Beschlussvorlage - 1225/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtrag zur Verordnung über Preise für die Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen -Taxentarif- vom 02.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 aufgrund der Öffentlichen Beschlussvorlage vom 09.10.2019 (Drucks.-Nr. 0940/2019) die Neufassung der Verordnung über Preise für die Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen – Taxentarif – beschlossen. Diese Verordnung wurde im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 47 vom 06.12.2019 öffentlich bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Verordnung vom 26.11.2014.
Bedauerlicherweise ist der Verwaltung erst bei Übersendung der neuen Verordnung an das Eichamt nach der öffentlichen Bekanntmachung aufgefallen, dass die Verordnung inhaltliche Fehler enthält, die nicht im Wege einer einfachen Berichtigung durch erneute öffentliche Bekanntmachung korrigiert werden können. Die Korrektur kann vielmehr nur durch einen neuen Ratsbeschluss in Form eines I. Nachtrages zur der am 06.12.2019 öffentlich bekannt gemachten Verordnung erfolgen.
Die erst im Nachhinein festgestellten Fehler betreffen die Regelungen in § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 5 und § 3 Satz 4 der Verordnung.
In § 1 Abs. 1 ist vor dem Begriff „Fahrpreisanzeigers“ das Wort „geeichten“ eingefügt worden.
In § 2 Abs. 2, Sätze 2 bis 5 ist zur Grundgebühr der neue Grundpreis hinzuzurechnen, so dass sich die Grundpreise um jeweils 0,30 € erhöhen.
Der in § 3 Satz 4 vorgesehene Zuschlag für bargeldlose Zahlung entfällt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,3 kB
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