Beschlussvorlage - 1186/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung einer städtischen Grundschule auf dem Areal Block 1 in Hagen Wehringhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt durch Gespräche mit der GWG die Planung einschließlich der Finanzierung für die Grundschule zu konkretisieren und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für den Gremienlauf im Februar eine Vorlage zur Gründung einer dreizügigen Grundschule auf dem Areal Block 1 zu erarbeiten.
Sachverhalt
Begründung
Die Lokalmedien haben in den letzten Monaten über die Planungsabsichten der GWG informiert, einen Häuserblock (Block 1) abzureißen, da die Wohnungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht als sanierbar galten. Der sogenannte Block 1 umfasst das Areal zwischen der Lange Straße, der Ewaldstraße, der Minervastraße und der Gustavstraße. Derzeit erfolgt der Abriss der Häuser, der voraussichtlich bis Anfang 2020 vollzogen sein wird.
Die zukünftige Nutzung des Areals wäre nach den ersten Gesprächen mit der GWG insgesamt durch städtische Einrichtungen vorstellbar. Entlang der Lange Straße wird der Gebäudekubus einer acht-gruppigen Kita entstehen, deren Außengelände sich entlang der Gustav- und Ewaldstraße anschließt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Jugendhilfeausschuss (JHA) im Rahmen des „Aktionsplans Kindertages-betreuung“ (Vorlage 0565/2019) am 19.06.2019 bereits gefasst. Das Raumpro-gramm und der erforderliche Flächenbedarf für das Außengelände wurden bereits mit dem Architekten der GWG, die als Investor für die Errichtung der Kindertageseinrichtung verantwortlich zeichnet, besprochen. Die Fertigstellung der Kindertageseinrichtung ist entsprechend des JHA-Beschlusses und in Abstimmung mit der GWG zum Kindergartenjahr 2021/2022 realisierbar. Da es sich um ein gemeinsames in gegenseitiger Abhängigkeit stehendes Planvorhaben handelt, hat der Fachbereich Jugend und Soziales vor dem Hintergrund der extremen Unterversorgung mit Kinderbetreuungsplätzen in Wehringhausen das Interesse an einer schnellstmöglichen Entscheidung hinsichtlich des Schulbaus geäußert, da der Eröffnungstermin sonst nicht realisierbar ist.
Die Platzierung eines Grundschulgebäudes sowie einer Turnhalle (1 Feld) einschließlich der benötigten Schulhoffläche wäre im Verbund mit der Kindertages-einrichtung als gemeinsamer Bildungsstandort entlang der Minervastraße und dem angrenzenden Areal der Gustav- und Ewaldstraße möglich.
Aktuell wird durch die Fa. Biregio eine externe Schulentwicklungsplanung erarbeitet, die dezidierte Erkenntnisse über die zukünftige Schülerzahlenentwicklung geben wird. Nicht zuletzt durch das bereits erfolgte Anmeldeverfahren zu den Grundschulen für das Schuljahr 2020/2021 (Vorlage 0969/2019) ergibt sich jedoch jetzt bereits die klare Tendenz steigender Schülerzahlen für den Primarbereich, die sich vorrangig für den Stadtbezirk Mitte darstellt. Angesichts notwendiger Vorlaufzeiten bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen spricht sich die Verwaltung dafür aus, die Gespräche mit der GWG jetzt weiter zu vertiefen. Unter Einbeziehung des Bedarfs im Bereich Kückelhausen sowie weiterer Teilbereiche des Stadtbezirks Mitte und des Umfelds der Schule in Wehringhausen sollte die Schule dreizügig sein.
Die GWG würde als Eigentümerin den Bau der Grundschule durchführen, damit auch die gesamten Investitionskosten tragen. Die Stadt würde die Grundschule durch einen langfristigen Mietvertrag übernehmen, und gemessen am Invest eine kostenorientierte Miete an die GWG entrichten. Hinsichtlich der Höhe der Mietkosten können Angaben erst nach konkretisierter Planung anhand des Umfangs der Maßnahme erfolgen.
Hinsichtlich eines möglichen Neubaus der Grundschule schlägt die Verwaltung zusammenfassend vor, durch vertiefende Gespräche mit der GWG die Planung anhand der Bedarfssituation zu konkretisieren. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung den politischen Gremien im Anschluss erneut berichten. Die zu erarbeitenden Entscheidungsvorschläge werden auch die Darstellung der Kosten sowie deren dauerhafte Finanzierung seitens der Stadt beinhalten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung)
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X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
| gez. Henning Keune |
| Technischer Beigeordneter |

03.12.2019 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Gespräche mit der GWG die Planung einschließlich der Finanzierung für eine Grundschule auf dem Areal Block 1 zu konkretisieren und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzustellen. Dabei ist auch die Möglichkeit eines integrierten oder angebauten Lehrschwimmbeckens zu prüfen und die möglichen Mehrkosten (Miete und Nebenkosten) sowie die zu erwartenden Bedarfe (ortsnahe Schülerzahlen) darzustellen.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, parallel zur Schulentwicklungsplanung zu prüfen, ob die Reaktivierung von ehemaligen Schulgebäuden oder der Erwerb eines Grundstückes im Innenstadtbereich und die Errichtung eins Schulgebäudes auf eigene Kosten die wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | 1 |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
12.12.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Gespräche mit der GWG die Planung einschließlich der Finanzierung für eine Grundschule auf dem Areal Block 1 zu konkretisieren und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzustellen. Dabei ist auch die Möglichkeit eines integrierten oder angebauten Lehrschwimmbeckens zu prüfen und die möglichen Mehrkosten (Miete und Nebenkosten) sowie die zu erwartenden Bedarfe (ortsnahe Schülerzahlen) darzustellen.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, parallel zur Schulentwicklungsplanung zu prüfen, ob zusätzlich zur Grundschule auf dem Areal von Block 1 die Reaktivierung von ehemaligen Schulgebäuden oder der Erwerb eines Grundstückes im Innenstadtbereich und die Errichtung eins Schulgebäudes auf eigene Kosten geboten ist.
4. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Entwürfe zur Planung einer städtischen Grundschule sowie gegebenenfalls die Ergebnisse der Prüfungsaufträge aus dem Beschluss des Schulausschusses vom 03. Dezember 2019 (Einrichtung eines Lehrschwimmbeckens, Erwerb eines Grundstücks im Innenstadtbereich) der Bevölkerung in einer Bürgerversammlung detailliert vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
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SPD |
| 15 |
|
CDU | 20 |
|
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Bündnis 90/ Die Grünen | 6 |
|
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Hagen Aktiv | 4 |
|
|
Die Linke |
| 3 |
|
AfD |
| 2 |
|
FDP | 3 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 2 |
|
|
Pro Deutschland |
| 1 |
|
fraktionslos |
|
|
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| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 36 | ||
Dagegen: | 21 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||