Beschlussvorlage - 1190/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabebeschluss zur Anschaffung semistationärer Anlagen zur Verkehrsüberwachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Lichtenberg
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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27.11.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Überhöhte Geschwindigkeit ist in NRW nach wie vor die Verkehrsunfallsache Nummer eins. Die Polizeigewerkschaft in NRW sieht großen Handlungsbedarf. Nach ihren Angaben sterben in NRW immer mehr Menschen im Straßenverkehr oder werden verletzt. So stieg die Zahl der Unfalltoten 2019 um 6 auf 490 Menschen. Das entspricht einem Anstieg von 1,2 Prozent. Die Zahl der Verkehrsunfälle nahm insgesamt um fast 7.000 auf 660.600 zu. Die Zahl der Schwerverletzten wuchs um 4,6 Prozent auf 13.961.
Bei der Stadt Hagen befinden sich derzeit zwei mobile Messfahrzeuge zur Überwachung des fließenden Verkehrs im Einsatz. Der hohe Bedarf der schutzwürdigen Überwachungsorte kann mit den beiden Fahrzeugen in der Summe nicht annähernd abgedeckt werden. Mit steigender Tendenz zählen wir aktuell 260 mobile Messstellen. Der Einsatz zusätzlicher mobile Messanhänger, würde einen bedeutenden Anteil zur Verkehrssicherheit, gerade auch auf Land- u. Bundesstraßen im Hagener Stadtgebiet leisten. Hinweisen von Anwohnern*innen auf häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen kann mit den Messsystemen gezielter nachgegangen werden.
Konzeptionell betrachtet wurde die Beschaffung von zwei semistationären Überwachungssystemen. Zielführend ist zunächst die Beschaffung eines semistationären Messanhängers um entsprechende Erfahrungswerte zu generieren. Demzufolge kann sich der Bedarf für die Anschaffung eines zweiten Messanhängers orientieren.
Begründung
Bei den semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen (GMA) handelt es sich um Messsysteme, die automatisch ohne Anwesenheit von Messpersonal die Geschwindigkeit von heranfahrenden Verkehrsteilnehmern messen. Die mobilen GMA sind mehrzielfähig, somit werden sämtliche Fahrzeuge im Messbereich über alle Fahrspuren hinweg erfasst. Der Vorteil der Systeme ist, dass kein Messpersonal benötigt wird, was die Kräfteverfügbarkeit erhöht und Personalkosten spart. Ebenso reduziert sich der Auf-/Abbauaufwand, da die Systeme mehrere Tage am Stück an derselben Stelle eingesetzt werden können. Für den Markt bedeutsam sind insbesondere die Semistation des Unternehmens Jenoptik und der Enforcement Trailer des Unternehmens Vitronic. Diese sind beide im Wesentlichen gleich konstruiert. Bei beiden Geräten handelt es sich um zwei große, schwere Metallkästen auf einem Anhänger.
Im oberen Bereich befindet sich der Slot zum Einsetzen der herstellereigenen Messsysteme. Im unteren Teil sitzt ein Akkumulator für die Energieversorgung sowie weiteres Zubehör und reguläre Anhängertechnik. An der Messstelle müssen die Anhänger vor dem Betrieb ausgerichtet und abgesenkt werden. Die Messung der Geschwindigkeit geschieht nach der Einrichtung des Systems autonom. Personal wird für den Messbetrieb nicht benötigt. Das System kann bis zu einer Woche durchgehend messen. Wichtig ist, dass der Anhänger selbst länger vor Ort verbleiben kann. Für den längeren Verbleib vor Ort sind die Messsysteme gegen natürliche und unnatürliche Einwirkungen besonders gesichert.
Aus zeitlichen Gründen wurde bereits die Ausschreibung eines Systems veröffentlicht, da schnellstmöglich ein weiterer Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden soll. Außerdem werden mit der frühzeitigen Beschaffung zusätzliche Erträge generiert, die sonstige Einnahmeverluste im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Teil ausgleichen sollen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1220 | Bezeichnung: | Öffentliche Sicherheit |
Finanzstelle: | 5800315 | Bezeichnung: | Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 | 2020 | 2021 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | 450.000€ | 225.000€ | € | 225.000 € | € |
Eigenanteil |
| 450.000€ | 225.000€ | € | 225.000 € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt und im Haushalt 2020/21 bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
gez. |
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Thomas Huyeng |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
