Beschlussvorlage - 1082/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
XXI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
Der XXI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.: 1082/2019) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2020
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 4,06 € je Liter in 2019 auf nunmehr 4,36 € je Liter in 2020. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2020 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2020 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 25.135.604 € (2019: 24.041.994 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2020 (Behälter)).
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Kasse sowie der Vollstreckung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst und mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Die Personalkosten für die acht städtischen Waste-Watcher sind hier ebenso einkalkuliert.
Für das Jahr 2020 sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.093.451 € (2019: 1.090.095 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2020 (Behälter)) zu berücksichtigen.
Der Sprung bei den Aufwendungen in Zeile 30 zwischen dem Ist 2018 (606.088 €) und den o. g. Planwerten aus 2019 und 2020 ist durch die Einrechnung der Personalkosten für die acht städtischen Waste Watcher seit 2019 begründet.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund des hohen Bestandes des Sonderpostens für den Gebührenausgleich wurde in die letztjährige Gebührenkalkulation eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 1.300.000 € einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).
Der zum 31.12.2019 voraussichtlich verbleibende Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 634.278 € wird gebührenmindernd berücksichtigt. Des Weiteren ist die Unterdeckung aus dem Jahresabschluss 2018 in Höhe von 114.128 € auszugleichen (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).
3. Gebührenmaßstab
Die Gebührenkalkulation 2020 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Abfallbehältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.900.000 Veranlagungsliter festgesetzt (2019: 5.870.000 l).
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):
Zu Zeile 10 (Papiervermarktung + DSD Zahlungen):
Die Planveränderungen zum Ist 2018 sind zum einen durch die gesunkenen Papierpreise begründet. Zum anderen werden die Zahlungen an die Systembetreiber im Bereich DSD derzeit verhandelt, daher sind die Beträge vorsichtig kalkuliert.
Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):
Das Verbrennungsentgelt wurde von 185 €/t auf 198 €/t und die Hausmüllmenge um 500 t erhöht.
Die Verbrennungsentgelte erhöhen sich auf Grund der Einführung eines 5-Schichtmodelles und der Tariferhöhungen um 512.000 €. Bei den Energiekosten wird ein Anstieg von 170.000 € auf Grund der steigenden Strombezugskosten erwartet. Hinzu kommen steigende Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 225.000 €. Durch die milden Winter sind auch die Fernwärmeerlöse zurückgegangen, so dass die geplanten Einnahmen für 2020 um 150.000 € gegenüber dem Vorjahr reduziert wurden.
Zu Zeile 16 (Personalaufwand):
Die Steigerung basiert auf dem aktuellen Tarifabschluss zzgl. des erwarteten Abschlusses in 2020.
Zu Zeile 22 (Interne Leistungsverrechnung Sondermüllsammelstelle, Papiersammlung, Wertstoffhof):
Durch die Errichtung des Bringhofes in Haspe erhöht sich die Leistungsverrechnung.
5. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) sowie Beseitigung illegaler Müllablagerungen (vgl. Anlage 3 und 4)
Mit der Gebührenkalkulation 2020 können die Gebührensätze aus der Kalkulation 2019 unverändert eingeplant werden. Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Nachtrags zur Gebührensatzung.
6. Redaktionelle Änderungen in den §§ 2 und 5 der Abfallgebührensatzung
Durch die letztjährige Neufassung der Satzung für die Abfallwirtschaft der Stadt Hagen stimmen die jeweiligen Verweise in der Abfallgebührensatzung nicht mehr. Daher erfolgen nun die entsprechenden Änderungen.
Anlagen:
- Kalkulation der Abfallgebühren 2020 (Behälter)
2. Ermittlung des Gebührensatzes 2020 (Behälter)
3. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) und
Beseitigung illegaler Müllablagerungen
4. Berechnung der Gebührensätze
5. Gebührenbedarf (Zusammenfassung)
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5370 | Bezeichnung: | Abfallsammlung |
Auftrag: | 1537040 | Bezeichnung: | Abfallsammlung und -transport |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2020 |
Ertrag (-) | 432108 | Waste Watcher |
| 11.900 € |
Ertrag (-) | 432103 | Abfallbeseitigungsgebühr |
| 25.708.905 € |
Ertrag (-) | 432106 | Vollservice Restabfallbehälter |
| 160.426 € |
Ertrag (-) | 432107 | Vollservice Altpapierbehälter |
| 6.810 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 634.278 € |
Summe Erträge (-) |
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| 26.522.319 € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen |
| 25.314.740 € |
Aufwand (+) |
| Ausgleich der Unterdeckung aus dem Jahresabschluss 2018 |
| 114.128 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 1.093.451 € |
Summe Aufwand (+) |
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| 26.522.319 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2020 gesichert |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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20,1 kB
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28,1 kB
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14,1 kB
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24,2 kB
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(wie Dokument)
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6
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(wie Dokument)
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22 kB
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