Beschlussvorlage - 1190/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung zur Beschaffung von semistationären Geschwindigkeitsüberwachungssystemen durchzuführen

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Überhöhte Geschwindigkeit ist in NRW nach wie vor die Verkehrsunfallsache Nummer eins. Die Polizeigewerkschaft in NRW sieht großen Handlungsbedarf. Nach ihren Angaben sterben in NRW immer mehr Menschen im Straßenverkehr oder werden verletzt. So stieg die Zahl der Unfalltoten 2019 um 6 auf 490 Menschen. Das entspricht einem Anstieg von 1,2 Prozent. Die Zahl der Verkehrsunfälle nahm insgesamt um fast 7.000 auf 660.600 zu. Die Zahl der Schwerverletzten wuchs um 4,6 Prozent auf 13.961.

Bei der Stadt Hagen befinden sich derzeit zwei mobile Messfahrzeuge zur Überwachung des fließenden Verkehrs im Einsatz. Der hohe Bedarf der schutzwürdigen Überwachungsorte kann mit den beiden Fahrzeugen in der Summe nicht annähernd abgedeckt werden. Mit steigender Tendenz zählen wir aktuell 260 mobile Messstellen. Der Einsatz  zusätzlicher mobile Messanhänger, würde einen bedeutenden Anteil zur Verkehrssicherheit, gerade auch auf Land- u. Bundesstraßen im Hagener Stadtgebiet leisten. Hinweisen von Anwohnern*innen auf häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen kann mit den Messsystemen gezielter nachgegangen werden.

Konzeptionell betrachtet wurde die Beschaffung von zwei semistationären Überwachungssystemen. Zielführend ist zunächst die Beschaffung eines semistationären Messanhängers um entsprechende Erfahrungswerte zu generieren. Demzufolge kann sich der Bedarf für die Anschaffung eines zweiten Messanhängers orientieren.

 

 

 

Begründung

 

Bei den semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen (GMA) handelt es sich um Messsysteme, die automatisch ohne Anwesenheit von Messpersonal die Geschwindigkeit von heranfahrenden Verkehrsteilnehmern messen. Die mobilen GMA sind mehrzielfähig, somit werden  sämtliche Fahrzeuge im Messbereich über alle Fahrspuren hinweg erfasst. Der Vorteil der Systeme ist, dass kein Messpersonal benötigt wird, was die Kräfteverfügbarkeit erhöht und Personalkosten spart. Ebenso reduziert sich der Auf-/Abbauaufwand, da die Systeme mehrere Tage am Stück an derselben Stelle eingesetzt werden können. Für den Markt bedeutsam sind insbesondere die Semistation des Unternehmens Jenoptik und der Enforcement Trailer des Unternehmens Vitronic. Diese sind beide im Wesentlichen gleich konstruiert. Bei beiden Geräten handelt es sich um zwei große, schwere Metallkästen auf einem Anhänger.

 

 

Im oberen Bereich befindet sich der Slot zum Einsetzen der herstellereigenen Messsysteme. Im unteren Teil sitzt ein Akkumulator für die Energieversorgung sowie weiteres Zubehör und reguläre Anhängertechnik. An der Messstelle müssen die Anhänger vor dem Betrieb ausgerichtet und abgesenkt werden. Die Messung der Geschwindigkeit geschieht nach der Einrichtung des Systems autonom. Personal wird für den Messbetrieb nicht benötigt. Das System kann bis zu einer Woche durchgehend messen. Wichtig ist, dass der Anhänger selbst länger vor Ort verbleiben kann. Für den längeren Verbleib vor Ort sind die Messsysteme gegen natürliche und unnatürliche Einwirkungen besonders gesichert.

 

Aus zeitlichen Gründen wurde bereits die Ausschreibung eines Systems veröffentlicht, da schnellstmöglich ein weiterer Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden soll. Außerdem werden mit der frühzeitigen Beschaffung zusätzliche Erträge generiert, die sonstige Einnahmeverluste im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Teil ausgleichen sollen.

 

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1220

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit

Finanzstelle:

5800315

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

 

Finanzpos.

Gesamt

  2019

    2020

   2021

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

450.000€

225.000

225.000

Eigenanteil

 

450.000€

225.000

225.000

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt und im Haushalt 2020/21 bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen