Beschlussvorlage - 1140/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stellt die dargestellten überplanmäßigen Bedarfe in Höhe von voraussichtlich 2.000.000 € nach § 83 Absatz 2 Satz 1 GO bereit.
Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt aus Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen (Auftrag 1611041 – Finanzausgleich, Umlagen, Stärkungspakt).

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des unterjährigen Controllings hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft bereits Anfang des Jahres Risiken gemeldet. Diese wurden mit dem letzten Berichtstermin konkretisiert.

Der Fachbereich beauftragt aus dem laufenden Bauunterhaltungsbudget nur Maßnahmen, die für die Nutzung der Gebäude unabdingbar sind bzw. der Verkehrssicherung und Einhaltung der Hygienevorschriften dienen. Dennoch ist absehbar, dass das Budget überschritten werden muss, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Gebäude sicherzustellen. Die dafür notwendigen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen im Haushalt werden nach § 83 Absatz 2 Satz 1 GO dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Maßnahmen werden nachfolgend begründet:

 

Das Unterhaltungsbudget des Fachbereichs 65 wird im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich um rund 2,0 Mio. € überschritten.

Aufgrund starker Preissteigerungen im Bereich der Bauunterhaltung, durch die gute Auftragslage im Hochbau im Zuge von verschiedenen Förderprogrammen (KInvFG, Gute Schule 2020), kommt es zu Überschreitungen der in den Haushalt eingeplanten Ansätze. Zudem kam es zu Mehraufwendungen durch die stetig steigende Anzahl von Gebäuden. Darüber hinaus sind auch weiterhin Mehrkosten durch die Mängel der Belüftungsanlage im Emil-Schumacher-Museum entstanden. Aufgrund des Beweissicherungsverfahrens durften sie noch nicht beseitigt werden.

Die Mehrbedarfe sind aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Verkehrssicherung und im Rahmen von vertraglichen Verpflichtungen (Wartungsverträgen) entstanden. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gebäudebestandes ist daher ein Betrag von 2,0 Mio. € überplanmäßig bereitzustellen.

Die Mehrbedarfe können aus Mehrerträgen im Bereich der Schlüsselzuweisungen gedeckt werden. Die Bereitstellung ist im Sinne des § 83 Absatz 1 GO NRW unabweisbar.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

(Oberbürgermeister)

Henning Keune

(Technischer Beigeordneter)

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

(Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer)

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

28.11.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen