichst zentrale Anbindung im Organigramm der Stadtverwaltung Hagen erfahren, da Belange der Gesamtverwaltung betroffen sind. Eine positive Begleitung durch den Oberbürgermeister in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter und Vorsitzender des Rates wäre Voraussetzung, um die Wertigkeit und den Willen des Behördenleiters zur Errichtung eines Präventionsrates in Hagen zu dokumentieren.
Fazit
Präventionsräte sind eine Möglichkeit der Bürgerpartizipation in Sicherheitsfragen. Die Stadt Hagen sowie vergleichbare Städte haben einen anderen Ansatz gewählt. Aufgrund der bereits bestehenden Arbeitskreise und der guten vorhandenen Partizipationsmöglichkeiten für den Bürger sowie dem erheblichen Aufwand einer Einrichtung neuer Gremien wird vorgeschlagen, die vorhandenen Strukturen beizubehalten und ggf. zu stärken oder zu verbessern.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Entscheidet man sich für die Einrichtung des oben dargestellten Projektes, würden voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen dem Grunde und der Höhe nach auf Seiten der Stadt Hagen zu berücksichtigen sein:
Personalkosten |
|
Wert | Kosten in € |
EG 10 TVöD/A 11 L2 E1 LBesG NRW | 58.500 / 74.100 (mit Versorgung) |
Sachkosten |
|
Büroarbeitsplatz (ohne IT) | 6.250 |
IT-Kosten | 3.450 |
Gemeinkosten „Verwaltung Overhead“ (20 % der Personalkosten) |
11.700 / 14.820 |
Gesamtkosten: 79.900 / 98.620 |
gez. Thomas Huyeng |
Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
161,5 kB
|
