Mitteilung - 1212/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenmitteilung über den Sachstand der Umsetzung der Beschlüsse zur Verankerung von Klimafolgen in allen relevanten Vorlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Hans-Joachim Wittkowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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12.12.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Am 26.09.2019 hat der Rat der Stadt Hagen den Beschluss zur Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency („Klimanotfall", in der aktuellen Debatte auch unter dem Begriff „Klimanotstand" diskutiert) gefasst. Unter anderem ist beschlossen worden, dass die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen zu berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär zu behandeln sind, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. Der Rat hatte ebenfalls bereits unter Ziffer 5 beschlossen: „Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt sind umgehend vorher auf ihre Klimarelevanz zu prüfen. Das Ergebnis ist den Entscheidungsträgern (Politik und Verwaltung) vorzulegen. Alternativen und Konsequenzen sind darzustellen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (UWA) hat am 05.12.2019 beschlossen, den Rat zu bitten, bei allen künftigen relevanten Vorlagen einen Punkt „Klimafolgen“ analog zu den bereits vorhandenen Punkten „Menschen mit Behinderung“ und „Finanzielle Auswirkungen“ einzurichten.
Dazu soll hiermit eine Zwischenmitteilung erstellt werden, die den Sachstand der Umsetzung darstellt.
Zurzeit wird geprüft, wie andere Kommunen in derselben Angelegenheit vorgehen. Dabei hat sich ergeben, dass der Städtetag das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) beauftragt hat, einen Kriterienkatalog zu entwickeln, damit das Vorgehen der Kommunen in diesem Themenfeld systematisch erfolgen kann.
Das Beispiel aus dem „10-Punkte-Plan - Priorität Klima“ der Nachbarkommune Herten weist aus, dass zusätzlich zu den finanziellen Auswirkungen ab der nächsten Ratsperiode bei allen Vorlagen die Auswirkungen auf CO2-Emissionen und Klimaanpassung mit den Auswahlmöglichkeiten „Nein“, „Ja, positiv“ und „Ja, negativ“ aufgeführt werden. Wenn es Auswirkungen gibt, werden diese erläutert.“
Für die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Ratsbeschlüsse zur Beurteilung der Klimarelevanz wird auf die Empfehlung des DIFU gewartet. Viele Kommunen gehen dementsprechend vor. Dazu ist bereits von der Umweltverwaltung der Kontakt aufgenommen worden.
Es ist geplant, die Prüfung im Sinne eines Nachhaltigkeitschecks über den Klimaschutzbereich hinaus auszuweiten, basierend auf den Nachhaltigkeitszielen aus dem Pilotprojekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
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