Beschlussvorlage - 1115/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuer Standort für Spielgeräte Marktplatz Gaussstr. und Ersatzbeschaffung für 2 nicht wiederverwendbare Spielgeräte vom Brucker Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Heike Wobeser
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB55 - Jugend und Soziales; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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11.12.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Beschluss der BV Hohenlimburg vom 19.09.18 (Drucksache 0893/2018), die Installation der vom Brucker Platz entfallenen Spielgeräte auf dem Marktplatz zu veranlassen, kann nicht umgesetzt werden. Dem Vorschlag der Fachverwaltung einer alternativen Planung für 2 andere Geräte (Drucksache 0489/2019) wurde nicht gefolgt. Die Verwaltung wurde aufgefordert, ein neues Konzept mit zwei Varianten zu verschiedenen Spielpunkten einschließlich eines Karussells auf dem Marktplatz Gaußstrasse vorzulegen. Die Standortprüfung dieser neuen Planungen mit Karussell ergab, dass der einzige mögliche Standort für ein Karussell aus Sicht der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht geeignet ist. Zur Entscheidung stehen 2 Alternativvorschläge.
Einleitung
Aufgrund der Umwandlung des Spielplatzes „Brucker Platz“ in einen Parkplatz wurde vereinbart, dass 2 Spielgeräte, ein Wipptier sowie eine Doppelwippe ausgebaut und an anderer Stelle im Zentrum von Hohenlimburg wieder eingebaut werden sollten.
Bereits während der Planung und seit der Fertigstellung der Baumaßnahme am Brucker Platz in 2017 wurde in mehreren Ortsterminen nach einem geeigneten Standort für die beiden Wippgeräte gesucht. Aus unterschiedlichen Gründen mussten alle Standortvorschläge wieder verworfen werden.
Mit dem Beschluss der BV Hohenlimburg vom 19.09.18 (Drucksache 0893/2018) wurde die Verwaltung mit der „Installation der vom Brucker Platz entfallenden Spielgeräte auf dem Marktplatz“ Gaußstrasse beauftragt. Der von der Bezirksvertretung favorisierte Standort wurde mit „links neben dem Torbogen“ angegeben. Ein Foto mit dem neuen Standort auf Höhe der Lohmannstr. 10 war beigelegt.
Mit der Drucksache 0489/2019 vom 5.06.2019 wurde der von der Bezirksvertretung favorisierte Standort aufgrund der vielfältigen Nutzungen des Marktplatzes als „nicht geeignet“ beurteilt und ein Alternativvorschlag der Verwaltung vorgestellt. Dieser sah sowohl andere Spielinhalte als auch einen leicht abweichenden Standort vor. Dieser Standortvorschlag im Bereich der verschieferten Fassade Lohmannstr. 8 wurde von der Fachverwaltung als der geeignetere Standort für 2 Spielgeräte herausgestellt.
Die BV Hohenlimburg schloss sich dem Alternativvorschlag nicht an und anberaumte einen weiteren Ortstermin mit Verwaltung und Vertretern der BV Hohenlimburg, welcher am 16.07.2019 stattfand. Auf dem Ortstermin wurde von der BV der Wunsch geäußert, zusätzlich ein Karussell vorzusehen und hierfür auch den von der BV favorisierten Standort vor dem Geschäftshaus Lohmannstr. 10 als Spielbereich wieder mit einzubeziehen.
Die Verwaltung wurde im Ergebnis des Ortstermins beauftragt, 2 neue Standortvarianten für mind. 3 Geräte, davon 1 Karussell zu prüfen und zur Abstimmung vorzulegen.
Als Diskussionsgrundlage wurden daraufhin 2 Standortvarianten und Spielgerätekombinationen ausgearbeitet. Beide Varianten enthielten ein Karussell als Drehspielgerät für das inklusive Spiel. Da das Karussell einen größeren Sicherheitsbereich und zudem als einziges Spielgerät einen synthetischen Fallschutz benötigt, konnte nur ein möglicher Standort auf dem Marktplatz zwischen Zufahrt Innenhof und Lohmannstr. 8-10 gefunden werden.
Diese neuen Planungen wurden den Experten der vorbeugenden Gefahrenabwehr erneut zur Prüfung vorgelegt.
Ergebnis der Prüfung der vorbeugenden Gefahrenabwehr
Kritisch gesehen wurden die zukünftig festinstallierten Spielgeräte bei Veranstaltungen, die regelmäßig auf dem Marktplatz stattfinden. Durch die Integration von Buden, Bühnen und Toiletten auf dem ohnehin schon engen Platz mit vorhandenen Bäumen und technischen Einbauten wird jede freie Zone als Fluchtweg, Standfläche, Fahrgasse und Rangiermöglichkeit für Rettungsfahrzeuge im Notfall benötigt. Feste Einbauten wie das gewünschte Karussell behindern oder schränken diese Option erheblich ein.
