Beschlussvorlage - 1099/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht zum Förderprogamm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis und beschließt die Maßnahmenverlagerung gemäß Punkt 2 sowie die erweiterte und geänderte Maßnahmenliste, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich viele Veränderungen in Umfang, Art, Kosten und Notwendigkeiten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt sind. Über die Entwicklung hat die Verwaltung laufend berichtet, zuletzt mit der Vorlage Nr. 0786/2019 im September 2019. Die folgenden Entwicklungen haben sich seitdem ergeben:

 

1. Veränderungen

 

Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Die Veränderungen zur Vorlage im September 2019 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

2. Maßnahmenverlagerung

 

Wegen Kostenerhöhungen bei einigen Gute-Schule-Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt (2020) vorgesehen sind, aus der Bildungspauschale zu finanzieren:

 

Lfd. Nr. Objekt   Maßnahme     Betrag in €

  19     GS Goldberg  EDV-Anbindung       100.000

172     Diverse Schulen  WLAN-Installationen      165.000

255     Gesamtschule Eilpe Umbaumaßnahme im Bestand      319.000

259     Diverse Schulen  Eigenanteil aus KInvFG Kapitel 2  1.110.800

 

Weiter schlägt die Verwaltung vor, die folgende Maßnahme ins Förderpaket KInvFG Kapitel 2 zu verlagern:

 

Lfd. Nr.  Objekt     Maßnahme     Betrag in €

187   Sek. Altenhagen    Anstricharbeiten/Fußbodensanierung    173.500

 

Des Weiteren unterbreitet die Verwaltung den Vorschlag, die folgenden Maßnahmen in das Förderprogramm Digitalpakt zu verlagern:

 

Lfd. Nr.  Objekt     Maßnahme     Betrag in €

 80     GYM Rahel-Varnhagen  EDV-Anbindung       100.000

124     BK Cuno I+II    Internetanschl. alle Räume Geb. A-D    150.000

125     BK Cuno I+II    Breitbandanbindung    

       an Glasfaserknotenpunkt        50.000

126 BK Cuno I+II WLAN-Abdeckung alle R. Geb. A-D      15.000

 

3. Zusätzliche Maßnahmen

 

Ziel ist es, die 100 % Förderquote des Förderpaktes auch voll zu 100 % auszuschöpfen. Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist es absehbar, dass es bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommt. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das Förderprogramm KInvFG 2tes Kapitel bzw. in die Bildungspauschale vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.

 

Zur Vorlage im September 2019 wurden die folgenden Maßnahmen neu aufgenommen:

 

Lfd. Nr.  Objekt   Maßnahme     Betrag in €

282     Turnhalle GS Helfe Erneuerung der MSR-Technik        30.000

283     Diverse Schulen  Einplanung Finanzierung IT-Kosten     714.000

284     Diverse Schulen  Einplanung Finanzierung IT-Kosten  1.048.000

 

 

4. Mittelabruf bei der NRW-Bank

 

Die für 2018 zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig bei der NRW-Bank abgerufen. Für 2019 stehen aus dem Förderprogramm nochmals 6.928.000 € zum Abruf zur Verfügung, von 4.537.000 € bereits abgerufen wurden. Ein weiterer Abruf wird demnächst noch erfolgen.

 

 

5. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung

 

Zum 31.12.2018 sind 5,4 Mio. € für die verschieden Maßnahmen abgerechnet worden. Inzwischen sind bereits über 90, meist kleine Maßnahmen, erfolgreich beendet worden. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen und durch umfangreiche Vergaben bei den größeren Projekten in 2019 erhöhen.

 

Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es zunehmend schwieriger, für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien bereits Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verzögern sich diese Maßnahmen in der ursprünglichen geplanten Zeitschiene nach hinten.

 

 

 

 

6. Personalkostenanteil des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH)

 

Laut Aussage der NRW-Bank sind die Personalkosten des WBH aus dem Gute-Schule-Programm nicht förderfähig. Sie werden aufs dem Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gedeckt. Sofern sich neue Maßnahmen ergeben, müsste die Finanzierung der anteiligen WBH-Personalkosten dafür im Rahmen der Bewirtschaftung des jeweiligen Haushaltsjahres sichergestellt werden.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Förderprogramms Gute Schule 2020 statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/ Finanzrechnung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den Fachbereich Bildung beim Fachbereich Finanzen angemeldet.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.12.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen