Beschlussvorlage - 1219/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung einen Zuschuss von 20.000 € für die Jahre 2020 und 2021 an den Hohenlimburger Schwimmverein über den Kämmerer außerplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über die Sportpauschale. Für den nachfolgenden Zeitraum ist gemeinsam zwischen Verwaltung, HAGENBAD GmbH und dem Verein ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und dem Sportausschuss sowie nachfolgend dem Rat vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Aufgrund des als Anlage beigefügten Antrages der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv, FDP, Die Linke. und Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen vom 05.12.2019 hat der Sport- und Freizeitausschuss (SFA) in seiner Sitzung am 05.12.2019 folgen Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, die HVG in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 mit der Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Hohenlimburger Schwimmverein von 50.000 Euro auf 70.000 Euro zu beauftragen, um damit den Betrieb des Freibades Henkhausen und die Bereitstellung desselben in den Sommermonaten für die Öffentlichkeit langfristig zu sichern.“

 

Zu dem o. g. Antrag und dem Beschluss des SFA vom 05.12.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Hohenlimburger Schwimmverein bietet mit seinem Schwimmbad in Henkhausen nicht nur einen beliebten sommerlichen Freizeittreff für Badegäste, sondern leistet seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Schwimmausbildung in den verschiedenen Altersklassen sowohl auf Vereins- als auch auf Schulebene. Auch die DLRG und die Feuerwehr nutzen das Bad regelmäßig für Schulungs- und Trainingsmaßnahmen. Die hier vorgehaltenen Zeiten für die Schwimmausbildung sowie für die Schulungs- und Trainingsmaßnahmen können aufgrund fehlender Kapazitäten nicht von anderen Bädern im Stadtgebiet kompensiert werden.

 

Wie bei (nahezu) allen Schwimmbädern können ungeachtet des großen ehrenamtlichen Engagements des Vereins die kontinuierlich gestiegenen Betriebs- und Unterhaltungskosten nicht allein aus den Einnahmen des Bäderbetriebs gestemmt werden, zumal diese auch witterungsbedingt stark schwanken können. Um den Weiterbetrieb des Bades dauerhaft gewährleisten zu können, benötigt der Verein aus Sicht des Servicezentrum Sport (SZS) eine sichere und planbare Finanzausstattung.

 

Die Zuschusszahlung an den Hohenlimburger Schwimmverein i. H. v. 50.000 € erfolgt durch die HAGENBAD GmbH. Die geforderte Zuschusserhöhung um 20.000 € ist im Wirtschaftsplan 2020 der HAGENBAD GmbH nicht enthalten und würde die Gesellschaft sowohl ergebnis- als auch liquiditätsseitig belasten. Da das Ergebnis der HAGENBAD GmbH gemäß Ergebnisabführungsvertrag von der Muttergesellschaft Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) übernommen wird, hat die Zahlung ebenfalls Auswirkungen auf das Ergebnis der HVG. Im Ergebnis käme eine Erhöhung des Zuschusses an den Hohenlimburger Schwimmverein einer Zuschusskürzung an die HVG gleich.

 

Eine Erhöhung des HVG-Zuschusses ist aus Sicht der Verwaltung für den Doppelhaushalt 2020/2021 nicht mehr möglich. Die abschließenden Planungsläufe sind erfolgt und der Haushalt ist technisch geschlossen. Bei weiteren Änderungsvorschlägen der Plandaten seitens der Politik wird darauf hingewiesen, dass die Beschlussfassung des Doppelhaushaltes am 12.12.2019 und ein fristgerechter Versand an die Bezirksregierung nicht erfolgen kann.

 

Dies würde für das Jahr 2020 bedeuten, dass die Genehmigung des Haushaltes sich dementsprechend verschiebt und der Haushalt länger gem. § 82 GO bewirtschaftet werden muss. In diesem Zeitraum darf die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die Zuschusserhöhung nicht zu beschließen.

 

Um künftig dennoch eine planbare Finanzausstattung für den Hohenlimburger Schwimmverein sicherzustellen empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung einen Zuschuss von 20.000 € für die Jahre 2020 und 2021 an den Hohenlimburger Schwimmverein über den Kämmerer außerplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über Sportpauschale. Für den nachfolgenden Zeitraum ist gemeinsam zwischen Verwaltung, HAGENBAD GmbH und dem Verein ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und dem Sportausschuss sowie nachfolgend dem Rat vorzulegen.

 

Eine grundsätzlich mögliche Gesellschafteranweisung an die HVG wird von der Verwaltung nicht empfohlen, da hier die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung besteht.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.12.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung einen Zuschuss von jeweils 20.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 an den Hohenlimburger Schwimmverein über den Kämmerer außerplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über die Sportpauschale. Für den nachfolgenden Zeitraum ist gemeinsam zwischen Verwaltung, Hagenbad und dem Verein ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, das dem Verein zum gesicherten und langfristigen Betrieb des Henkhauser Freibades eine auskömmliche Bezuschussung garantiert. Das Konzept ist dem Sportausschuss und nachfolgend dem Rat spätestens in den Sitzungen der beiden Gremien im Juni 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Mit Mehrheit beschlossen bei 2 Gegenstimmen der AfD-Fraktion