Insbesondere die Installation eines Karussells mit seinem Fallschutzbedarf an favorisierter Stelle auf dem Marktplatz wird nicht mitgetragen. Festinstallierte Spielgeräte ohne Fallschutzbedarf dagegen würden in den Randbereichen des Marktplatzes toleriert, sofern sie Fluchtwege nicht behindern.
Fazit
Dem Wunsch nach der Installation eines Karussells auf dem Platz, der einen fest eingebauten Fallschutzbelag benötigt, kann nicht entsprochen werden.
Aus rettungsrelevanten sowie sicherheitstechnischen Aspekten heraus besteht die optimale Lösung aus der Installation von problemlos zu entfernenden Spielgeräten im Falle anderweitiger Nutzung des Marktplatzes.
Planung
Aufgrund der Sachlage schlägt die Verwaltung 2 Möglichkeiten vor, um zu einem Beschluss zu kommen:
Vorschlag 1
Die BV Hohenlimburg beschließt den Verwaltungsvorschlag gemäß Drucksache 0489/2019 vom 5.06.2019. Dieser sieht 2 herausnehmbare Spielgeräte vor. Dieser Vorschlag entspricht vollumfänglich dem Beschluss der BV Hohenlimburg vom 19.09.18 (Drucksache 0893/2018), der die Installation von 2 Spielgeräten anstelle der vom Brucker Platz entfallenen 2 Wippfedern auf dem Marktplatz zum Inhalt hat.
Vorschlag 2
Um dem Wunsch der BV nach attraktiven Spielmöglichkeiten für Kinder auf dem Marktplatz Gaussstr kurzfristig zu entsprechen, hat die Verwaltung eine erweiterte Variante zum Vorschlag 1 als zusätzliche Alternative erarbeitet.
Auch in dieser Variante wird das Spielen überwiegend im Bereich der Lohmannstr. 8 konzentriert. Wie im Vorschlag 1 wird auch hier das Geschicklichkeitsspiel „Irrgarten“ vorgeschlagen, da dieses abgebaut werden kann. Statt dem Schwinggerät „Dancer“, soll hier das Schwinggerät „Flova tria“ zum Einsatz kommen.
Dem Schwinggerät „Flova tria“ werden 6- 7 farbige, unterschiedlich große „Globus“ Kugeln zur Seite gestellt, welche zum vielfältigen Spiel wie Balancieren und Klettern, aber auch zum Sitzen einladen. Die farbigen Kugeln stellen einen „Hingucker“ in der sonst zurückhaltenden Farbgebung des Platzes dar und setzen die Farbigkeit des Schwinggerätes „Flova tria“ mit seinen 3 bunten Kugeln, die auf Edelstahlstangen schweben, fort.
Sowohl das Gerät „Flova tria“ als auch die farbigen Kugeln sind zwar fest installiert, behindern aber keine Fluchtwege.
Kosten
Die Lieferung und der Einbau aus dem Vorschlag 2 beträgt ca. 14.000 €. Hinzu kommen die Personalkosten für den WBH in Höhe von ca. 5.000 € für die Bauleitung. Die Gesamtsumme beträgt ca. 19.000 €.
Die Finanzierung ist über die bereits beschlossene Maßnahme eingeplant.
Ausblick
Seit 2018 arbeitet die Verwaltung am Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Hagen. In diesem werden die Ziele für die Stadtentwicklung bis 2035 für alle Hagener Stadtteile neu definiert.
Mit der DS 0714/2019 wurde am 25.09.2019 in der BV Hohenlimburg beschlossen, die Auftragsvergabe für ein INSEK Hohenlimburg Innenstadt vorzubereiten. Die Beauftragung soll in 2020 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung erfolgen. Im Rahmen dieser Beauftragung ist es sinnvoll, die Hohenlimburger Innenstadt auch auf die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und auf den Spielwert zu untersuchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Spielplatz Bahnstrasse in 2011/12 aufgegeben wurde. In diesem Rahmen kann dann auch dem Wunsch nach Spielinhalten, wie einem Karussell und weitere raumgreifende Spielgeräte vertiefend gesucht werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Finanzstelle: | 5800213 | Bezeichnung: | Einrichtung Kinderspielplätze IPM |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | 19.000 € | 19.000 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| 19.000 € | 19.000 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die im Zuge der Aufstellung benötigten Ausgaben in einer Gesamthöhe von 19.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 14.000 € auf die Spielgeräte einschließlich Einbau und 5.000 € auf die Personalkosten WBH. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Spielgeräte ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 1.900 € (19.000 €/10 Jahre) |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 285 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 285 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 1.900 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 2.470 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 2.470 € |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,3 MB
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11.12.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, als Ersatz für 2 entfallende Wippfedern am Brucker Platz den Alternativvorschlag 2 für die Ausstattung des Marktplatzes Gaußstr. mit Spielgeräten umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 5 |
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SPD | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg | 1 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||