Beschlussvorlage - 1162/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Offenes Verfahren über die Vergabe der Trägerschaften für die OGS an der Förderschule Erich-Kästner und der Grundschule Helfe für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessika Szwed
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
Der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe der Trägerschaften für die OGS der Förderschule Erich-Kästner und der Grundschule Helfe für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal zum Schuljahr 2023/2024 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Bei der Erich-Kästner Förderschule handelt es sich um eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in der Primarstufe. An dieser Schule wurde zum 01.08.2019 eine offene Ganztagsschule mit 24 Schülerinnen und Schülern (zwei Gruppen) in Betrieb genommen. Die Trägerschaft dieser offenen Ganztagsschule wurde für den Zeitraum 01.08.2019 bis 31.07.2020 vergeben. Der Vertrag mit dem bisherigen Träger kann nicht verlängert werden, so dass eine erneute Vergabe notwendig ist.
Die Grundschule Helfe startet ab dem 01.08.2020/2021 erstmalig mit einem OGS Angebot. Hier ist geplant zwei Gruppen mit jeweils 25 Kindern einzurichten.
Grundlage der Ausschreibung werden u. a. allgemeine Leistungsmerkmale sein, die für alle Schulen auf der Grundlage des Runderlasses “Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ vom 23.10.2010 (BASS 12-63 Nr. 2) zu erbringen sind und die jeweiligen Schulprofile, die die Schulen für sich erarbeitet haben. Leitgedanke ist dabei, dass die offene Ganztagsschule in Nordrhein- Westfalen ein fachlich qualifiziertes und umfassendes örtliches Bildungs- und Betreuungsangebot bieten soll, das sich am Bedarf der Kinder und Eltern im Einzugsgebiet orientiert (vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010).
Der Zuschlag fällt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung noch zu erarbeitender Wertungskriterien. Es werden Zuschlagskriterien festgelegt, wobei die meiste Gewichtung auf dem Auftrag und der Zielsetzung des Anbieters liegt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Erich-Kästner-Schule ist eine Förderschule.
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Vertragliche Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschule |
Produkt: | 1211141 | Bezeichnung: | Ganztagsunterricht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Ertrag (-) | 414100 | -29.181,62€ | -70.911,33€ | -73.038,67€ | -73.038,67€€ |
Aufwand (+) | 531800 | 58.944,91€ | 131.469,68€ | 134.385,39€ | 134.385,39€ |
Eigenanteil |
| 29.763,29€ | 60.558,35€ | 61.346,72€ | 61.346,72€ |
Teilplan: | 2121 | Bezeichnung: | Förderschule |
Produkt: | 1212141 | Bezeichnung: | Ganztagsunterricht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Ertrag (-) | 414100 | -23.216,20€ | -56.415,36€ | -58.107,83€ | -58.107,83€ |
Aufwand (+) | 531800 | 45.994,60€ | 100.105,20€ | 102.333,01€ | 102.333,01€ |
Eigenanteil |
| 22.778,40€ | 43.689,84€ | 44.225,18€ | 44.225,18€ |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Maufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
|
| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
